Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

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"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.
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Wovor warnen wir?

 

„Technik-Ankauf 2.0 Verkaufen, kassieren, glücklich sein“, so lautet der Werbespruch auf der Internetseite cleverbuy.de. In den AGB ist sogar geregelt, dass die Zahlung an Kund:innen binnen vierzehn Werktagen ab Versendung der elektronischen Annahmeerklärung erfolge.

Was sich für Verbraucher:innen verlockend anhört, scheint nicht der Realität zu entsprechen. So beschweren sich Verbraucher:innen in den Verbraucherzentralen seit mehreren Monaten darüber, dass sie teils monatelang auf die Auszahlung des vereinbarten Ankaufpreises warten müssen. Bis dahin werden sie mit fadenscheinigen Ausreden für die Verzögerungen hingehalten.

Diese Erfahrungen spiegeln auch die zahlreichen negativen Stimmen auf Bewertungsportalen wider. Auch dort berichten Verbraucher:innen von ausbleibenden oder stark verzögerten Zahlungen und Hinhaltetaktiken. 

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte den Anbieter daraufhin angeschrieben und um Stellungnahme zu den Vorwürfen gebeten. Allerdings reagierte dieser trotz wiederholte Anfrage nicht auf das Anschreiben.

Berichte von Verbraucher:innen

"Die Ankaufplattform Cleverbuy.de zahlt Geld nicht aus. Hunderte Betroffene, immer wieder die gleichen Kommentare im Internet. Ich habe ein altes Tablet eingeschickt und warte seit Anfang des Jahres auf mein Geld." (Tag der Meldung in der VZ NRW am 4.10.24)

"Ich habe über Cleverbuy GmbH meinen Dyson Airwrap verkauft. Den mir versprochenen Betrag in Höhe von 265 € habe ich jedoch nicht erhalten. Von dem Unternehmen zugesicherte Zahlungsfrist wurde nicht eingehalten, die 14 Tage Frist in den AGBs ist ebenfalls abgelaufen. Die Telefonnummer, die für eine Kontaktaufnahme angegeben ist, funktioniert nicht. Anfragen über das Kontaktformular oder E-Mail werden nicht beantwortet. Im Internet findet man zur Zeit eine Vielzahl ähnlicher Beschwerden." (Tag der Meldung in der VZ Hamburg 10.09.24)

"Ich habe im März 2024 mein MacBook verkauft und bis heute meine vereinbarten 826 € nicht erhalten." (Tag der Meldung in der VZ NRW 12.09.24)

"Ich warte seit über 2 Monate auf die Auszahlung von 110 € für ein IPhone 11, welches so von Cleverbuy taxiert wurde. Immer wieder eine E-Mail seitens Cleverbuy, dass der Betrag in den nächsten Tagen überwiesen wird, ohne dass etwas passiert." (Tag der Meldung in der VZ NRW 30.09.24)

 

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Was können Sie tun?

 

So sinnvoll - auch unter Nachhaltigkeitsaspekten - sogenannte Ankaufplattformen sind, so gelten auch hier die gesetzlichen Spielregeln: Wer etwas (an-)kauft, muss dafür auch bezahlen. 

  • Lassen Sie sich von Ihrem Auszahlungsanspruch nicht abbringen und nicht immer wieder mit den Worten vertrösten, dass das Geld demnächst überwiesen werde, das Anliegen werde der Buchhaltung weitergegeben oder mit der Bitte um Geduld und Entschuldigung. 
  • Setzen Sie Cleverbuy eine letzte Frist zur Auszahlung des vereinbarten Ankaufpreises. 
  • Wenn alles nicht fruchtet, dann lassen Sie sich von Ihrer Verbraucherzentrale unterstützen oder beauftragen einen Rechtsanwalt für die gerichtliche Durchsetzung Ihres Anspruchs.

 

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Was tun wir?

 

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Cleverbuy wegen irreführender Werbung abgemahnt. Die auf der Webseite dargestellte Aussage „Wir überweisen dir dein Geld direkt auf dein Konto“ ist nach Ansicht des Verbands wettbewerbswidrig: Die Ankaufsumme wird laut Verbraucherbeschwerden zunächst auf ein internes virtuelles Konto gezahlt und nicht auf das private Bankkonto der Verbraucher:innen. 

Zudem beanstandet der vzbv die irreführende Werbung mit Google-Nutzerbewertungen. Entgegen dem tatsächlich sehr niedrigen Gesamtergebnis der abgegebenen Bewertungen wird mit einem erheblich besseren Ergebnis geworben.

 

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Weitere Informationen und Wissenswertes

 

Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit unserem Bundesverband (vzbv) sowie der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

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