Unzulässige Klauseln in Heizungsbau-Verträgen

Stand:
Die Thermondo GmbH hat in den allgemeinen Geschäftsbedingungen ihrer Verträge über die Errichtung und den Betrieb einer Heizungsanlage und/oder einer Solarthermie-Anlage sowie eines Wasserspeichers rechtswidrige Klauseln verwendet.
Off

Inhaltlich umfassten die angegriffenen Klauseln unter anderem eine Berechtigung für die Thermondo GmbH, ein außerordentliches Kündigungsrecht auszuüben, sofern der Kunde bereits mit dem Ausbau der alten Heizungsanlage begonnen hat.

Weiter beanstandet wurden:

  • Eine Klausel, nach welcher die Thermondo GmbH eine geschuldet Nacherfüllung von der Zahlung des fälligen Entgeltes abhängig machen konnte.
  • Eine Klausel, nach welcher sich die monatliche Vollservice-Rate zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer versteht
  • Eine Klausel, nach welcher sich der Kunde verpflichtet, seinen Wärmebedarf ganzjährig ausschließlich von der Beklagten zu beziehen

 

Die Verbraucherzentrale hat gegenüber Thermondo aufgrund der Verwendung der unzulässigen Klauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Abmahnung ausgesprochen. Die Verwendung der rechtswidrigen Klauseln gegenüber Verbrauchern oder das Berufen auf diese unzulässigen Klauseln wurde beanstandet. Da eine außergerichtliche Lösung nicht möglich war, hat die Verbraucherzentrale Unterlassungsklage beim zuständigen Landgericht Berlin II erhoben. Die Beklagte hat nach Erhebung der Klage den Klaganspruch anerkannt, so dass das Landgericht ohne mündliche Verhandlung Anerkenntnisurteil erlassen hat.


Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil des LG Berlin II von 17.01.2024, Az. 15 O 483/23

Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.