Viele Menschen können mit Angaben zum Energieverbrauch nur wenig anfangen. Wir erklären, wie Sie die Kosten einzelner Elektrogeräte transparent machen können. Außerdem widmen wir uns der Frage, für wen sich ein Steckersolargerät lohnen kann.
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Verbraucherzentrale
Das Wichtigste in Kürze:
- Haushaltsgroßgeräte wie Kühl- und Gefrierschränke, Wasch- und Spülmaschinen und Klimaanlagen verbrauchen am meisten Strom im Haushalt. Bei einem Kühlschrank kann sich eine Neuanschaffung schon nach wenigen Jahren rentieren.
- Rechnen Sie den Energieverbrauch der Elektrogeräte in Kosten um. Das ist anschaulicher und hilft beim Sparen.
- Ein Steckersolargerät kann die Energiekosten senken – vorausgesetzt, die Sonne scheint. Je nach Standort des Geräts können Interessierte die Anschaffungskosten bereits nach wenigen Jahren wieder drin haben. Allerdings brauchen sie dafür 600 bis 900 Euro für die Anschaffung eines Steckersolagerätes.
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Was verbraucht viel Strom?
Hilfesuchende kommen zu Ihnen, weil sie ihre Energiekosten senken wollen. Am einfachsten geht das, indem sie den eigenen Stromverbrauch reduzieren. Jetzt kommt es auf Ihr Fachwissen an: Handy und Laptop künftig auf der Arbeit zu laden, hilft nämlich nicht wirklich viel. Laut Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft haben folgende Geräte im Jahr 2021 am meisten Energie verbraucht:
- 28 Prozent: Informations- und Kommunikationstechnik (Handys, Laptops, Spielkonsolen und Co.)
- 14 Prozent: Waschen und Trocknen
- 13 Prozent: Licht
- 11 Prozent: Kühl- und Gefriergeräte
- 9 Prozent: Kochen
- 8 Prozent: Spülen
Das sind Durchschnittswerte – je nach Haushaltsgrößte, Gerät und Nutzung kann sich der Verbrauch unterscheiden. Die Gruppe der Haushaltsgroßgeräte wie Kühlschränke, Wasch- und Spülmaschinen und Elektroherde verbraucht am meisten Strom. Stärkste Einzelverbraucher sind Wäschetrockner, die in vielen Haushalten den höchsten Stromverbrauch pro Stunde haben. Sie fallen dann ins Gewicht, wenn sie häufig laufen. Fernseher, Laptops und Co. haben zwar einen moderaten Stromverbrauch pro Stunde – werden sie aber viel benutzt, können sie auch zu einem großen Kostenpunkt werden. Kleingeräte wie Handys und Tablets verbrauchen am wenigsten Energie.
Klimaanlage vs. Ventilator
Klimaanlagen zählen zu den Großverbrauchern. Wer trotzdem nicht darauf verzichten kann, sollte versuchen, die Temperatur um maximal vier bis fünf Grad zu kühlen.
Ventilatoren verbrauchen nur einen Bruchteil der Energie und sind definitiv die günstigere Alternative.
Raten Sie Hilfesuchenden zu Alltagstricks, um die Hitze fernzuhalten: Jalousien und Rollläden tagsüber unten halten, morgens und abends mit Durchzug stoßlüften. Auch nasse (Hand-) Tücher über dem Ventilator oder einem Wäscheständer können dem Raum Wärme entziehen.
Was kosten einzelne Geräte?
Ratsuchende können den tatsächlichen Verbrauch ihrer Geräte selbst messen – mit einem Strommessgerät. Dafür schließen sie die Messgeräte einfach zwischen Steckdose und Gerätestecker an.
Diese Geräte können sie zum Beispiel beim Baumarkt oder im Internet kaufen. Die meisten Verbraucherzentralen verleihen sie auch. Smart-Home-Systeme können den Stromverbrauch zugehöriger Steckdosen der angeschlossenen Geräte ebenfalls messen. Hersteller weisen den Energieverbrauch häufig auch aus: entweder auf einem Aufkleber oder in der Gebrauchsanweisung des Geräts. Die Angabe ist der Wattverbrauch pro Stunde.
Viele Hilfesuchende können mit diesen Werten nichts anfangen. Machen Sie die Verbrauchszahlen plastischer und helfen Sie ihnen umzurechnen:
- 1 Wattstunde (Wh) sind 0,001 Kilowattstunden (kWh)
- 1 Kilowattstunde Strom kostet der Energiepreisbremse zufolge höchstens 40 Cent – 1 Wattstunde also 0,04 Cent.
- Ein Gerät, das 100 Watt leistet, kostet also 4 Cent pro Stunde – oder 4 Euro für 100 Stunden.
Wenn Sie Hilfe dabei brauchen, wenden Sie sich an die Energieberatung der Verbraucherzentralen.
Wann lohnt sich ein Neukauf und worauf sollten Verbraucher:innen achten?
Am meisten Einsparpotenzial für Neuanschaffungen gibt es bei alten Kühl- und Gefrierkombinationen. Diese können aufs Jahr gerechnet 400 kWh verbrauchen, während effiziente Neugeräte nicht mehr als 150 kWh ziehen. Die 250 kWh Unterschied sparen bei einem 40-Cent-Tarif also 100 Euro jährlich. Ob sich ein Austausch im Einzelfall lohnt, können Sie mit dem Kühlschrank-Rechner der Verbraucherzentralen ausrechnen. Bei Wasch- und Spülmaschinen ist das Einsparpotenzial durch einen Neukauf deutlich geringer als bei Kühl- und Gefriergeräten. Ein Austausch lohnt sich nur bei sehr alten Geräten, die viel Wasser verbrauchen.
Vor der Anschaffung eines Neugeräts sollten Sparwillige die Verbrauchswerte checken. Auch die Energielabel geben Aufschluss über die Effizienzklasse. Die Einordnung reicht von der Bestnote A bis zur untersten Stufe G.
Kostenlose Stromspartipps
Ein neuer Kühlschrank oder eine neue Spülmaschine kosten viel Geld, das Menschen in Ihrer Beratung vielleicht nicht haben. Geben Sie Hilfesuchenden daher auch konkrete Tipps an die Hand, die sie einfach und vor allem kostenlos umsetzen können. In diesem Artikel der Verbraucherzentrale finden Sie passend zu den Elektrogeräten Ratschläge, die sich auch ohne Geld umsetzen lassen.
Was sind Steckersolargeräte?
Steckersolargeräte sind Solarkraftwerke im Kleinformat für Garten, Balkon oder Terrasse. Sie bestehen aus ein bis zwei Solarmodulen und sind so konzipiert, dass Verbraucher:innen sie selbst anbringen können. Auch die Anmeldeverfahren sind nicht so umfangreich. Der produzierte Strom fließt direkt über die Steckdose in den Haushalt.
Ein Steckersolargerät produziert jedoch nur Strom, wenn die Sonne scheint. Die Energie muss dann direkt verbraucht werden, damit es sich finanziell lohnt. Denn: Für überschüssigen Strom erhält man keine Einspeisevergütung wie bei einer großen PV-Anlage und ein Batteriespeicher lohnt sich meist nicht, weil er zu teuer ist.
Der Preis: Steckersolargeräte sind zwar im Vergleich zur richtigen PV-Anlagen günstig. Für Personen, deren Budget ohnehin schon knapp ist, können die 600 bis 900 Euro Anschaffungskosten trotzdem zu viel sein. Informieren Sie sich bei der Stadt- und Landesverwaltung, ob es aktuell Fördermittel gibt.
Checkliste: Für wen lohnt sich ein Steckersolargerät?
- Die Ausrichtung des Balkons: Am meisten Sonne scheint im Süden, aber auch PV-Module auf nach Osten oder Westen gerichteten Balkonen können viel Strom produzieren. Bei einer Nordausrichtung lohnt sich ein Steckersolargerät hingegen kaum.
- Der Grundverbrauch: Ein Steckersolargerät rechnet sich umso mehr, desto höher der eigene Grundverbrauch ist, weil die Energie in der Regel nicht gespeichert wird. Bei einem Ein-Personenhaushalt ist die Einsparung also geringer als bei mehreren Personen mit höherer Grundlast. Das heißt auch: Wenn die Sonne scheint, sollten Verbraucher:innen Wasch-, Spülmaschine und Trockner laufen lassen. Diese Geräte verbrauchen viel Strom.
- Der Denkmalschutz: Steckersolargeräte dürfen nicht an oder in der Nähe von Gebäuden mit Denkmalschutz stehen. Für welche Gebäude das gilt, erfahren Verbraucher:innen bei der Denkmalschutzbehörde, die bei ihrer Kommune oder der Kreisverwaltung angesiedelt ist.
- Die Miete: Wenn Mieter:innen ein Gerät an Balkonbrüstung oder Hauswand anbringen wollen, verändern sie damit die Fassade. Das geht nicht ohne die Erlaubnis der Vermieterin oder des Vermieters Bei Wohnungseigentümergesellschaften (WEG) brauchen sie eine mehrheitliche Erlaubnis.
Steckersolargerät-Rechner
Je nach Ausrichtung und Wetter kann ein Standardsolarmodul mit 380 Watt Leistung bis zu 280 kWh pro Jahr erzeugen. Zum Vergleich: Ein 2-Personen-Haushalt in einem Einfamilienhaus verbraucht laut Stromspiegel etwa 3.000 kWh Strom pro Jahr. Die Geräte können über 20 Jahre halten. Die Anschaffungskosten haben Verbraucher:innen also nach 7,5 bis 9,5 Jahren wieder drin. Nutzen Sie den Stecker-Solar-Simulator der Forschungsgruppe Solarspeichersysteme. So können Sie ausrechnen, ob sich eine Anschaffung für Ihre Ratsuchenden lohnt und wie viel Geld diese pro Jahr sparen könnten.
Darauf müssen Käufer:innen achten
- Es gibt viele Anbieter am Markt. Ratsuchende sollten darauf achten, dass der mitgelieferte Wechselrichter nicht mehr Leistung als 600 Watt in den Stromkreis einspeist. Bei höherer Leistung verkompliziert sich das Anmeldeverfahren.
- Die Bundesnetzagentur warnt zudem vor Steckersolargeräten, die nicht zertifiziert sind. Geräte, die das DGS-Logo tragen, erfüllen besonders hohe Sicherheitsstandards. Mindestens sollten die Produkte aber eine CE-Kennzeichnung haben. Der Wechselrichter sollte eine Konformitätserklärung gemäß VDE AR 4105 haben.
- Steckersolargeräte gibt es mit sogenannten Wieland- und Schuko-Steckern. Schuko-Stecker passen in klassische Steckdosen, Wieland-Stecker muss ein:e Elektriker:in anschließen. Deshalb empfehlen die Verbraucherzentralen die Nutzung von Schuko-Steckern, die Verbraucher:innen selbst anbringen können.
Wie funktioniert die Energieversorgung?
Bei der Energieversorgung gibt es 3 große Akteure: Energieversorger, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber. Energieversorger sind die Unternehmen, mit denen Verbraucher:innen ihren Strom- oder Gasvertrag abgeschlossen haben. Die Netzbetreiber stellen das Stromnetz zur Verfügung, über das die Energie in die Haushalte geliefert wird. Die 3. Partei, die Messstellenbetreiber, statten Haushalte mit Messstellen aus, über die sie den Energieverbrauch messen. In vielen Fällen ist der Messstellenbetreiber gleichzeitig auch der Netzbetreiber.
Zu welchen Problemen kann es mit Energieversorgern kommen?
Besitzer:innen eines Steckersolargeräts müssen es beim Netzbetreiber anmelden und ins Marktstammdatenregister eintragen lassen. Manchmal passiert es, dass die Netzbetreiber sich zunächst querstellen. Alte Messgeräte könnten nämlich rückwärtslaufen, wenn Steckersolargeräte zu viel Strom produzieren und den Überschuss ins Netz einspeisen. Dann ist es aber Aufgabe des Netzbetreibers beziehungsweise des Messstellenbetreibers, ein neues Messgerät einzubauen. In diesem Fall können die Netzbetreiber verlangen, dass ihre Klienten und Klientinnen auf den Einbau des neuen Geräts warten, bevor sie ihr Steckersolargerät in Betrieb nehmen.
Die Verbraucherzentrale merkt aber an: die Netz- und Messstellenbetreiber dürfen die Kosten für ein neues Gerät aber nicht an Verbraucher:innen weitergeben. Bis 2032 müssen sie nämlich sowieso alle Messgeräte ausgetauscht haben.
Manchmal verlangen Netzbetreiber auch, dass die Geräte Wieland- statt Schuko-Stecker haben. Die Verbraucherzentralen raten, dass Netzbetreiber an diesem Punkt kein Mitspracherecht haben.
Bekommen Sie mit, dass Ihren Klientinnen und Klienten ein Wieland-Stecker vorgeschrieben wird oder sie zur Zahlung des neuen Messgeräts aufgefordert werden, wenden Sie sich bitte an eine Verbraucherzentrale.