Vergleich mit primaholding: Unternehmen erstatten teils vierstellige Beträge

Stand:
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Bis zum 31. Dezember 2024 konnten Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich abgeschlossen, der Verbraucher:innen ein früheres Vertragsende und günstigere Preise für Strom und Gas versprach.
  • Die Unternehmen hatten sich verpflichtet, bisherige Rechnungen zu korrigieren und Guthaben zu erstatten.
  • Nach dem Vergleich bekommen Kund:innen nun teilweise vierstellige Beträge zurück.
  • Bis zum 31. Dezember 2024 konnten Sie sich gegenüber Ihrem Anbieter auf den Vergleich berufen. 
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Einigung mit nowenergy, primastrom und voxenergie

Der Vergleich zwischen dem vzbv und den Energieunternehmen primastrom, voxenergie und nowenergy bot eine klare und schnelle Lösung für Verbraucher:innen, die von unzulässigen Geschäftspraktiken betroffen waren. Viele Kund:innen hatten sich über überhöhte Preise, zurückgewiesene Widerrufe und unangemessen lange Vertragslaufzeiten beschwert. Dank des Vergleichs verpflichten sich die Unternehmen, diese Missstände zu beheben und den betroffenen Verbraucher:innen gerechtere Bedingungen zu bieten.

Die Vergleichsvereinbarungen umfassen mehrere zentrale Punkte:

  1. Eigenmächtige Preiserhöhungen: Die Unternehmen haben in der Vergangenheit die Preise für Strom und Gas eigenmächtig erhöht, oft trotz bestehender Preisgarantien. Diese Preiserhöhungen werden aufgrund des Vergleiches teilweise rückgängig gemacht. Die Verträge werden zu deutlich günstigeren Preisen abgerechnet: Strompreise liegen zwischen 32 und 44 Cent pro Kilowattstunde (kWh), während die Gaspreise zwischen 9 und 12 Cent pro Kilowattstunde betragen. Diese neuen Preise sind erheblich niedriger als die zuvor einseitig erhöhten Tarife.
  2. Widerrufe: Viele Verbraucher hatten Probleme damit, dass ihre Widerrufe als verspätet zurückgewiesen wurden. Der Vergleich sieht vor, dass Widerrufe nun auch rückwirkend akzeptiert werden, sofern sie innerhalb von 12 Monaten und 14 Tagen ab Vertragsschluss erklärt wurden. Je nach Widerrufsbelehrung gelten spezifische Preise. So werden die Strompreise im besten Fall auf 27 Cent pro Kilowattstunde abgesenkt und die Gaspreise auf 7 Cent pro Kilowattstunde.
  3. Kündigungen: Auch bei Kündigungen gab es erheblichen Ärger. Einige Kunden erhielten erst Kündigungstermine weit in der Zukunft, teilweise für das Jahr 2027. Der Vergleich sorgt nun dafür, dass die Verträge grundsätzlich maximal 24 Monate ab Vertragsschluss laufen dürfen. Für Kündigungen, die bis zum 31. Dezember 2024 eingehen, gelten zudem reduzierte Preise von 35 Cent pro Kilowattstunde für Strom und 11 Cent pro Kilowattstunde für Gas.
  4. Preissenkungsangebote: Einige Kunden erhielten Angebote, die irreführend mit „Preissenkung“ überschrieben waren, obwohl die darin enthaltenen Preise über teilweise über den berechtigten Preisen und auch weit über dem Marktdurchschnitt lagen. Auch wenn Verbraucher:innen dieses Angebot annahmen, können sie aufgrund des Vergleiches eine Herabsetzung des Preises erreichen. Der Vergleich deckelt die Preise auf 40 Cent pro Kilowattstunde für Strom und 12 Cent pro Kilowattstunde für Gas. 
    Die aufgrund des Vergleiches geltenden Preise liegen teilweise mehr als 80 Prozent unter den Preisen, die primastrom, voxenergie oder nowenergy zuvor berechnet haben.

Wie hoch können die Erstattungen sein?

Wichtig: Wenn Sie von dem Vergleich profitieren wollten, mussten Sie sich bis zum 31. Dezember 2024 an das jeweilige Unternehmen wenden.

Von einigen Kund:innen, die sich auf den Vergleich berufen haben, bekam der vzbv diese positiven Rückmeldungen:

  • Frank K. aus Brandenburg, Erstattung: 3.912 Euro, Anbieter: primastrom (Gas) 
  • Petra O. aus dem Saarland, Erstattung: 3.088 Euro, Anbieter: primastrom (Strom)
  • Walter J. aus Baden-Württemberg, Erstattung: 115 Euro, Anbieter nowenergy (Strom)
  • Andreas R. aus Niedersachsen, Erstattung: 2.846 Euro, Anbieter: voxenergie (Strom)
  • Sigrun S. aus Brandenburg, Erstattung: 1.796 Euro, Anbieter: primastrom (Strom)

Auch wer sich erst Ende 2024 an seinen Anbieter gewendet hat, soll vier Wochen später eine Information über angepasste Preise und die Vertragslaufzeit vom Unternehmen erhalten. Acht Wochen nach Erhalt der Erklärung werden die Unternehmen Ihnen die korrigierten Rechnungen schicken. Weitere vier Wochen später werden sie Ihnen die sich jeweils ergebenden Guthaben auszahlen.

Bitte teilen Sie unter sammelklagen@vzbv.de mit, wenn die Unternehmen bei Ihnen diese Fristen nicht einhalten.

Darum klagte der vzbv gegen primastrom und voxenergie

Teilweise nehmen Anbieter steigende Energiepreise zum Anlass, um die Preise für Verbraucher:innen eigenmächtig zu erhöhen. Auch Kund:innen der Energieversorger primastrom GmbH und voxenergie GmbH hatten Preiserhöhungen erhalten. Die Preise für Bestandskund:innen können aber nur dann erhöht werden, wenn dafür wirksame vertragliche Vereinbarungen vorliegen. Das war bei den beiden Energieversorgern aber nicht der Fall.

In den Verträgen von primastrom und voxenergie waren dazu keine wirksamen Vereinbarungen getroffen. Vielmehr war teilweise sogar eine Preisgarantie von 24 Monaten vereinbart, die weiterhin gelten sollte. Die einseitig vorgenommenen Preiserhöhungen durch primastrom und voxenergie waren daher aus Sicht des vzbv unzulässig. Daher führte er Musterfeststellungsklagen gegen die beiden Unternehmen.

Die beiden Klagen hatte der vzbv bereits im Februar 2024 wegen eines erfolgreichen Vergleichs zurückgenommen. Ein weiterer Vergleich aus dem August 2024 erweiterte die Rechte der Kund:innen nochmals deutlich. Insoweit wird der vzbv auch keine weitere Sammelklage gegen die Unternehmen anstreben. 

Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit unserem Bundesverband (vzbv) für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

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2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.
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