Was tun, wenn Kriminelle in Ihrem Namen einkaufen?

Stand:
Kriminelle legen teils Accounts im Namen von Privatpersonen bei Zahlungsdienstleistern wie Klarna oder Paypal an. Von dem Betrug erfahren Sie meist erst, wenn ein Inkassoschreiben kommt. Das sollten Sie wissen.
Mahnung Inkassoforderung

Das Wichtigste in Kürze:

  • Kriminelle versuchen im Internet immer wieder im Namen von Verbraucher:innen einzukaufen. Dazu legen sie teils Paypal- oder Klarna-Accounts in ihrem Namen an.
  • Von solch einem Betrug erfahren Sie unter Umständen erst, wenn Sie eine Mahnung oder ein Inkassoschreiben erhalten.
  • Bewahren Sie dennoch Ruhe und befolgen Sie die Tipps der Verbraucherzentralen.
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Beliebte Zahlmethoden wie Lastschrift und Rechnungskauf können mittlerweile auch über digitale Dienste wie Klarna und Paypal abgewickelt werden. Oft erleichtert dies den Zahlungsprozess, kann aber auch Probleme mit sich bringen. Betrüger:innen können beispielsweise beim Kauf Accounts in Ihrem Namen anlegen, ohne dass Sie etwas davon mitbekommen.

Seit Beginn der Corona-Pandemie steigen bei den Verbraucherzentralen die Beschwerden zu Identitätsdiebstahl und damit verbundenen Inkassoforderungen bei den Online-Bezahldiensten. Das können Sie tun, wenn Sie betroffen sind.

Rechnungszahlung direkt beim Shop oder über einen digitalen Bezahldienstleister: Was ist der Unterschied?

Bei einem herkömmlichen Rechnungskauf gehen Sie einen Vertrag mit dem Shop ein und begleichen Ihre Rechnung über Ihr normales Bankkonto – in der Regel per Überweisung.

Werden Rechnungskäufe und Lastschriften über einen Online-Zahldienst abgewickelt, verlassen sich die Händler auf die Absicherung durch die Dienstleister. Denn die Zahldienste bieten "Factoring ohne Regress". Das heißt, der Zahlungsdienst kauft die vermeintliche Forderung vom Shop und dieser bekommt sein Geld. Die Eintreibung der Forderung übernimmt der Zahlungsdienst in eigener Verantwortung.

 

Wie können Sie Identitätsdiebstahl beim Zahlungsdienstleister erkennen?

Verbraucher:innen berichten immer wieder über Probleme, dass jemand sich bei einem Shop für sie ausgegeben hat. Dabei können Sie zwischen zwei Szenarien unterscheiden:

  1. Ihr bestehender Account bei dem Zahlungsdienstleister wird gehackt, bzw. die Betrüger:innen erhalten Zugriff auf Ihre Login-Daten. Lesen Sie mehr zu gehackten Accounts.  
  2. Betrüger:innen legen neue Accounts bei den Zahlungsdienstleistern unter Ihrem Namen an.

Im ersten Fall erhalten Sie Zahlungsaufforderungen, obwohl Sie selbst nie etwas bestellt haben. Im zweiten Fall erhalten Sie unter Umständen nicht einmal diese, wenn die Kommunikation über eine E-Mail-Adresse erfolgt, die von den Betrüger:innen festgelegt wurde. Oft erfahren Sie von dem Betrug erst dann, wenn sich ein Inkassounternehmen bei Ihnen meldet.

 

Das können Sie tun, wenn Sie Mahnungen oder Inkassoschreiben erhalten, aber nichts bestellt haben.

Falls Sie eine Mahnung oder ein Inkassoschreiben erhalten haben, und sicher sind, dass Sie nicht bestellt haben, verhalten Sie sich wie folgt:

  • Wichtig: Bewahren Sie erst einmal Ruhe und bezahlen Sie nicht sofort.
  • Nehmen Sie sich die Zeit die Forderung zu prüfen – egal, was in dem Schreiben angedroht wird.
  • Werden Sie aktiv – auch wenn Sie nichts bestellt haben.
  • In jedem Fall ist es ratsam, Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

 

Mahnung, Inkassoschreiben, Identitätsdiebstahl: So reagieren Sie richtig auf die verschiedenen Szenarien

Mahnung erhalten

Manchmal erfahren Sie von der Betrugsmasche erst durch eine Mahnung des Zahlungsdienstes – per Brief oder E-Mail.

Es gilt:

  1. Widersprechen Sie der Forderung unverzüglich und schriftlich. Hier finden Sie einen Musterbrief.
  2. Ignorieren sollten Sie die Mahnung nicht. Tun Sie nichts, erfährt der Zahlungsdienstleister auch nichts von dem Identitätsdiebstahl. Es kann zu einem Inkassoverfahren kommen oder ein Mahnverfahren wird eingeleitet.
  3. Haben Sie widersprochen, können Sie alle weiteren E-Mails, Briefe und darin enthaltenen Drohungen ignorieren. Denn ein Widerspruch reicht!

 

Inkassoschreiben erhalten

In den meisten Fällen erfahren Sie von einem Betrug jedoch erst dann, wenn ein Inkassoschreiben im Briefkasten landet.

Vorherige Mahnungen sind in dem Fall meist nicht bei Ihnen angekommen, weil diese per E-Mail an eine gefälschte E-Mail-Adresse geschickt wurden, die von den Betrüger:innen angelegt wurde. Auch hier gilt:

  1. Widersprechen Sie der Forderung unverzüglich schriftlich. Schicken Sie am besten auch eine Kopie der Anzeige mit, die Sie bei der Polizei gestellt haben.
  2. Inkassounternehmen müssen jetzt den Beweis liefern, dass Sie den Vertrag wirklich abgeschlossen haben.
  3. Haben Sie der Forderung widersprochen, können Sie weitere Zahlungsaufforderungen ignorieren.

Inkassoschreiben

Wenn Sie anderweitig ein Inkassoschreiben erhalten und unsicher sind, welche Inkasso-Kosten angemessen sind, können Sie sich bei Ihrer Verbraucherzentrale beraten lassen. Ob Sie überhaupt zahlen müssen, zeigt Ihnen unser kostenloser Inkasso-Check.

Gerichtlichen Mahnbescheid erhalten

Achtung: Haben Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten, sollten Sie handeln.

  • Hier ist es wichtig schnell zu reagieren. Legen Sie den Mahnbescheid in keinem Fall einfach in die Schublade.
  • Sie müssen innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Widerspruch bei Gericht einlegen. Gerichte prüfen die Forderung nicht.
  • Verpassen Sie die Frist, kann der Zahlungsdienst einen Vollstreckungstitel gegen Sie erwirken.
  • Haben Sie sich im Mahnverfahren nicht gewehrt und es wurde ein Vollstreckungstitel erlassen, können Sie sich auch nicht mehr auf den Identitätsdiebstahl berufen.

 

Zusätzliche Handlungstipps bei Identitätsdiebstahl

Wenn Sie auf das Mahnschreiben oder das Inkassoschreiben reagiert haben, sollten Sie zusätzlich auf Folgendes achten:

  • Über Datenmissbrauch informieren. Sie müssen das Inkassounternehmen und den Bezahldienst schriftlich über den Datenmissbrauch informieren. Eine Bestätigung der Anzeige bei der Polizei sollte mitgeschickt werden.
  • Auskunft einholen. Sie sollten eine kostenlose Auskunft (Datenauskunft nach DSVGO) bei der Schufa einholen, um zu überprüfen, ob weitere Fälle vorliegen. Den Identitätsmissbrauch sollten Sie auch der Auskunftei melden.

Für weitere Informationen zu Account-Diebstahl lesen Sie unseren Artikel zu gehackten Accounts.

Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit unserem Bundesverband (vzbv) sowie der Verbraucherzentrale Bayern für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

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