Buchtitel "Was tun, wenn jemand stirbt?": Pressematerial

Schnelle Hilfe im Trauerfall
Handbuch bietet Infos und Checklisten zu Formalitäten und Erbe


Off

Titelbild des Ratgebers "Was tun wenn jemand stirbt"

Einen geliebten Menschen zu verlieren, verändert das eigene Leben existenziell. Viele sind beim Tod eines Angehörigen völlig ratlos, wie sie diese emotional herausfordernde Situation bewältigen sollen. Denn in einem solchen Moment ist es nicht leicht, Verantwortung zu übernehmen, egal, ob der Trauerfall plötzlich eintrat oder absehbar war. Der Ratgeber der Verbraucherzentrale „Was tun, wenn jemand stirbt?“ möchte darauf vorbereiten, was in dieser schweren Zeit zu erwarten ist und dafür sorgen, dass Angehörige den Überblick behalten und keine Frist versäumen. Er begleitet von der Ausstellung des Totenscheins und der Sterbeurkunde über die Planung von Bestattung und Trauerfeier bis hin zur Kündigung wichtiger Verträge oder Fragen rund ums Erbe.

Bestatter können viele organisatorische Arbeiten abnehmen, wissen, welches Amt zuständig ist oder welche Urkunden benötigt werden. Doch dieser Service hat auch seinen Preis. Das Buch bietet Empfehlungen für die Wahl des richtigen Dienstleisters oder die passende Bestattungsform, jede Menge Checklisten und beleuchtet entstehende Kosten etwa für Trauerbriefe, Grabstelle und eine Trauerfeier. Dabei sind nicht nur Angehörige angesprochen: Wer jetzt seine eigene Bestattung selbst bestimmt, gibt einen Wegweiser für diejenigen vor, die sich dann im akuten Trauerfall darum kümmern müssen.

Der Ratgeber „Was tun, wenn jemand stirbt? Handbuch für den Trauerfall“ hat 164 Seiten und kostet 16,90 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch im Buchhandel erhältlich.

 

 

Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding: Unternehmen erstatten teils vierstellige Beträge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Bis zum 31. Dezember 2024 konnten Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH beauftragt mit der Beitreibung eigener Forderungen an Verbraucher:innen die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID). Das Unternehmen treibt so nach Ansicht des vzbv Inkassokosten künstlich zu Lasten der Betroffenen in die Höhe.

Nachberechnungen Prämiensparverträge: Hartnäckigkeit von Betroffenen lohnt sich

Die Urteile des Oberlandesgerichts Naumburg gegen die Sparkassen Mansfeld-Südharz und Stendal sind rechtskräftig. Damit steht fest, wie die Sparkassen die Prämiensparverträge nachberechnen müssen. Kund:innen sollen Nachberechnungen aktiv einfordern und sich die Angebote der Sparkassen genau anschauen.