Buchtitel "Ratgeber Wärmepumpe": Pressematerial

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Ratgeber Wärmepumpe
Türöffner für warmes Zuhause mit umweltfreundlicher Technik

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Titelbild des "Ratgebers Wärmepumpe"Bis zu 70 Prozent staatliche Förderung winken, wenn eine Wärmepumpe im Heizungskeller Einzug hält. Diese dicke Finanzspritze ist für Eigentümer natürlich ein schlagendes Argument, sich mit diesem klimafreundlichen Wärmesystem auseinanderzusetzen. Wie laut ist eine Wärmepumpe? Lässt sie sich auch im Altbau nutzen? Stimmt es, dass sie im Winter nicht die nötigen Temperaturen liefert? Wie hoch wird die Stromrechnung? Der „Ratgeber Wärmepumpe“ der Verbraucherzentrale gibt Antworten auf alle wichtigen Fragen und Entscheidungshilfen für die eigene Immobilie an die Hand.

Bestandsaufnahme ist zunächst angesagt, um die Einsatzmöglichkeiten von Wärmepumpen zu checken. Hierfür gibt das Buch einen Überblick, was es – etwa Betriebs- und Stromkosten, aber auch die Art der Warmwasserversorgung – zu berücksichtigen gilt. Das Prinzip der Wärmepumpe wird anschaulich erklärt und die verschiedenen Komponenten werden vorgestellt. Zudem bietet der Ratgeber Unterstützung, um weitere Techniken wie Photovoltaik oder Solarthermie damit zu verbinden. Verständlich werden die Wärmepumpenvarianten erklärt und miteinander verglichen. Alles Wissenswerte zu gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie zu Genehmigungs- und Anmeldefristen wird erläutert. Ein eigenes Kapitel stellt dann verschiedene Praxisbeispiele für die Installation von Wärmepumpen im Neubau und Bestandsgebäuden vor.

 

Der „Ratgeber Wärmepumpe“ hat 216 Seiten und kostet 24,- Euro, als E-Book 19,99 Euro.

 

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter

0211 / 91 380-1555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding: Unternehmen erstatten teils vierstellige Beträge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Bis zum 31. Dezember 2024 konnten Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.

Nachberechnungen Prämiensparverträge: Hartnäckigkeit von Betroffenen lohnt sich

Die Urteile des Oberlandesgerichts Naumburg gegen die Sparkassen Mansfeld-Südharz und Stendal sind rechtskräftig. Damit steht fest, wie die Sparkassen die Prämiensparverträge nachberechnen müssen. Kund:innen sollen Nachberechnungen aktiv einfordern und sich die Angebote der Sparkassen genau anschauen.
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH beauftragt mit der Beitreibung eigener Forderungen an Verbraucher:innen die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID). Das Unternehmen treibt so nach Ansicht des vzbv Inkassokosten künstlich zu Lasten der Betroffenen in die Höhe.