Alle Fragen zur Klage gegen die Sparkasse Mansfeld-Südharz

Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Fragen zur Sammelklage gegen die Sparkasse Mansfeld-Südharz.
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Stand des Verfahrens

Kann ich mich noch für die Klage anmelden?

Sie können an dieser Musterfeststellungsklage nicht mehr teilnehmen. Die letzte Möglichkeit zur Anmeldung war am 30.08.2022.

Was hat das Gericht entschieden?

Das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg hat bestätigt, dass die Zinsberechnung der Sparkasse falsch war. In seinem Urteil vom 11.10.2023 hat das Gericht der Sparkasse Vorgaben gemacht, wie sie die Zinsen neu zu berechnen hat. In der News zum Urteil finden Sie weitere Informationen.

Was muss ich jetzt unternehmen?

Verbraucher:innen die sich im Klageregister beim Bundesamt für Justiz eingetragen haben, müssen jetzt nichts unternehmen. Über Neuigkeiten und Termine informiert unser News-Alert.

Wie geht das Verfahren jetzt weiter?

Gegen das Urteil des OLG Naumburg hat der vzbv Revison beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Er will damit höhere Nachzahlungen für Vebraucher:innen erreichen und feststellen lassen, dass Ansprüche noch nicht verjährt sind. Der BGH wird die Urteile nun überprüfen. Noch sind sie nicht rechtskräftig. Weitere Informationen können Sie unseret News entnehmen.

Grundsätzliches zur Klage

Worum geht es in dem Verfahren?

Viele Verbraucher:innen vertrauten der Sparkasse Mansfeld-Südharz ihre Ersparnisse an, um für das Alter vorzusorgen. Seit den 1990er Jahren bot die Sparkasse, beziehungsweise eine ihrer Vorgängerinnen, dazu Verträge namens „S-Prämiensparen“ an. Wer so einen Vertrag abschloss, sollte nicht nur die regulären Zinsen erhalten, sondern auch eine attraktive jährliche Prämie von bis zu 50% der in dem Jahr vorgenommenen Einzahlungen.

Vor einigen Jahren begann die Sparkasse Mansfeld-Südharz, die Prämiensparverträge jedoch zu kündigen. Außerdem hat die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt festgestellt, dass die Sparkasse in zahlreichen Fällen mehrere tausend Euro zu wenig Zinsen gutgeschrieben hat.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Mansfeld-Südharz Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Wie konnte es zu der fehlerhaften Berechnung kommen?

Die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, mit der sie den Zins nach eigenem Ermessen anpassen konnte. Der Bundesgerichtshof hat solche Vertragsklauseln bereits für unzulässig erklärt. Deswegen müssen die Zinsen nach anderen Maßstäben neu berechnet werden. Die Sparkasse kommt dieser Forderung bisher aber nicht nach.

Um wieviel Geld geht es bei der Zinsnachzahlung?

Die Nachzahlung richtet sich nach verschiedenen Faktoren wie der Spardauer und der Höhe der Einzahlungen. Häufig hat die Verbraucherzentrale vierstellige Beträge ermittelt.

Welche Ziele verfolgt die Klage?

Das Gericht soll der Sparkasse Mansfeld-Südharz vorgeben, nach welchen Kriterien sie die Zinsen in den Sparverträgen neu berechnen muss.
Mit weiteren Feststellungen soll das Gericht klären, dass die Ansprüche der Sparer:innen noch nicht verjährt sind.

Kann auch ich von der Klage profitieren?

Die Klage kann für Sie interessant sein, wenn

1) Sie bei der Sparkasse Mansfeld-Südharz, bzw. einer der früheren Sparkassen Eisleben, Hettstedt, Mansfelder Land oder Sangerhausen

2) einen Sparvertrag „S-Prämiensparen “ abgeschlossen haben

und

3) die Sparkasse bei Ihnen eine der folgenden Klauseln verwendet hat:

a) „Die Spareinlage wird variabel, z.Zt. mit […] % verzinst“

b) „Die Sparkasse zahlt neben dem jeweils gültigen Zinssatz, z.Zt. […] % am Ende eines Kalender-/Sparjahres eine verzinsliche Prämie […]"

Bitte beachten Sie, dass das Klagregister seit dem 31.08.2022 geschlossen ist und Sie sich nicht mehr neu zu der Klage anmelden können.

Wie kann ich mich über den Fortgang des Verfahrens informieren?

Hinweise und Entscheidungen des Gerichts werden im Klageregister veröffentlicht. Alle Mitteilungen können Sie auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz einsehen. Um keinen Termin zu verpassen, können Sie unseren News-Alert abonnieren.

Teilnahme am Verfahren

War die Kündigung meines Vertrags durch die Sparkasse in Ordnung?

Die Sparkasse begründet ihre Kündigungen damit, dass Prämiensparverträge nach Erreichen der höchsten Zinsstufe gekündigt werden können. Sie bezieht sich dabei auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom Mai 2019.

Die Verbraucherzentrale ist der Auffassung, dass die Kündigungen in verschiedenen Konstellationen nicht rechtmäßig waren, denn die Sachverhalte unterscheiden sich von dem BGH-Urteil.

Außerdem geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom April 2021 hervor, dass Banken ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ohne aktive Zustimmung ihrer Kunden ändern können. Der vzbv will klären lassen, welche Auswirkungen diese Rechtsprechung auf die Kündigungen der Prämiensparverträge hat. Denn die Sparkasse hat ihre Kündigungen auf eine Klausel gestützt, die im Regelfall ohne aktive Zustimmung eingeführt wurde.

Kann ich mich der Klage noch anschließen?

Zu dieser Musterfeststellungsklage ist keine weitere Anmeldung mehr möglich. Das Register seit dem 31.08.2022 für neue Anmeldungen geschlossen.

Wie und wo kann ich mich von der Klage wieder abmelden?

Wenn Sie sich der Klage angeschlossen haben, können Sie sich nun nicht mehr abmelden. Die letzte Möglichkeit dazu war am 31.08.2022, dem ersten Tag der mündlichen Verhandlung. Wie dieser verlaufen ist, erfahren Sie in unserer News.

Worauf muss ich als Teilnehmer:in während des Verfahrens achten?

Wenn Sie im Klageregister eingetragen sind, können Sie Ihren Fall nicht parallel mit einer eigenen Klage verfolgen. Bitte lassen Sie sich hierzu individuell durch eine Rechtsanwaltskanzlei beraten.

Wie viel Zeit habe ich, um nach einem positiven Urteil selbst zu klagen?

Nachdem das positive Urteil rechtskräftig geworden ist, profitieren diejenigen, die sich in das Klageregister eingetragen haben, noch sechs Monate von der Verjährungshemmung. Der Ablauf der Verjährung hängt vom Einzelfall ab. Sie haben mindestens sechs Monate nach Beendigung des Verfahrens Zeit. Der vzbv informiert über Termine und Fristen rechtzeitig. Bitte tragen Sie sich dafür in unseren News Alert (Newsletter) ein.

Auswirkungen der Musterfeststellungsklage

Was passiert, wenn der vzbv gewinnt?

Wenn Sie sich wirksam für die Musterfeststellungsklage angemeldet haben, können Sie sich gegenüber der Sparkasse Mansfeld-Südharz auf das Urteil des Gerichts beziehen und eine Zinsnachzahlung nach den getroffenen Feststellungen fordern.

Der vzbv geht davon aus, dass die Sparkasse die Verbraucherforderungen im Falle einer Verurteilung begleicht. Aus Rücksicht auf ihr öffentliches Ansehen und zur Vermeidung weiterer Klagen sollte sie das tun.

Ein positives Urteil führt dennoch nicht direkt zu einem Zahlungsanspruch gegen die Sparkasse. Sollte sich die Sparkasse also auch nach einem Urteil gegen sie uneinsichtig zeigen, kann das bedeuten, dass Sie ein zweites Verfahren führen müssen.

Welche Vorteile habe ich, wenn ich an der Klage teilnehme?

Die im Urteil getroffenen Feststellungen binden alle deutschen Gerichte, die in einem möglichen Anschlussverfahren Ihre Ansprüche entscheiden müssten.

Die Musterfeststellungsklage entlastet Sie von einem Großteil des Gerichtsverfahrens, von dem damit verbundenen Aufwand und den Kostenrisiken. Nach einer erfolgreichen Musterfeststellungsklage haben Sie es wesentlich einfacher, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Die Musterfeststellungsklage kann außerdem verhindern, dass Ihre Ansprüche verjähren. Durch die Beteiligung an der Musterfeststellungsklage wird die Verjährung der Ansprüche gehemmt, ohne dass Sie selbst verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen müssen.

Was für Nachteile hat eine Teilnahme für mich?

Wie bei allen anderen Klagen, ist es auch hier möglich, dass das Gericht, die Musterfeststellungsklage nicht im Sinne der Verbraucher:innen entscheidet. Ein solches Urteil bindet diejenigen, die sich ins Klageregister eingetragen und damit der Klage angeschlossen haben.

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