Das Wichtigste in Kürze:
- Im Hinweis- und Informationssystem (HIS) melden Versicherer Auffälligkeiten im Schaden- oder Leistungsfall, etwa wenn Sie viele Versicherungsfälle innerhalb kurzer Zeit melden.
- Versicherungsunternehmen schützen sich damit vor Missbrauch.
- Seit 2018 können Sie als Versicherungsnehmer:in im HIS aber auch eine kostenlose Selbstauskunft einholen.
- Fehlerhafte Angaben können so korrigiert werden.
Was genau ist das Hinweis- und Informationssystem (HIS)?
Das Hinweis- und Informationssystem (HIS) ist eine Auskunftei, die Versicherer gegen Versicherungsbetrug schützt. Im Auftrag des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sammelt die Informa insurance Risk and fraud Prevention GmbH (IIRFP) die Meldungen, die die beteiligten Versicherungsunternehmen eingereicht haben. Das betrifft vor allem untypische Schadenhäufigkeiten und Auffälligkeiten im Schadensfall.
Einträge in die HIS-Datei sollen der Doppelversicherung und insbesondere dem Versicherungsbetrug vorbeugen. Sie sind zulässig, sofern die datenschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden. Die Daten werden in der Regel gemäß Bundesdatenschutzgesetz nach vier Kalenderjahren gelöscht.
Erfasst werden Versicherungsfälle in den Sparten
- Kfz,
- Unfall,
- Rechtsschutz,
- Sachschaden,
- Leben,
- Transport (mit Reiserücktritt, Reisegepäck) sowie
- Haftpflicht.
Gut zu wissen: Versicherer haben sich verpflichtet, betroffene Verbraucher:innen über die Meldung zu informieren.
Wie können sich Einträge negativ auf mich auswirken?
Wenn Sie als Versicherungsnehmer:in innerhalb kurzer Zeiträume mehrere Schäden zur Regulierung anmelden, geraten Sie schnell ins Visier von Versicherungsunternehmen – und damit in die HIS-Datenbank.
Wie in jeder großen Datei kann es bei den Einträgen aber auch zu Fehlern kommen. Diese können sich, wie auch bei SCHUFA-Einträgen, für Betroffene negativ auswirken. In der Folge können Ihre Versicherungsprämien steigen oder die Versicherung im schlechtesten Fall einen Vertragsabschluss verweigern. Übrigens können nicht nur falsche Einträge zu einer Erhöhung Prämienerhöhung oder Vertragsverweigerung führen, sondern auch Meldungen über bereits abgelehnte Anträge bei einem Versicherer wegen Vorerkrankungen.
Nutzen Sie deshalb Ihr Recht auf kostenlose Selbstauskunft. Seit Mai 2018 können Sie diese einmal pro Jahr nutzen und eine Korrektur einfordern, sollten Sie Fehler feststellen. Den Antrag müssen Sie schriftlich stellen und eine Ausweiskopie beifügen:
- informa HIS GmbH
Kreuzberger Ring 68
65205 Wiesbaden
Oder Sie nutzen das dazugehörige Formular auf der Internetseite.