Betroffen sind Verbraucher:innen, die sich zwischen dem 25. Januar und dem 11. Februar 2022 zu einer Musterfeststellungsklage über ein Online-Formular angemeldet und keine postalische Bestätigung über die Eintragung vom BfJ erhalten haben. Auch Rücknahmen, Änderungsmitteilungen und die Beantragung von Registerauskünften im selben Zeitraum wurden zum Teil nicht übermittelt.
- Betroffene müssen erneut das passende Formular für die jeweilige Klage im Klageregister des BfJ ausfüllen.
- Das BfJ beantwortet Fragen per E-Mail über klageregister@bfj.bund.de oder telefonisch unter 0228 99 410-6880.
- Nur bei einer wirksamen Anmeldung zum Register können Verbraucher:innen von dem Ergebnis einer Musterfeststellungsklage profitieren. Diese sollten die postalische Bestätigung aufbewahren.
Off
Diese Musterfeststellungsklagen sind betroffen:
- vzbv gegen die Fa. PE Digital GmbH (PARSHIP)
- vzbv gegen die Berliner Sparkasse
- vzbv gegen die Sparkasse KölnBonn
- vzbv gegen die East Bank Club The Fitness Factory GmbH (SuperFit Sportstudios)
- vzbv gegen Mercedes Benz
- vzbv gegen die Fa. EOS Investment GmbH
- vzbv gegen die Stadtsparkasse München
- vzbv gegen die Sparkasse Nürnberg
- Verbraucherzentrale Sachsen e. V. gegen die Sparkasse Mittelsachsen
- Verbraucherzentrale Sachsen e. V. gegen die Kreissparkasse Bautzen
- Verbraucherzentrale Brandenburg e. V. gegen die Sparkasse Barnim
- Verbraucherzentrale Südtirol, eingetragener Verein nach italienischem Recht gegen die Volkswagen AG