Marktcheck: Viele Lebensmittel enthalten Vitamin D – trotz Verbots

Stand:
Viele Lebensmittel werden mit Vitamin D angereichert: Dafür bedarf es in Deutschland einer Genehmigung, doch viele Hersteller halten sich offenbar nicht daran. Das ergab eine Marktstichprobe der Verbraucherzentralen.
Mann im Supermarkt liest Herstellerangaben auf einer Konservendose

Das Wichtigste in Kürze:

  • Vielen Produkten ist Vitamin D beigefügt, obwohl dies in Deutschland ohne Genehmigung verboten ist.
  • Die Verbraucherzentralen untersuchten 112 Produkte. Davon hatten 61 Prozent keine Erlaubnis.
  • Die Aufnahme von zu viel Vitamin D kann die Gesundheit schädigen.
  • Verbraucherzentralen fordern bessere Kontrollen: Produkte ohne Genehmigung sollten aus dem Handel genommen werden.
  • Achten Sie schon beim Einkauf darauf, ob Produkte mit Vitamin D angereichert wurden.
On

61 Prozent der Produkte ohne Genehmigung

Grundsätzlich zugelassen ist der Zusatz von Vitamin D in Deutschland nur für Margarinen und Streichfette. Hersteller anderer Lebensmittelgruppen brauchen eine Erlaubnis, um sie mit Vitamin D anzureichern. Bestimmte Lebensmittel wie Milch oder Pilze dürfen durch UV-Bestrahlung mit Vitamin D angereichert werden. Sie wurden nach der sogenannten Novel Food-Verordnung als neuartige Lebensmittel zugelassen und müssen deren Vorgaben einhalten.

Eine Marktstichprobe der Verbraucherzentralen im Jahr 2021 zeigte, dass einige Hersteller ihre Produkte ohne Erlaubnis mit Vitamin D anreichern. Die Verbraucherzentralen untersuchten 112 Produkte. Davon hatten 68 keine Erlaubnis. Das entspricht 61 Prozent. Bei zehn weiteren Lebensmitteln war nicht klar, ob vorhandene Allgemeinverfügungen gelten.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat ein Konzept für die Anreicherung von Lebensmitteln mit Vitamin D erarbeitet und Höchstmengen vorgeschlagen, unter anderem für Milchprodukte, Brot und Streichfette. Eine zu hohe Aufnahme von Vitamin D kann nämlich zu gesundheitlichen Problemen führen, wie z.B. die Nieren schädigen und oder Herzrhythmusstörungen hervorrufen. Die Untersuchung der Verbraucherzentralen ergab, dass diese Höchstmengen bei 13 Produkten überschritten wurden.

 

Vitamin D in Lebensmitteln

Oft halten sich Hersteller nicht an Vorgaben

Abgesehen davon, dass viele Lebensmittelunternehmen keine Genehmigung hatten, bestimmte Produkte mit Vitamin D anzureichern, fiel im Marktcheck ein weiterer Punkt auf. So wurden Lebensmittel angeboten, denen laut dem Konzept und den Empfehlungen des BfR gar kein Vitamin D hätte zugeführt werden dürfen. Dazu gehörten Getränke, Smoothies, Tees und Süßigkeiten.

Die Verbraucherzentralen empfehlen daher, schon beim Einkauf darauf zu achten, ob Lebensmitteln Vitamin D zugeführt wurde. Vor allem Produkte, die Sie in größeren Mengen verzehren, sollten möglichst nicht mit Vitamin D angereichert sein.

Tipp: So bekommen Sie genügend Vitamin D

  • Gehen Sie täglich an die frische Luft. Vor allem im Frühjahr und Sommer kurbeln Spaziergänge die Vitamin D-Produktion im Körper an. In den Wintermonaten greift der Körper auf die hoffentlich gut gefüllten Vitamin D-Speicher im Fett- und Muskelgewebe sowie in der Leber zurück.
  • Essen Sie regelmäßig fetthaltigen Seefisch wie Lachs, Makrele oder Sardinen. Eier und Pilze liefern ebenfalls wertvolles Vitamin D.
  • Um Muskeln und Knochen zu stärken, sind zusätzlich zu Vitamin D auch Bewegung und Calcium erforderlich: Bewegen Sie sich ausreichend und machen Sie Sport.
  • Achten Sie auf calciumreiche Lebensmittel wie Milchprodukte, Mineralwasser und dunkelgrünes Gemüse.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Klage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht.
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.