Altergerechte Anpassung der Wohnung
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BeschreibungDie meisten Menschen möchten in ihren eigenen vier Wänden alt werden. Daher bietet eine bauliche Umgestaltung der bisherigen Wohnung eine wünschenswerte Wohnmöglichkeit. Dabei trägt die Ausstattung der Wohnung entscheidend dazu bei, ob Sie auch bei gesundheitlichen Einschränkungen darin wohnen bleiben können. Es gilt daher, die Wohnung barrierearm zu gestalten. Dazu können auch bauliche Umbaumaßnahmen wie beispielsweise Badumbauten (Dusche statt Wanne) notwendig sein. Auch technische Pflegehilfsmittel wie z. B. ein Rollator können zu einer selbständigen Lebensführung beitragen.
KostenDie Kosten für eine Anpassung müssen individuell ermittelt werden und unterscheiden sich sowohl nach Maßnahme als auch nach durchführendem Anbieter. Es empfiehlt sich daher, für die geplanten Maßnahmen mehrere Kostenvoranschläge einzuholen.
UnterstützungDie Pflegekassen übernehmen die Kosten für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis zu einem begrenzten Betrag von 4000,00 Euro pro Maßnahme. Dazu gehören zum Beispiel Türverbreiterungen, ein Badewannenlift oder ein barrierefreies WC. Weiterhin haben Sie Anspruch auf Übernahme notwendiger Pflegehilfsmittel bis zu einem begrenzten Betrag pro Monat. Dazu gehören zum Beispiel technische Pflegehilfsmittel zur selbständigeren Lebensführung.
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Betreutes Wohnen in einer Wohnanlage / Servicewohnen
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BeschreibungDas "Service-Wohnen" ist eine Wohnform für Menschen, die in ihrer eigenen Wohnung leben möchten und können, sich aber in unterschiedlichen Lebensbereichen Unterstützung wünschen. Häufig werden diese Angebote auch mit Begriffen wie "Betreutes Wohnen" oder "Wohnen Plus" bezeichnet. Typisch ist, dass Verbraucher einen Mietvertrag abschließen, der mit einem Grundservice-Vertrag verbunden ist. Im Grundservice-Vertrag sind meist verschiedene Dienstleistungen wie beispielsweise Hausnotruf oder Hausmeisterdienste enthalten. Darüber hinaus können je nach Bedarf weitere Serviceleistungen gegen einen Aufpreis in Anspruch genommen werden, z. B. Besuchs- und Begleitdienste oder Mahlzeitenservice. Die im Grundservice enthaltenen Leistungen bieten grundsätzlich keine umfassende Betreuung. Der Service-Vertrag lässt sich auch nicht separat kündigen, d. h. Sie müssen auch dafür bezahlen, wenn Sie die Leistungen nicht in Anspruch nehmen.
KostenDie Kosten setzen sich aus den Mietkosten der Wohnung und den Kosten für den Grundservice zusammen. Je nach Vereinbarung kommen dann ggf. noch die individuellen Dienstleistungen hinzu.
UnterstützungDie Servicepauschale enthält teilweise einen Hausnotrufdienst. Die Kosten dafür können unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise von der Pflegekassen übernommen werden.
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Mehrgenerationenhaus
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BeschreibungIn sogenannten Mehrgenerationenhäusern leben alte und junge, hilfsbedürftige und selbständige Menschen zusammen. Alle Bewohner unterstützen sich gegenseitig und/oder bestellen einen Pflege- oder Betreuungsdienst. Es gibt drei Arten von Mehrgenerationenhäusern:
KostenDie Kosten sind nicht pauschal zu bestimmen. Sie ermitteln sich aus den Miet- und Nebenkosten für das eigene Zimmer und der Gemeinschaftsflächen. Weiterhin müssen die Pflege- bzw. Betreuungskosten für professionelle Anbieter individuell mitberechnet werden.
UnterstützungBei Erfüllung der Voraussetzung können Unterstützungen seitens der Pflegekassen entstehen. So sind eine barrierefreie Wohnraumanpassung, häusliche Pflegehilfe, ein Entlastungsbetrag und die Tages- oder Nachtpflege möglich. Wohnraumanpassungsmaßnahmen wie bei häuslicher Pflege sind selbstverständlich auch möglich.
TippBesuchen Sie das Haus und die Bewohner, um sich ein realistisches Bild zu machen. |
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"24-Stunden-Betreuung"
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BeschreibungWenn Sie zu Hause wohnen bleiben, haben Sie die Möglichkeit, sich durch eine Betreuungskraft aus dem europäischen Ausland unterstützen zu lassen. Der Kontakt zu der Betreuungskraft wird zumeist durch eine Vermittlerfirma in Deutschland hergestellt. Für die Zeit der Betreuung wohnt die Betreuungskraft mit in ihrem Haushalt. Sie hat zumeist keine pflegefachliche Ausbildung, hilft bei der Hausarbeit, unterstützt beispielsweise beim Anziehen und ist da, wenn Betreuung benötigt wird. Je nach den pflegerischen Anforderungen kann deshalb zusätzlich Hilfe durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst nötig sein. Der Ausdruck "24-Stunden-Betreuung" ist allerdings irreführend, denn auch für Betreuungskräfte sind Pausen und arbeitsfreie Zeiten einzuplanen.
KostenEinerseits werden Gebühren für die Betreuungsleistungen selbst fällig. Die Kosten unterscheiden sich hier stark nach Sprachkenntnissen der Betreuungskraft und häuslicher Betreuungssituation. Andererseits stellt die Vermittlungsagentur Verbrauchern für ihre Leistungen häufig zusätzlich Kosten in Rechnung. Da Sie weiter in Ihrer Wohnung bleiben, laufen auch Wohnkosten wie Miete oder Wohngeld, die Kosten für Ihre Verpflegung und für Freizeitaktivitäten weiter.
UnterstützungEs gibt keine Leistung der Pflegekasse, die speziell auf die häusliche “24-Stunden-Betreuung“ zugeschnitten ist. Wer Anspruch auf Pflegegeld hat, kann dieses zumeist für die Finanzierung dieser Betreuungsform einsetzen. Den Großteil der Kosten muss die pflegebedürftige Person in der Regel jedoch selbst tragen. Die Pflegekassen gewähren unabhängig davon finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes.
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Wohnen für Hilfe
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BeschreibungDer Bewohner bleibt in seiner Wohnung, tritt jedoch einen Teil seines Wohnraums an eine Person ab, die ihn als Gegenleistung praktisch unterstützt. Dies kann in Form von Pflege- oder Betreuungsleistungen, Haushaltshilfe oder als Fahrdienst gestaltet werden. Dabei handelt es sich um einen gängigen Mietvertrag bei dem statt einer Miete eine Dienstleistung geschuldet wird. Bei einem klassischen Arbeitsvertrag hingegen, wird der Dienstleistende mit einer Geldsumme vergütet.
KostenIn der Regel entspricht eine Stunde Hilfe im Monat einem kostenlos bewohnten Quadratmeter der Wohnfläche. Individuell müssen noch andere Dienstleistungskosten miteinberechnet werden. Die eigenen Mietkosten sind selbstverständlich nicht zu vergessen. Vor allem Gas, Wasser und Strom müssen alleine vom Hauptmieter bezahlt werden, dies kann aber vertraglich auch anders vereinbart werden.
UnterstützungDie Pflegekassen gewähren finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen, beispielsweise für technische Hilfen im Haushalt, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird.
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Häusliche Pflege |
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BeschreibungWenn Sie zu Hause wohnen bleiben, haben Sie die Möglichkeit, sich durch Angehörige oder von einem ambulanten Pflegedienst versorgen zu lassen und in Ihren eigenen vier Wänden zu bleiben.
KostenZu den entstehenden Kosten gehören dann zunächst die Wohnkosten wie Miete oder Wohngeld, die Verpflegung und Freizeitaktivitäten. Hinzu kommen dann die Kosten des ggf. in Anspruch genommenen Pflegedienstes.
UnterstützungÜbernimmt ein ambulanter Pflegedienst die Versorgung, so bestimmt sich die Höhe dieser sogenannten Pflegesachleistungen nach dem jeweiligen Pflegegrad. Übernimmt ein Angehöriger die Pflege, können Pflegebedürftige ein sogenanntes Pflegegeld bekommen, welches ebenfalls abhängig vom jeweiligen Pflegegrad ist. Wenn Pflegedienst und Angehörige gemeinsam die Pflege übernehmen, besteht der Anspruch auf Pflegesachleistungen und Pflegegeld anteilig (Kombinationspflege). Wenn Angehörige selbst Urlaub machen oder krank sind und deshalb nicht pflegen können, besteht die Möglichkeit, Verhinderungspflege (ab einem Pflegegrad 2 oder höher) bis zu einem Zeitraum von 6 Wochen pro Kalenderjahr zu beantragen. Allerdings ist dieser Betrag begrenzt.
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Wenn Sie sehr viel Unterstützung bei täglichen Verrichtungen brauchen oder wegen einer demenziellen Erkrankung nicht mehr gut allein sein können, besteht ein hoher Bedarf an professioneller Hilfe und Pflege. In diesen Fällen denken die meisten Betroffenen oder Angehörigen an ein Pflegeheim.
Es gibt aber weitere Möglichkeiten für sich oder Angehörige, eine intensive Versorgung zu organisieren beispielsweise in einer Tages- und Nachtpflegeeinrichtung oder einer Pflege-Wohngemeinschaft.
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Senioren- oder Pflegeheim
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BeschreibungWenn das Leben im eigenen Haushalt trotz Unterstützung zu beschwerlich wird, gibt es die Möglichkeit, in ein Pflegeheim umzuziehen. Die Versorgung erfolgt rund um die Uhr durch professionelles pflegerisches und medizinisches Personal. Der Tagesablauf in einem Pflegeheim ist stark strukturiert, es werden Kontakt- und Freizeitmöglichkeiten angeboten. Die Pflegekasse übernimmt in einem Pflegeheim die Pflegekosten, abhängig vom jeweiligen Pflegegrad bis zu einer bestimmten Höhe.
KostenDer Bewohner muss für die Kosten der Unterkunft, Verpflegung, Betreuung und Pflege aufkommen. Dadurch belaufen sich die Kosten meist im vierstelligen Bereich.
UnterstützungEinen großen Teil der Pflegekosten übernehmen die Pflegekassen, während die Kosten für Verpflegung und Unterkunft von dem Bewohner selbst übernommen werden müssen.
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Tages- und Nachtpflege
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BeschreibungViele Angehörige pflegen ihre Verwandten zu Hause in ihrer Freizeit. Jedoch müssen auch sie meist einer Erwerbstätigkeit nachgehen, um den Lebensunterhalt zu finanzieren. Während der Arbeitszeit besteht daher die Möglichkeit, die Pflegebedürftigen der Tages- oder Nachtpflege zu überlassen. In solchen Einrichtungen werden die Pflegebedürftigen mit Mahlzeiten versorgt, betreut und professionell gepflegt. Häufig werden auch Freizeitaktivitäten angeboten. In der Regel stehen Fahrdienste zur Verfügung, welche die Pflegebedürftigen morgens abholen und nachmittags wieder zurückbringen.
KostenDie Kosten richten sich nach den gewünschten Leistungen und der Pflegebedürftigkeit.
UnterstützungPersonen mit Pflegegrad 1 können nur den Entlastungsbetrag einsetzen. Wer Anspruch auf Leistungen ab Pflegegrad 2 hat, kann die pflegerische Versorgung direkt über die Pflege- oder Krankenkasse abrechnen. Zudem können die Leistungen der Tages- und Nachtpflege seit 2015 neben der ambulanten Pflegesachleistung oder dem Pflegegeld beansprucht werden, ohne dass diese auf das Pflegegeld oder die Pflegesachleistungen angerechnet werden.
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Pflege-Wohngemeinschaft
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BeschreibungFür pflegebedürftige Menschen, die nicht mehr in ihrer eigenen Wohnung leben möchten oder können, gibt es die Möglichkeit in eine Pflege-Wohngemeinschaft zu ziehen. Dort leben bis zu zwölf Pflegebedürftige in einer Wohnung. Jeder Bewohner hat sein eigenes Zimmer, das nach individuellen Wünschen und Vorstellungen eingerichtet werden kann. Zusätzlich gibt es gemeinschaftlich genutzte Räume, wie z. B. Wohnzimmer und Küche. Von der Grundidee her werden die Pflegeleistungen in der Pflege-Wohngemeinschaft individuell auf jeden Bewohner zugeschnitten und das Angehörigengremium trifft die Entscheidungen zur Alltagsgestaltung und Versorgung mit dem Pflegeanbieter. Die weit überwiegende Anzahl von Wohngemeinschaften wird allerdings von Pflegdiensten gesteuert – hier werden in der Praxis die Entscheidungen durch den Pflegedienst getroffen. Eine Pflege-Wohngemeinschaft kann auch bei hohem Pflegebedarf eine Alternative zum Pflegeheim sein.
KostenZu den wichtigsten Kosten gehören Pflegekosten, Miet- und Nebenkosten, Betreuungskosten, Haushaltsgeld, persönlicher Bedarf und Taschengeld. Die Pflegekosten richten sich nach den Vereinbarungen zwischen Pflegediensten und Pflegekassen, die sonstigen Kosten werden in jeder Wohngemeinschaft individuell festgelegt und können sich daher deutlich unterscheiden.
UnterstützungDie Kranken- und Pflegekassen gewähren bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Wohngruppenzuschlag, Mittel für eventuell notwendige Wohnraumanpassungen zur Erreichung von Barrierefreiheit, Pflegesachleistungen und den Entlastungsbetrag. Wer weitere finanzielle Unterstützung benötigt, kann sich ggf. an das zuständige Sozialamt wenden.
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