Wie Sie die Verbraucherzentralen während der Corona-Pandemie erreichen

Stand:
Die Verbraucherzentralen in Deutschland haben ihre Beratungsangebote an die Corona-Pandemie angepasst. Viele Beratungsstellen waren geschlossen, teilweise geht es nur mit Termin. Natürlich sind wir weiterhin für Sie da! In vielen Fällen per Telefon und/oder E-Mail.
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Um die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 zu verringern, hatten auch die Verbraucherzentralen in Deutschland ihre Beratungsstellen für den Publikumsverkehr zeitweise geschlossen. Teilweise gibt es auch weiterhin Einschränkungen. Natürlich sind wir weiterhin für Sie da!

In vielen Fällen helfen unsere Experten zu den üblichen Beratungsthemen nun per Telefon und/oder E-Mail. Für persönliche Vor-Ort-Beratungen brauchen Sie teilweise vorab Termine.

Wie Sie Ihre Verbraucherzentrale während dieser Sicherheitsmaßnahmen genau erreichen, erfahren Sie auf der Seite Ihres Bundeslands:

 

Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Am 26. Februar 2025 urteilt das Brandenburgische Oberlandesgericht.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse. Am 5. März 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.
DSL-Router liegt auf einem Tisch

Sammelklage gegen Vodafone

Vodafone hat einseitig Preise für Festnetz-Internet-Verträge erhöht. Mit der Sammelklage will der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zu Unrecht gezahlte Gelder für Verbraucher:innen zurückholen. Vodafone soll ihnen die Differenz zwischen altem und neuem Preis seit der Preiserhöhung erstatten. Am 3. Dezember 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.