Das Wichtigste in Kürze:
- Gutachten zeigt: Tracking und Profilbildung für Werbezwecke führen zu Manipulation, Diskriminierung und Vertrauensverlust
- Die Regulierung durch die DSGVO und den DSA hält der vzbv für unzureichend
- Der vzbv fordert ein neues EU-Gesetz, das Tracking und Profilbildung für Werbung verbietet
Warum sind Tracking und Profilbildung problematisch?
Jeder Klick im Internet hinterlässt Spuren. Unternehmen analysieren das Verhalten von Nutzer:innen, erstellen detaillierte Profile und nutzen diese für maßgeschneiderte Werbung. Die Profile basieren zum Teil auf sensiblen Informationen wie dem Gesundheitszustand, der finanziellen Situation oder persönlichen Interessen von Verbraucher:innen.
Anhand der gesammelten Daten, ihrer individuellen Verhaltensweisen und Schwachstellen werden Verbraucher:innen in Kategorien einsortiert. Diese tragen Namen wie „Abnehmen“, „Fragile Senioren“, „Spekulative Geldanlage“. Das ermöglicht nach Sicht des vzbv Manipulation und Diskriminierung.
Ein Gutachten von Prof. Dr. Max von Grafenstein (UdK Berlin, Einstein Center Digital Future) und RA Dr. Nina Elisabeth Herbort im Auftrag des vzbv zeigt: Das digitale Werbeökosystem ist intransparent und komplex. Nutzer:innen haben kaum Kontrolle über ihre Daten. Die unkontrollierte Datensammlung der Werbeindustrie gefährde den Datenschutz, die Demokratie und das Vertrauen der Nutzer:innen in Anbieter und gesetzliche Regelungen.
Wie stehen Verbraucher:innen zu personalisierter Werbung?
Eine repräsentative Umfrage von forsa im Auftrag des vzbv aus dem Jahr 2024 zeigt: 70 Prozent der Befragten lehnen personalisierte Werbung ab. Die Mehrheit ist der Meinung, dass Unternehmen keine Profile zu Werbezwecken erstellen sollten.
Was fordert der vzbv?
Um Tracking und Profilbildung zu Werbezwecken zu regulieren, reichen die bestehenden Gesetze aus Sicht des vzbv nicht aus. Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der Digital Services Act (DSA) haben keine hinreichenden Antworten auf die Probleme durch personalisierte Werbung.
Der vzbv fordert daher in einem Positionspapier, dass die Europäische Kommission Tracking und Profilbildung für Werbung verbietet und den Schutz digitaler Grundrechte sicherstellt. „Verbraucher:innen sollten das Internet und ihre Smartphones nutzen können, ohne dass ihre Daten zu Werbezwecken gesammelt werden“, sagt Michaela Schröder, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik beim vzbv, in einer Meldung zum Gutachten.
Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit unserem Bundesverband (vzbv) für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.