Krankschreibung beim Arzt - was Sie dazu wissen sollten

Stand:
Seit dem 1. Januar 2023 ist bei gesetzlich Krankenversicherten der bisherige "gelbe Schein" für die Krankmeldung digital. Arztpraxen melden die Krankmeldung nun direkt an die gesetzlichen Krankenkassen. Arbeitgeber rufen die Krankmeldung elektronisch bei den gesetzlichen Krankenkassen ab.
Frau hält Smartphone mit Arbeitsunfähigkeitsschein in der Hand

Das Wichtigste in Kürze:

  • Für gesetzlich Krankenversicherte ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung digital. Die Arztpraxis übermittelt die Krankmeldung elektronisch an die gesetzliche Krankenkasse.
  • Gesetzlich Versicherte müssen sich bei ihren Arbeitgebern wie gewohnt krank melden.
  • Bei ärztlicher Krankschreibung rufen Arbeitgeber die Krankmeldung direkt digital bei der Krankenkasse ab.
  • Gesetzlich versicherte Patient:innen erhalten nur einen Papierausdruck für ihre Unterlagen.
  • Seit 7. Dezember 2023 können Sie sich auch wieder telefonisch krankschreiben lassen.
  • Auch Kinder können bei Krankheit per Video oder Telefon krankgeschrieben werden.
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Die Krankschreibung wird digital

Wurden Sie bisher krankgeschrieben, haben Sie in der Arztpraxis für die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung 3 gelbe Scheine erhalten:

  1. eine Bescheinigung für die gesetzliche Krankenkasse
  2. eine Bescheinigung für den Arbeitgeber
  3. eine Bescheinigung für Sie selbst als Versicherter

Seit 1. Januar 2023 ist nun komplett auf eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) umgestellt. Arbeitgeber rufen jetzt nach einer ärztlichen Krankschreibung die Krankmeldung elektronisch bei der Krankenkasse ab. Gesetzlich Versicherte müssen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung weder an die Krankenkasse noch an ihren Arbeitgeber übermitteln.

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung soll Arbeitnehmer:innen und gesetzliche Krankenkassen entlasten. Durch die eAU wird die Arbeitsunfähigkeit künftig lückenlos bei der Krankenkasse dokumentiert. Das ist besonders wichtig, wenn es um die Auszahlung von Krankengeld geht.

Krankschreibung per Telefon dauerhaft möglich

Während der Corona-Pandemie konnten sich erkrankte Menschen wegen Atemwegserkrankungen telefonisch krankschreiben lassen. Seit dem 7. Dezember 2023 wird die telefonische Krankschreibung für gesetzlich Krankenversicherte dauerhaft eingeführt.

Die telefonische Krankschreibung ist bei Krankheiten ohne schwere Symptome möglich, wie beispielsweise Erkältungskrankheiten, Magen-Darm-Infektionen oder auch anderen leichten Erkrankungen. Bei schweren Krankheitsfällen oder wenn sich der Arzt am Telefon kein hinreichendes Bild zum Krankheitszustand machen kann, müssen Patient:innen die Arztpraxis aufsuchen oder, wenn notwendig, einen Hausbesuch vereinbaren.

Das müssen Sie beachten:

  • Die telefonische Krankschreibung kann für bis zu fünf Kalendertage ausgestellt werden. Sind Sie länger erkrankt, müssen Sie für die Folgebescheinigung in die Arztpraxis gehen. Waren Sie allerdings für die Erstbescheinigung in der Praxis, kann eine Folgekrankschreibung auch telefonisch erfolgen.
  • Sie müssen bereits in der Arztpraxis bekannt sein, damit Ihr Arzt/Ihre Ärztin Sie telefonisch krankschreiben kann. Das ist dann der Fall, wenn Sie innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens einmal in der Arztpraxis gewesen sind.
  • Es ist keine Videosprechstunde möglich, wenn z.B. Ihre Arztpraxis keine Videobehandlung anbietet oder Sie sie nicht nutzen können.
  • Es gibt keinen Anspruch auf eine telefonische Krankschreibung.

Übrigens: Um eine telefonische Krankmeldung zu bekommen, müssen Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte nicht extra einlesen lassen, wenn Sie in dem Quartal bereits einmal in der Praxis waren. Sie müssen sich am Telefon allerdings authentifizieren.

Gesetzlich Versicherte, die in der Arztpraxis bekannt sind, d.h. bereits dort behandelt wurden, können auch per Videobehandlung eine Erstbescheinigung über Arbeitsunfähigkeit für bis zu sieben Tage erhalten. Das gilt aber nur für die Erstbescheinigung, für Folgekrankschreibungen muss man dann wieder in die Arztpraxis.

Auch neue Patienten können in einer Videosprechstunde eine Krankschreibung erhalten, dann aber nur für bis zu drei Tage.

Es besteht kein Anspruch auf eine Krankschreibung per Videosprechstunde.

Wenn Ihr Kind krank ist: telefonische Krankschreibung von Eltern möglich

Eltern, die ein krankes Kind unter 12 Jahren versorgen, können eine Krankschreibung auch per Telefon bekommen. Voraussetzung ist, dass das Kind in der Kinderarztpraxis bekannt ist und das Kind nur leichte Krankheitssymptome aufweist.

Auf diese Weise sollen Kinderarztpraxen und Eltern entlastet und Infektionen im Wartezimmer vermieden werden. Einen Rechtsanspruch darauf, dass die Krankschreibung telefonisch erfolgt, haben Sie allerdings nicht. Das entscheiden der Kinderarzt oder die Kinderärztin.

Die Bescheinigung gilt für maximal fünf Tage und wird von der Arztpraxis elektronisch direkt an die Krankenkasse übermittelt. Eltern brauchen die Krankschreibung, um für den Arbeitsausfall Kinderkrankengeld von den Kassen zu bekommen. Für 2024 und 2025 können Eltern Kinderkrankengeld für 15 Arbeitstage pro Kind und Elternteil und Alleinerziehende für 30 Arbeitstage pro Kind erhalten.

Weitere Informationen zum Kinderkrankengeld finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit.

Krankschreibung von Kindern per Video und Telefon möglich

Ab sofort können Ärzte und Ärztinnen Kinder per Video oder Telefon krankschreiben, wenn sie unter zwölf Jahren sind. Diese Altersgrenze gilt jedoch nicht bei Kindern mit Behinderung und Kindern, die auf Hilfe angewiesen sind.
Auch hier gilt:

  • Krankschreibung per Videosprechstunde:
    Dauer der Krankschreibung bei Videosprechstunde, wenn das Kind in der Praxis bereits bekannt ist, bis zu sieben Tagen möglich.
    Bei nicht bekannten Kindern ist sie bis zu drei Tagen möglich.
    Die Symptome müssen für eine Videosprechstunde geeignet sein.
    Für eine Folgekrankschreibung per Videosprechstunde muss der Patient vorher persönlich in der Praxis untersucht worden sein.
  • Krankschreibung per Telefon:
    Ist möglich bei leichten Erkrankungen.
    Erstbescheinigung bis zu fünf Tagen möglich, wenn das Kind in der Praxis bekannt ist.
    Ist das Kind dann noch krank, muss man die Arztpraxis aufsuchen.

Für wen gilt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?

Die eAU gilt für gesetzlich Krankenversicherte.

Für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte ändert sich zunächst einmal nichts. Sie erhalten ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen weiterhin in Papierform und müssen diese selbst an ihren Arbeitgeber und die private Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle versenden.

Auch für Minijobber in Privathaushalten gibt es keine Möglichkeit der eAU. Die Bescheinigung für kranke Kinder von Arbeitnehmer:innen erfolgt auch weiterhin in Papierform.

Wie läuft die Ausstellung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arzt?

Werden Sie von ihrem behandelnden Arzt oder Ärztin krankgeschrieben, erhalten Sie lediglich den Papierausdruck für ihre Unterlagen.

Sie müssen die Krankmeldung weder bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, noch bei Ihrem Arbeitgeber einreichen. Die Arztpraxis übermittelt Ihren Namen, Ihre Krankenversicherungsnummer, den Beginn und das Ende Ihrer Arbeitsunfähigkeit, die Kennzeichnung als Erst- oder Folgemeldung an die gesetzliche Krankenkasse und macht Angaben, ob es Anhaltspunkte für einen Arbeitsunfall gibt.

Auch Krankenhäuser nehmen an diesem Verfahren teil.

Nicht beteiligt sind derzeit

  • Privatärzte in Deutschland
  • Ärzte, Zahnärzte und Rehabilitationseinrichtungen im Ausland

Wie melde ich mich beim Arbeitgeber krank?

Sind Sie erkrankt, müssen Sie, wie bisher auch, Ihrem Arbeitgeber unverzüglich Bescheid sagen, dass Sie wegen einer Erkrankung ausfallen.

Beachten Sie hier auch weiterhin die Regelungen, die in Ihrem Betrieb für die Krankmeldung vorgesehen sind.

Arbeitnehmer:innen sind grundsätzlich ab dem 4. Tag ihrer Arbeitsunfähigkeit verpflichtet, dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen (§ 5 EZFG). Der Arbeitgeber darf aber sogar am 1. Tag ein Attest fordern.

Auch mit der eAU haben Arbeitnehmer:innen weiterhin die Pflicht, dem Arbeitgeber ihre Arbeitsunfähigkeit zu melden und diese, wenn erforderlich, ärztlich feststellen zu lassen. Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber daher rechtzeitig mit, dass Sie von Ihrem Arzt krankgeschrieben worden sind.

Sind Sie ärztlich krankgeschrieben worden, ruft Ihr Arbeitgeber dann die Krankmeldung elektronisch bei Ihrer Krankenkasse ab.

Die Krankenkasse übermittelt dem Arbeitgeber folgende Informationen:

  • den Namen der versicherten Person
  • den Beginn und das Ende der Arbeitsunfähigkeit
  • die Kennzeichnung als Erst- oder Folgemeldung

Der Arbeitgeber erfährt nicht, welche Ärztin oder welcher Arzt krankgeschrieben hat und welche Diagnosen gestellt wurden.

Die Daten sind generell immer erst ab dem Folgetag nach der Krankschreibung verfügbar. Sie werden über abgesicherte Kommunikationsserver der gesetzlichen Krankenversicherung den Arbeitgebern zur Verfügung gestellt. Auf Seiten der Arbeitgeber sind auch bestimmte technische Voraussetzungen für einen Abruf bei der Krankenkasse erforderlich.

Ist die Datenübertragung sicher?

Die Übermittlung erfolgt über die hochabgesicherte Telematik-Infrastruktur. Die Daten werden vom Verlassen der Arztpraxis bis zur Krankenkasse verschlüsselt übertragen.

Geht eine Abfrage eines Arbeitgebers bei der Krankenkasse ein, prüft diese zunächst, ob eine Abrufungsberechtigung besteht: Ist der oder die Mitarbeiter:in zu dem Zeitpunkt tatsächlich Versicherte:r und auch Angestellte:r des abfragenden Betriebes? Es erfolgt vor Datenweitergabe ein Abgleich mit dem Datenstand der Krankenkasse.

Was passiert, wenn die Übertragung wegen Internet-Problemen scheitert?

Die Daten werden durch die Praxis-Software gespeichert und der Versand der Krankmeldung erfolgt, sobald dies wieder möglich ist.

Bei technischen Problemen mit der digitalen Übermittlung wenden Arztpraxen das Ersatzverfahren mit Papierausdrucken an. In einem solchen Fall schicken gesetzlich Versicherte den Ersatzausdruck an ihre Krankenkasse. Die Daten können dann durch einen aufgedruckten Barcode von den Krankenkassen ohne großen Aufwand digitalisiert und den Arbeitgebern bereitgestellt werden.

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Das Wichtigste zum Nachhören: Wer mehr als 6 Wochen krank ist, erhält Geld von der Krankenkasse. Doch das passiert nicht von alleine.

Der Podcast ist im Rahmen eines vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz geförderten Projekts entstanden.

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Dieser Inhalt wurde von den Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Hessen für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

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