Buchtitel "Betreuung": Pressematerial

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Neuer Ratgeber „Betreuung“:
Was Angehörige und Betreute wissen müssen
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Titelbild des Ratgebers BetreuungEtwa 1,3 Millionen Erwachsene haben einen rechtlichen Betreuer. Und jedes Jahr werden bundesweit rund 200.000 Betreuungen neu eingerichtet. Meist sind es Familienmitglieder oder Freunde, die es ehrenamtlich übernehmen, sich um die Vermögenssorge, um Wohnungsangelegenheiten oder die Aufenthaltsbestimmung für Menschen zu kümmern, die das aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr selbst regeln und entscheiden können. Doch welche Voraussetzungen muss man für diese Aufgabe mitbringen? Sind ehrenamtliche Betreuer immer für alle Lebensbereiche zuständig? Wie wird überprüft, ob alles im Sinne des Betreuten geregelt wird? Der neue Ratgeber der Verbraucherzentrale „Betreuung“ erklärt, was Angehörige und Betreute bei den komplizierten Rechtsfragen wissen müssen.
Leserinnen und Leser erfahren, wann und wie überhaupt ein Betreuer vom Gericht bestellt werden darf, welche Pflichten er hat, welche Angelegenheiten ihm übertragen werden können und welche Folgen das im Einzelfall hat. Nicht unbedingt automatisch wirkt sich eine Betreuung auch auf die Geschäftsfähigkeit der Betroffenen aus. In welchen Bereichen eine Betreuung notwendig wird, hängt immer von der individuellen Situation ab. Das Buch bietet dazu jede Menge Fallbeispiele und Tipps. Grundsätzlich sind die Wünsche der hilfebedürftigen Person und deren individuelle Persönlichkeitsentfaltung immer Messlatte, wenn Freunde oder Verwandte die Regelung der Angelegenheiten übernehmen.

Der Ratgeber „Betreuung. Was Angehörige und Betreute wissen müssen“ hat 208 Seiten und kostet 14,90 Euro, als E-Book 11,99 Euro.

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Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
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Meta hatte kürzlich angekündigt, "KI bei Meta" zu entwickeln. Als Trainingsmaterial für diese KI-Tools sollen auch Nutzerinhalte dienen, also das, was Sie auf den Plattformen posten. Möchten Sie das nicht, können Sie widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta deshalb abgemahnt.

Lunch & Learn

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