Wohnen im Alter

Zuhause wohnen, die Wohnform anpassen, die richtige Wohnform finden. Es gibt viele Möglichkeiten, wenn ich dauerhaft auf Hilfe angewiesen bin oder wenn ich für diesen Fall vorsorgen möchte.

Welche Wohnform ist für mich die richtige?

Gerade ältere Menschen wollen sich häufig auf eine eventuelle Pflege– oder Hilfsbedürftigkeit vorbereiten. Eine entscheidende Rolle spielt dabei die Wahl der Wohnform. Aber auch, wer schon auf Hilfe angewiesen ist, kann zwischen verschiedenen Wohnformen wählen.
Welche Wohnform für einen selbst die geeignete ist, bestimmt sich nach den individuellen Bedürfnissen und Möglichkeiten. Jede Wohnform hat ihre Vor- und Nachteile. 

Dieser Artikel soll dabei helfen, Ihnen einen Überblick über mögliche Wohnformen im Alter und bei Pflegebedürftigkeit zu geben.

Wenn Sie sich über die Themen informieren möchten, wählen Sie die entsprechenden Felder mit einem "Klick" aus.

 

icon Altersgerechte Anpassung

 
 

Altergerechte Anpassung der Wohnung

 

 

Beschreibung

Die meisten Menschen möchten in ihren eigenen vier Wänden alt werden. Daher bietet eine bauliche Umgestaltung der bisherigen Wohnung eine wünschenswerte Wohnmöglichkeit. Dabei trägt die Ausstattung der Wohnung entscheidend dazu bei, ob Sie auch bei gesundheitlichen Einschränkungen darin wohnen bleiben können. Es gilt daher, die Wohnung barrierearm zu gestalten. Dazu können auch bauliche Umbaumaßnahmen wie beispielsweise Badumbauten (Dusche statt Wanne) notwendig sein. Auch technische Pflegehilfsmittel wie z. B. ein Rollator können zu einer selbständigen Lebensführung beitragen.

 

Kosten

Die Kosten für eine Anpassung müssen individuell ermittelt werden und unterscheiden sich sowohl nach Maßnahme als auch nach durchführendem Anbieter. Es empfiehlt sich daher, für die geplanten Maßnahmen mehrere Kostenvoranschläge einzuholen.

 

Unterstützung

Die Pflegekassen übernehmen die Kosten für  wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis zu einem begrenzten Betrag von  4000,00 Euro pro Maßnahme. Dazu gehören zum Beispiel Türverbreiterungen, ein Badewannenlift oder ein barrierefreies WC. 

Weiterhin haben Sie Anspruch auf Übernahme notwendiger Pflegehilfsmittel bis zu einem begrenzten Betrag pro Monat. Dazu gehören zum Beispiel technische Pflegehilfsmittel zur selbständigeren Lebensführung.

 

Tipps

  • Erkundigen Sie sich, ob und in welcher Höhe Sie einen Zuschuss für Ihren barrierefreien Umbau beantragen können! Beratung dazu erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse und den Wohnberatungsstellen in Ihrem Bundesland.
  • Kümmern Sie sich rechtzeitig um einen entsprechenden Umbau.
  • Gerade Duschen ohne Schwellen sind wichtig – sie erhöhen auch den Komfort und reduzieren das Sturzrisiko.
  • Nehmen Sie im Zweifel eine unabhängige und anbieterneutrale Beratung in Anspruch, z.B.
    • bei Verbraucherzentralen zu pflegerechtlichen Fragen oder zum Thema Wohnraumanpassung  in einigen Bundesländern
    • bei Pflegestützpunkten, die in den meisten Bundesländern informieren
    • auf den Internetseiten Ihrer jeweiligen Pflegekasse

 

Weitere Informationen zur altersgerechten Anpassung der Wohnung finden Sie hier.

Mit Umzug
icon Betreutes Wohnen  
 

Betreutes Wohnen in einer Wohnanlage / Servicewohnen

 

 

Beschreibung

Das "Service-Wohnen" ist eine Wohnform für Menschen, die in ihrer eigenen Wohnung leben möchten und können, sich aber in unterschiedlichen Lebensbereichen Unterstützung wünschen. Häufig werden diese Angebote auch mit Begriffen wie "Betreutes Wohnen" oder "Wohnen Plus" bezeichnet.

Typisch ist, dass Verbraucher einen Mietvertrag abschließen, der mit einem Grundservice-Vertrag verbunden ist. Im Grundservice-Vertrag sind meist verschiedene Dienstleistungen wie beispielsweise Hausnotruf oder Hausmeisterdienste enthalten.

Darüber hinaus können je nach Bedarf weitere Serviceleistungen gegen einen Aufpreis in Anspruch genommen werden, z. B. Besuchs- und Begleitdienste oder Mahlzeitenservice. Die im Grundservice enthaltenen Leistungen bieten grundsätzlich keine umfassende Betreuung. Der Service-Vertrag lässt sich auch nicht separat kündigen, d. h. Sie müssen auch dafür bezahlen, wenn Sie die Leistungen nicht in Anspruch nehmen.

 

Kosten

Die Kosten setzen sich aus den Mietkosten der Wohnung und den Kosten für den Grundservice zusammen. Je nach Vereinbarung kommen dann ggf. noch die individuellen Dienstleistungen hinzu.

 

Unterstützung

Die Servicepauschale enthält teilweise einen Hausnotrufdienst. Die Kosten dafür können unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise von der Pflegekassen übernommen werden.

 

Tipps

  • Vergleichen Sie die Kosten verschiedener Anbieter.
  • Achten Sie genau auf den Inhalt der Verträge – die vereinbarten Leistungen müssen explizit aufgeführt sein.
  • Manche Einrichtungen verlangen zusätzlich noch Bearbeitungs- oder Aufnahmegebühren – achten Sie auch auf das „Kleingedruckte“.

 

Weitere Informationen zum Thema "betreutes Wohnen" finden Sie hier.


Icon Mehrgenerationenhaus  

 

Mehrgenerationenhaus

 

 

Beschreibung

In sogenannten Mehrgenerationenhäusern leben alte und junge, hilfsbedürftige und selbständige Menschen zusammen. Alle Bewohner unterstützen sich gegenseitig und/oder bestellen einen Pflege- oder Betreuungsdienst. Es gibt drei Arten von Mehrgenerationenhäusern:

  • das Privathaus in dem mehrere Generationen einer Familie unter einem Dach zusammen leben
  • die Begegnungsstätte für Jung und Alt
  • das kommunale Projekt, gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

 

Kosten

Die Kosten sind nicht pauschal zu bestimmen. Sie ermitteln sich aus den Miet- und Nebenkosten für das eigene Zimmer und der Gemeinschaftsflächen. Weiterhin müssen die Pflege- bzw. Betreuungskosten für professionelle Anbieter individuell mitberechnet werden.

 

Unterstützung

Bei Erfüllung der Voraussetzung können Unterstützungen seitens der Pflegekassen entstehen. So sind eine barrierefreie Wohnraumanpassung, häusliche Pflegehilfe, ein Entlastungsbetrag und die Tages- oder Nachtpflege möglich. Wohnraumanpassungsmaßnahmen wie bei häuslicher Pflege sind selbstverständlich auch möglich.

 

Tipp

Besuchen Sie das Haus und die Bewohner, um sich ein realistisches Bild zu machen.

Ohne Umzug
Icon 24-Stunden-Betreuung  

 

 

"24-Stunden-Betreuung"

 

 

Beschreibung

Wenn Sie zu Hause wohnen bleiben, haben Sie die Möglichkeit, sich durch eine Betreuungskraft aus dem europäischen Ausland unterstützen zu lassen. Der Kontakt zu der Betreuungskraft wird zumeist durch eine Vermittlerfirma in Deutschland hergestellt. Für die Zeit der Betreuung wohnt die Betreuungskraft mit in ihrem Haushalt. Sie hat zumeist keine pflegefachliche Ausbildung, hilft bei der Hausarbeit, unterstützt beispielsweise beim Anziehen und ist da, wenn Betreuung benötigt wird. Je nach den pflegerischen Anforderungen kann deshalb zusätzlich Hilfe durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst nötig sein.

Der Ausdruck "24-Stunden-Betreuung" ist allerdings irreführend, denn auch für Betreuungskräfte sind Pausen und arbeitsfreie Zeiten einzuplanen.

 

Kosten

Einerseits werden Gebühren für die Betreuungsleistungen selbst fällig. Die Kosten unterscheiden sich hier stark nach Sprachkenntnissen der Betreuungskraft und häuslicher Betreuungssituation. Andererseits stellt die Vermittlungsagentur Verbrauchern für ihre Leistungen häufig zusätzlich Kosten in Rechnung.

Da Sie weiter in Ihrer Wohnung bleiben, laufen auch Wohnkosten wie Miete oder Wohngeld, die Kosten für Ihre Verpflegung und für Freizeitaktivitäten weiter.

 

Unterstützung

Es gibt keine Leistung der Pflegekasse, die speziell auf die häusliche “24-Stunden-Betreuung“ zugeschnitten ist. Wer Anspruch auf Pflegegeld hat, kann dieses zumeist für die Finanzierung dieser Betreuungsform einsetzen. Den Großteil der Kosten muss die pflegebedürftige Person in der Regel jedoch selbst tragen. Die Pflegekassen gewähren unabhängig davon finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes.

 

Tipps

  • Vergleichen Sie mehrere Anbieter, achten Sie auf die Verschriftlichung der Verträge und etwaiger Zusatzkosten, z. B. für Feiertage und Heimfahrten.
  • Lassen Sie sich das soggenannte A1- Formular im Original vorlegen - dies wird im Entsendeland ausgestellt und ist der Nachweis dafür, dass die Betreuungskraft sozialversichert ist.
  • Nehmen Sie im Zweifel eine unabhängige Information in Anspruch.

 

Weitere Informationen zum Thema "24-Stunden-Betreuung" finden Sie hier.


Icon Wohnen für Hilfe  

 

 

Wohnen für Hilfe

 

 

Beschreibung

Der Bewohner bleibt in seiner Wohnung, tritt jedoch einen Teil seines Wohnraums an eine Person ab, die ihn als Gegenleistung praktisch unterstützt. Dies kann in Form von Pflege- oder Betreuungsleistungen, Haushaltshilfe oder als Fahrdienst gestaltet werden. Dabei handelt es sich um einen gängigen Mietvertrag bei dem statt einer Miete eine Dienstleistung geschuldet wird. Bei einem klassischen Arbeitsvertrag hingegen, wird der Dienstleistende mit einer Geldsumme vergütet.

 

Kosten

In der Regel entspricht eine Stunde Hilfe im Monat einem kostenlos bewohnten Quadratmeter der Wohnfläche. Individuell müssen noch andere Dienstleistungskosten miteinberechnet werden. Die eigenen Mietkosten sind selbstverständlich nicht zu vergessen. Vor allem Gas, Wasser und Strom müssen alleine vom Hauptmieter bezahlt werden, dies kann aber vertraglich auch anders vereinbart werden.

 

Unterstützung

Die Pflegekassen gewähren finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen, beispielsweise für technische Hilfen im Haushalt, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird.

 

Tipps

  • Nehmen Sie sich ausreichend Zeit, um sich mehrmals mit dem potenziellen Partner zu treffen! Dadurch können Sie noch vor Mietvertrag eigene Wünsche und Erwartungen realistisch einschätzen.
  • Schließen Sie über die zu erbringenden Dienstleistungen und  überlassenen Räume unbedingt einen schriftlichen Vertrag ab.

Icon Häusliche Pflege  

 

 

Häusliche Pflege

 

Beschreibung

Wenn Sie zu Hause wohnen bleiben, haben Sie die Möglichkeit, sich durch Angehörige oder von einem ambulanten Pflegedienst versorgen zu lassen und in Ihren eigenen vier Wänden zu bleiben.

 

Kosten

Zu den entstehenden Kosten gehören dann zunächst die Wohnkosten wie Miete oder Wohngeld, die Verpflegung und Freizeitaktivitäten. Hinzu kommen dann die Kosten des ggf. in Anspruch genommenen Pflegedienstes.

 

Unterstützung

Übernimmt ein ambulanter Pflegedienst die Versorgung, so bestimmt sich die Höhe dieser sogenannten Pflegesachleistungen nach dem jeweiligen Pflegegrad. Übernimmt ein Angehöriger die Pflege, können Pflegebedürftige ein sogenanntes Pflegegeld bekommen, welches ebenfalls abhängig vom jeweiligen Pflegegrad ist. Wenn Pflegedienst und Angehörige gemeinsam die Pflege übernehmen, besteht der Anspruch auf Pflegesachleistungen und Pflegegeld anteilig (Kombinationspflege).

Wenn Angehörige selbst Urlaub machen oder krank sind und deshalb nicht pflegen können, besteht die Möglichkeit, Verhinderungspflege (ab einem Pflegegrad 2 oder höher) bis zu einem Zeitraum von 6 Wochen pro Kalenderjahr zu beantragen. Allerdings ist dieser Betrag begrenzt.

 

Tipps

  • Lassen Sie sich von mehreren Pflegediensten Angebote machen.
  • Unterschreiben Sie erst, wenn Sie das Angebot des Pflegedienstes und die Berechnung der Kosten verstanden haben und einverstanden sind.
  • Nehmen Sie im Zweifel eine unabhängige und anbieterneutrale Beratung in Anspruch, z.B.
    • bei Verbraucherzentralen zu pflegerechtlichen Fragen oder zum Thema Wohnraumanpassung  in einigen Bundesländern
    • bei Pflegestützpunkten, die in den meisten Bundesländern informieren
    • auf den Internetseiten Ihrer jeweiligen Pflegekasse

 

Weitere Informationen zum Thema "Häusliche Pflege" finden Sie hier.

Wenn Sie sehr viel Unterstützung bei täglichen Verrichtungen brauchen oder wegen einer demenziellen Erkrankung nicht mehr gut allein sein können, besteht ein hoher Bedarf an professioneller Hilfe und Pflege. In diesen Fällen denken die meisten Betroffenen oder Angehörigen an ein Pflegeheim.

Es gibt aber weitere Möglichkeiten für sich oder Angehörige, eine intensive Versorgung zu organisieren beispielsweise in einer Tages- und Nachtpflegeeinrichtung oder einer Pflege-Wohngemeinschaft.

 

Icon Senioren-/Pflegeheim  

 

 

Senioren- oder Pflegeheim

 

 

Beschreibung

Wenn das Leben im eigenen Haushalt trotz Unterstützung zu beschwerlich wird, gibt es die Möglichkeit, in ein Pflegeheim umzuziehen. Die Versorgung erfolgt rund um die Uhr durch professionelles pflegerisches und medizinisches Personal. Der Tagesablauf in einem Pflegeheim ist stark strukturiert, es werden Kontakt- und Freizeitmöglichkeiten angeboten. Die Pflegekasse übernimmt in einem Pflegeheim die Pflegekosten, abhängig vom jeweiligen Pflegegrad bis zu einer bestimmten Höhe.

 

Kosten

Der Bewohner muss für die Kosten der Unterkunft, Verpflegung, Betreuung und Pflege aufkommen. Dadurch belaufen sich die Kosten meist im vierstelligen Bereich.

 

Unterstützung

Einen großen Teil der Pflegekosten übernehmen die Pflegekassen, während die Kosten für Verpflegung und Unterkunft von dem Bewohner selbst übernommen werden müssen.

 

Tipps

  • Pflegeheime sind in ihrer Qualität und Ausstattung sehr unterschiedlich. Etwaige Benotungen der Pflegeheime sollten kritisch hinterfragt werden - besichtigen Sie die Einrichtung, um einen persönlichen Eindruck zu erhalten.
  • Informieren Sie sich über mögliche Zusatzangebote.
  • Prüfen Sie den Vertrag mit dem Pflegeheim auf Vollständigkeit und nutzen Sie die Beratungsangebote der Kranken- und Pflegekassen.

 

Weitere Informationen zum Thema Pflegeheim erhalten Sie hier.


Icon Tages- / Nachtpflege  

 

 

Tages- und Nachtpflege

 

 

Beschreibung

Viele Angehörige pflegen ihre Verwandten zu Hause in ihrer Freizeit. Jedoch müssen auch sie meist einer Erwerbstätigkeit nachgehen, um den Lebensunterhalt zu finanzieren. Während der Arbeitszeit besteht daher die Möglichkeit, die Pflegebedürftigen der Tages- oder Nachtpflege zu überlassen. In solchen Einrichtungen werden die Pflegebedürftigen mit Mahlzeiten versorgt, betreut und professionell gepflegt. Häufig werden auch Freizeitaktivitäten angeboten. In der Regel stehen Fahrdienste zur Verfügung, welche die Pflegebedürftigen morgens abholen und nachmittags wieder zurückbringen.

 

Kosten

Die Kosten richten sich nach den gewünschten Leistungen und der Pflegebedürftigkeit.
Sie setzen sich zusammen aus den Kosten für die Grundpflege, Betreuung, Verpflegung und Freizeitaktivitäten.

 

Unterstützung

Personen mit Pflegegrad 1 können nur den Entlastungsbetrag einsetzen. Wer Anspruch auf Leistungen ab Pflegegrad 2 hat, kann die pflegerische Versorgung direkt über die Pflege- oder Krankenkasse abrechnen. Zudem können die Leistungen der Tages- und Nachtpflege seit 2015 neben der ambulanten Pflegesachleistung oder dem Pflegegeld beansprucht werden, ohne dass diese auf das Pflegegeld oder die Pflegesachleistungen angerechnet werden.

 

Tipps

  • Machen Sie einen vor-Ort-Termin in der Pflegeeinrichtung, um sich persönlich ein Bild davon zu machen.
  • Fragen Sie nach, ob es einen Fahrdienst gibt oder nicht!
  • Unterschreiben Sie den Pflegevertrag als Angehöriger niemals in eigenem Namen, sondern immer als bevollmächtigter Vertreter oder Betreuer, damit die Einrichtung die Begleichung der Kosten nicht von Ihnen fordert.

 

Weitere Informationen zum Thema Tages- und Nachtpflege erhalten Sie hier.


Icon Pflege Wohngemeinschaft  

 

 

Pflege-Wohngemeinschaft

 

 

Beschreibung

Für pflegebedürftige Menschen, die nicht mehr in ihrer eigenen Wohnung leben möchten oder können, gibt es die Möglichkeit in eine Pflege-Wohngemeinschaft zu ziehen.

Dort leben bis zu zwölf Pflegebedürftige in einer Wohnung. Jeder Bewohner hat sein eigenes Zimmer, das nach individuellen Wünschen und Vorstellungen eingerichtet werden kann. Zusätzlich gibt es gemeinschaftlich genutzte Räume, wie z. B. Wohnzimmer und Küche.

Von der Grundidee her werden die Pflegeleistungen in der Pflege-Wohngemeinschaft individuell auf jeden Bewohner zugeschnitten und das Angehörigengremium trifft die Entscheidungen zur Alltagsgestaltung und Versorgung mit dem Pflegeanbieter. Die weit überwiegende Anzahl von Wohngemeinschaften wird allerdings von Pflegdiensten gesteuert – hier werden in der Praxis die Entscheidungen durch den Pflegedienst getroffen.

Eine Pflege-Wohngemeinschaft kann auch bei hohem Pflegebedarf eine Alternative zum Pflegeheim sein.

 

Kosten

 Zu den wichtigsten Kosten gehören Pflegekosten, Miet- und Nebenkosten, Betreuungskosten, Haushaltsgeld, persönlicher Bedarf und Taschengeld. Die Pflegekosten richten sich nach den Vereinbarungen zwischen Pflegediensten und Pflegekassen, die sonstigen Kosten werden in jeder Wohngemeinschaft individuell festgelegt und können sich daher deutlich unterscheiden.

 

Unterstützung

Die Kranken- und Pflegekassen gewähren bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Wohngruppenzuschlag, Mittel für eventuell notwendige  Wohnraumanpassungen zur Erreichung von Barrierefreiheit, Pflegesachleistungen und den Entlastungsbetrag. Wer weitere finanzielle Unterstützung benötigt, kann sich ggf. an das zuständige Sozialamt wenden.

 

Tipps

  • Klären Sie vorab, welche Kosten insgesamt für Miete, Pflege, Haushaltsgeld und Betreuung  entstehen.
  • Informieren Sie sich weiterhin darüber, wie viel Personal zu den verschiedenen Zeiten eingesetzt wird.
  • Befragen Sie vorab andere Bewohner und erkundigen Sie sich über die Freizeitgestaltung.

 

Weitere Informationen rund um das Thema Pflege-WG finden Sie hier.

 

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