Unzulässige Klauseln in Heizungsbau-Verträgen

Stand:
Die Thermondo GmbH hat in den allgemeinen Geschäftsbedingungen ihrer Verträge über die Errichtung und den Betrieb einer Heizungsanlage und/oder einer Solarthermie-Anlage sowie eines Wasserspeichers rechtswidrige Klauseln verwendet.
Off

Inhaltlich umfassten die angegriffenen Klauseln unter anderem eine Berechtigung für die Thermondo GmbH, ein außerordentliches Kündigungsrecht auszuüben, sofern der Kunde bereits mit dem Ausbau der alten Heizungsanlage begonnen hat.

Weiter beanstandet wurden:

  • Eine Klausel, nach welcher die Thermondo GmbH eine geschuldet Nacherfüllung von der Zahlung des fälligen Entgeltes abhängig machen konnte.
  • Eine Klausel, nach welcher sich die monatliche Vollservice-Rate zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer versteht
  • Eine Klausel, nach welcher sich der Kunde verpflichtet, seinen Wärmebedarf ganzjährig ausschließlich von der Beklagten zu beziehen

 

Die Verbraucherzentrale hat gegenüber Thermondo aufgrund der Verwendung der unzulässigen Klauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Abmahnung ausgesprochen. Die Verwendung der rechtswidrigen Klauseln gegenüber Verbrauchern oder das Berufen auf diese unzulässigen Klauseln wurde beanstandet. Da eine außergerichtliche Lösung nicht möglich war, hat die Verbraucherzentrale Unterlassungsklage beim zuständigen Landgericht Berlin II erhoben. Die Beklagte hat nach Erhebung der Klage den Klaganspruch anerkannt, so dass das Landgericht ohne mündliche Verhandlung Anerkenntnisurteil erlassen hat.


Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil des LG Berlin II von 17.01.2024, Az. 15 O 483/23

Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding: Unternehmen erstatten teils vierstellige Beträge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Bis zum 31. Dezember 2024 konnten Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH beauftragt mit der Beitreibung eigener Forderungen an Verbraucher:innen die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID). Das Unternehmen treibt so nach Ansicht des vzbv Inkassokosten künstlich zu Lasten der Betroffenen in die Höhe.

Nachberechnungen Prämiensparverträge: Hartnäckigkeit von Betroffenen lohnt sich

Die Urteile des Oberlandesgerichts Naumburg gegen die Sparkassen Mansfeld-Südharz und Stendal sind rechtskräftig. Damit steht fest, wie die Sparkassen die Prämiensparverträge nachberechnen müssen. Kund:innen sollen Nachberechnungen aktiv einfordern und sich die Angebote der Sparkassen genau anschauen.