Konto, Smartphone, Versicherung: Wichtige Regeln

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Laden Sie unsere Materialien für die Zielgruppe Sek I, II und junge Erwachsene aus dem Programm „Durchblick“ herunter. Sie erhalten eine Anleitung zur Erarbeitung von Schüler:innen-Videos zur kreativen und zielgruppengerechten Wissensvermittlung.
Schüler geben Tipps zu Girokonto, Handy und Versicherungen

Drei wichtige Themen, drei Schulen, drei Videos: Schülerinnen und Schüler aus Düsseldorf, Jena und Wilster erklären euch, was ihr zu Girokonto, Handyvertrag und Versicherungen wissen solltet. Außerdem für Lehrer: Eine Handreichung zum Erstellen solcher Erklärvideos.

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Sich selbst und andere fit fürs Girokonto machen - das ist das Ziel der Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule Wilster. In ihrem Video geben sie viele wichtige Tipps rund ums Girokonto, eventuelle Kosten und den richtigen Umgang mit dem eigenen Geld:

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Sich selbst und andere in Sachen Smartphone schlau machen - das ist das Ziel der Schülerinnen und Schüler der Düsseldorfer Fritz-Henkel-Schule. In ihrem Video geben sie wichtige Tipps rund um Kostenfallen, Drittanbietersperre und Datenschutz:

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Versicherungen verstehen und erklären - das ist das Ziel der Schülerinnen und Schüler der Karl-Volkmar-Stoy-Schule in Jena. In ihrem Video geben sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund ums Thema:

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Download für Lehrer: "Erklärvideos selbst erstellen"

Unsere Handreichung "Erklärvideos selbst erstellen" zeigt, wie Sie das Format Erklärvideos mit Ihren Schülern umsetzen können und was Sie dazu brauchen. Die Handreichung steht als PDF-Datei zum Download zur Verfügung.

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Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding: Unternehmen erstatten teils vierstellige Beträge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Bis zum 31. Dezember 2024 konnten Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.

Nachberechnungen Prämiensparverträge: Hartnäckigkeit von Betroffenen lohnt sich

Die Urteile des Oberlandesgerichts Naumburg gegen die Sparkassen Mansfeld-Südharz und Stendal sind rechtskräftig. Damit steht fest, wie die Sparkassen die Prämiensparverträge nachberechnen müssen. Kund:innen sollen Nachberechnungen aktiv einfordern und sich die Angebote der Sparkassen genau anschauen.
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH beauftragt mit der Beitreibung eigener Forderungen an Verbraucher:innen die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID). Das Unternehmen treibt so nach Ansicht des vzbv Inkassokosten künstlich zu Lasten der Betroffenen in die Höhe.