Klage gegen Booking.com B.V.

Booking.com verlangt zum Zeitpunkt der Bezahlung den Preis, der unter Berücksichtigung des Wechselkurs am Tag der Zahlung verlangt wird. Die Preise mit denen geworben wird unterscheiden sich daher von den tatsächlich zu zahlenden Preisen.
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
52 O 317/24
Zuständiges Gericht
Landgericht Berlin II
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Bundesverband
Geht vor gegen

Booking.com B.V.
Oosterdokskade 163
1011 DL Amsterdam
Niederlande

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
nein
Standdatum