Musterfeststellungsklage gegen Saalesparkasse

Stand:
Die in Halle/Saale ansässige Saalesparkasse hat Prämiensparern nach Ansicht des vzbv jahrelang zu geringe Zinsen gezahlt. Dabei geht es häufig um Tausende von Euro. Der vzbv hat die Saalesparkasse verklagt, um den Sparern zu ihrem Recht zu verhelfen.

Inzwischen hat der Bundesgerichtshof (BGH) das abschließende Urteil gesprochen. Betroffene können sich auf erhebliche Nachzahlungen freuen.
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Termine

  • Mittwoch, 1. Juli 2020
    Wir klagen
    Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reicht Musterfeststellungklage gegen die Saalesparkasse beim OLG Naumburg ein.
  • Freitag, 18. September 2020
    Verbraucher:innen können sich für Klage anmelden
    Das Bundesamt für Justiz (BFJ) öffnet das Klageregister. Betroffene können sich beim BFJ für die Klage anmelden.
  • Montag, 16. November 2020
    Mindestens 50 Verbraucher:innen haben sich für Klage angemeldet
    Mindestens 50 Verbraucher:innen haben sich bis zu diesem Stichtag in das Register eintragen, damit das Verfahren weiterläuft.
  • Montag, 16. November 2020
    Letzte Chance zur Anmeldung
    Betroffene konnten sich bis zum Ablauf des Tages vor der mündlichen Verhandlung zur Klage anmelden.
  • Dienstag, 17. November 2020
    Mündliche Verhandlung
    Beim Gericht fand die erste mündliche Verhandlung statt. Verbraucher:innen können ihre Anmeldung nach Ablauf dieses Tages nicht mehr zurücknehmen. Das Oberlandesgericht folgte in weiten Teilen den Anträgen des vzbv. Ein Urteil wurde noch nicht gesprochen.
  • Mittwoch, 18. Januar 2023
    Zweiter Gerichtstermin
    Heute findet der zweite Gerichtstermin statt.
  • Mittwoch, 8. Februar 2023
    Oberlandesgericht erlässt Urteil
    Das Oberlandesgericht gibt der Klage in entscheidenden Punkten statt.
  • Mittwoch, 15. März 2023
    Revisionsverfahren
    Der vzbv legt gegen das Urteil Revision ein.
  • Dienstag, 9. Juli 2024
    Bundesgerichtshof (BGH) urteilt
    Der Bundesgerichtshof entscheidet endgültig über die Klage. Er bestätigt das Urteil des OLG Naumburg. Betroffenen stehen Ansprüche auf Zinsnachzahlung zu.


Häufig gestellte Fragen

Was ist das Ergebnis des Klageverfahrens?

Die Saalesparkasse hat die Zinsen, die den Sparer:innen zustehen, falsch berechnet. Das Gericht hat festgelegt, wie die Zinsen hätten berechnet werden müssen. Daraus ergeben sich Nachzahlungsansprüche der Verbraucher:innen. Nähere Informationen zum Urteil des Bundesgerichtshofs finden Sie in unserer News.

Wie hoch sind die Zinsansprüche?

Die Höhe der Ansprüche richtet sich nach verschiedenen Faktoren wie der Spardauer und der Höhe der Einzahlungen. Häufig werden den Betroffenen aber vierstellige Summen zustehen.

Ich habe an der Musterfeststellungsklage teilgenommen. Wie gehe ich nun weiter vor?

Lesen Sie dazu bitte die „Fragen und Antworten“  der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt.

Kann ich mich noch für die Klage anmelden?

Eine Teilnahme an dieser Musterfeststellungsklage ist nicht mehr möglich.


Aktuelle Meldung zur Klage

BGH schafft Klarheit für Prämiensparer

Im Streit um Zinsnachzahlungen aus Prämiensparverträgen hat der Bundesgerichtshof (BGH) heute eindeutige Vorgaben gemacht. In dem Urteil über die Musterfeststellungsklage des vzbv gegen die Saalesparkasse hat er den Referenzzins, den das Oberlandesgericht Naumburg bestimmt hatte, bestätigt. Sparer:innen können die ihnen zustehenden Zinsen von der Sparkasse einfordern.

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Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Streikende Menschen in Gewerkschaftsjacken und mit Fahnen

Streik bei der Bahn, im ÖPNV, am Flughafen: Das sind Ihre Rechte

Verdi kündigt Warnstreiks an Flughäfen für Montag (24.02.) an. Freitag wurde der ÖPNV in sechs Bundesländern bestreikt. Welche Rechte Betroffene haben, wenn der Zug oder Flug ausfällt, fassen die Verbraucherzentralen hier zusammen.
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Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH – eine Tochter des Otto-Konzerns – hat ihr Schwesterunternehmen beauftragt, offene Forderungen von Kund:innen einzutreiben. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hat sie dabei künstlich überhöhte Inkasso-Gebühren verlangt. Deswegen hat der vzbv das Unternehmen verklagt. Der Bundesgerichtshof ist der Begründung der Verbraucherschützer nicht gefolgt und hat die Klage abgewiesen.