Im Juni 2023 untersuchte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) wiederholt branchenübergreifend Webseiten darauf, ob sie die Online-Kündigung rechtskonform anbieten.
Fazit: Auch ein Jahr nach seiner Einführung fehlte bei der Mehrheit der untersuchten Webseiten eine gesetzeskonforme Umsetzung des Kündigungsbuttons. Mehr als die Hälfte der untersuchten Anbieter verwendete auf ihren Webseiten teils immer noch keine Kündigungsbuttons oder solche, die nur schwer auffindbar sind.
Bei einigen Seiten wichen Beschriftungen von der vorgegebenen Formulierung ab, bei anderen musste man sich erst durch mehrere Unterseiten klicken, um den Button zu finden. Auch jetzt noch können Verbraucher:innen auf erhebliche Hindernisse stoßen, wenn sie einen Laufzeitvertrag online kündigen wollen. Nach wie vor stellen die Verbraucherzentralen immer wieder Rechtsverstöße fest.
Wichtig!
Der Kündigungsbutton gilt nicht in Bezug auf Webseiten, die Finanzdienstleistungen betreffen, oder für Verträge über Finanzdienstleistungen. Unter Finanzdienstleistungen fallen auch Versicherungen.