Verschleierung von Statistiken (stats) im Traderprofil / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen (nicht rechtskräftig)
Die Klägerin macht gegen die Beklagte eine Vertragsstrafe sowie Unterlassung wegen der irreführenden Werbung für hochriskante Anlagestrategien in Form des sogenannten „Autokopieren“ („Copy-Trading“) geltend.
Das Landgericht Hamburg (406 HKO 46/24) hat den Anbieter zur Unterlassung verurteilt und der Verbraucherzentrale eine Vertragsstrafe zugesprochen. Hiergegen hat die Gegenseite Berufung zum OLG Hamburg (15 U 35/25) eingelegt.