Wir fordern die Betreiber der Webseite afterinject.com auf, es zu unterlassen, im Rahmen geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbraucher:innen für den Kauf von naturkosmetischen Produkten zu werben bzw. werben zu lassen und in diesem Zusammenhang Verbraucherbewertungen zugänglich zu machen bzw. zugänglich machen zu lassen, ohne die dazu notwendigen Informationen darüber zu erteilen.
Die Beklagte verwendete für den Erwerb von Ringen im Fernabsatz einen Text mit der Überschrift "Widerrufsbelehrung" in dem zunächst die Voraussetzungen und der Ablauf einer sogenannten Umtauschgarantie beschrieben wurden. Erst nach diesem Text schloss sich die eigentliche Information über das Widerrufsrecht an.