Baustein 1 - Umgang mit dem Taschengeld

Geld spielt in vielen Situationen eine Rolle, indem es als Mittel zum Zweck zum Beispiel für Freizeitaktivitäten eingesetzt wird. Halt dein Taschengeld im Blick – Check deine Ausgaben!
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Geld spielt in vielen Situationen eine Rolle, indem es als Mittel zum Zweck zum Beispiel für Freizeitaktivitäten eingesetzt wird. Das Taschengeld ist ein wichtiges Mittel, um den Umgang mit Geld zu lernen und ein Gefühl für Preise und Verhältnismäßigkeiten zu bekommen. Denn es ist besser mit wenig Geld kleine Fehler zu machen, als mit viel Geld große Fehler.

Halt dein Taschengeld im Blick – Check deine Ausgaben!

Arbeitsblätter zum Download

Für Schüler (bearbeitbar und ohne Lösungen)

 

Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.