Buchtitel "Altersvorsorge": Pressematerial

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Altersvorsorge
Ratgeber lotst zu planvoller Strategie
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Titelbild des Ratgebers Altersvorsorge

Neben der Rente noch weiterarbeiten? Auf Aktiengewinne spekulieren? Freiwillig Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen? Oder die eigene Immobilie zu Geld machen, ohne dass man dort ausziehen muss? Bei der Suche nach der richtigen Strategie für die finanzielle Vorsorge im Alter blitzen viele Ideen auf, um mögliche Lücken durch fehlende Versicherungsjahre, Auszeiten wegen Kindererziehung oder Pflege oder durch Zeiten mit geringem Verdienst zu schließen. Der Ratgeber „Altersvorsorge“ der Verbraucherzentrale stellt die wichtigsten Bausteine vor und lotst dabei zum individuell passenden Konzept.

Das Buch erläutert die Grundzüge der gesetzlichen und privaten Rentenversicherung und vermittelt Wissenswertes zu Riester und Rürup. Aber auch Wertpapiere und Immobilien fehlen nicht bei der Vorstellung des Kanons zur Altersvorsorge. Dabei werden die jeweiligen Vor- und Nachteile herausgearbeitet. Darüber hinaus werden auch Möglichkeiten zur Altersvorsorge etwa bei Arbeitslosigkeit, Pflegezeiten oder Auslandsaufenthalten aufgezeigt. Eine Faustregel besagt, dass etwa zehn Prozent des Nettoeinkommens zurückgelegt werden müssen, um im Alter genug zum Leben zu haben. Da das jedoch nur für alle gilt, die eine gesetzliche Rente erwarten und von vielen weiteren Faktoren abhängt, ist frühzeitiges Kümmern die beste Strategie für die individuell passende finanzielle Absicherung.

Der Ratgeber „Altersvorsorge. Die besten Strategien für Ihre finanzielle Absicherung“ hat 232 Seiten und kostet 19,90 Euro, als E-Book 15,99 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter
0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen und im Buchhandel erhältlich.

Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding: Unternehmen erstatten teils vierstellige Beträge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Bis zum 31. Dezember 2024 konnten Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.

Nachberechnungen Prämiensparverträge: Hartnäckigkeit von Betroffenen lohnt sich

Die Urteile des Oberlandesgerichts Naumburg gegen die Sparkassen Mansfeld-Südharz und Stendal sind rechtskräftig. Damit steht fest, wie die Sparkassen die Prämiensparverträge nachberechnen müssen. Kund:innen sollen Nachberechnungen aktiv einfordern und sich die Angebote der Sparkassen genau anschauen.
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH beauftragt mit der Beitreibung eigener Forderungen an Verbraucher:innen die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID). Das Unternehmen treibt so nach Ansicht des vzbv Inkassokosten künstlich zu Lasten der Betroffenen in die Höhe.