Fatburner GetFit Fitness

Stand:
Gibt es Erfahrungsberichte oder Auswertungen zum Fatburner GetFit Fitness, angeblich auf Platz 1 der Produkte zum Abnehmen mit natürlichen Inhaltsstoffen?
Off

Frage:

Gibt es Erfahrungsberichte / Auswertungen zum Fatburner von GetFit Fitness, angeblich auf Platz 1 der Produkte zum Abnehmen mit natürlichen Inhaltsstoffen?

Antwort:

Das als "Fatburner" beworbene Nahrungsergänzungsmittel verspricht wahre Wunder: Überflüssige Kilos sollen verschwinden, einfach durch Anregung des Stoffwechsels und der körpereigenen Fettverbrennung. So verlockend die Fatburner-Werbung klingt, eine nachhaltige Gewichtsabnahme ist nicht zu erwarten.

Eine Kapsel des Fatburner-Komplexes von GetFit Fitness enthält folgende Zutaten: 45 Milligramm Koffein, 147 Milligramm L-Carnitin-Tartrat, 1,8 Milligramm Pfeffer-Extrakt, 42 Milligramm Garcinia Cambogia-Extrakt, 100 Milligramm Guarana-Extrakt mit 10 Milligramm Koffein und 166 Milligramm Grüntee-Extrakt mit 11,7 Milligramm Koffein. Das früher enthaltene Himbeerketon wird aktuell nicht mehr aufgeführt, dafür enthält das Produkt jetzt pro Kapsel 37,2 Milligramm Citrus aurantium-Extrakt mit Synephrin.

Wirkversprechen für Polyphenole (aus Grüntee, Zitrusfrüchten und anderen Obstarten), wie "reduzieren diätetisch den Bauch- und Hüftumfang sowie das Körpergewicht signifikant", sind wissenschaftlich nicht belegt und deshalb von der Europäischen Kommission nicht zugelassen.

Das Produkt enthält Koffein. Bei Einnahme der angegebenen Tageshöchstdosis von drei Kapseln entspricht die Menge von 135 mg (Deklaration des Herstellers) etwa der Koffeinmenge von zwei Tassen Kaffee. Außer einer anregenden Wirkung sind keine gewichtsreduzierenden Effekte zu erwarten. Wenn Sie zusätzlich Kaffee trinken, sollten Sie den Koffeingehalt der Kapseln berücksichtigen. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang das enthaltene Synephrin, das ähnlich wie Koffein wirkt. Beide zusammen können das Herz-Kreislauf-System belasten und den Blutdruck erhöhen.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt, täglich nicht mehr als 2 mg isoliertes Piperin (Pfeffer-Extrakt) über Nahrungsergänzungsmittel aufzunehmen. Das Produkt enthält pro Tagesdosis 5 mg Piperin. Piperin soll die Aufnahme bioaktiver Substanzen im Darm verbessern. Es verstärkt die Wirkung des Koffeins. Schwangeren rät das BfR von der Einnahme piperinhaltiger Nahrungsergänzungsmittel grundsätzlich ab. Auch Wechselwirkungen mit Arzneimitteln sind möglich.

L-Carnitin wird im Körper ausreichend selbst gebildet, ein Zuviel wird mit dem Urin ausgeschieden. Eine längere Einnahme senkt die körpereigene Produktion. Nebenwirkungen sind möglich, so führen hohe Dosen zu Durchfall, über längere Zeit kann L-Carnitin Arterien und Herz schädigen.

Für zugesetzte Pflanzenstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln  existieren derzeit keine definierten Höchstmengen, Qualitätsstandards und Reinheitskriterien sowie Grenzwerte für eventuelle Verunreinigungen mit unerwünschten Stoffen. Besonders bei Produkten aus dem Internet ist Vorsicht geboten.

Ratgeber-Tipps

Gewicht im Griff
10-Punkte-Programm für gesundes Abnehmen
Das A und O bei der Kampfansage gegen lästige Kilos ist die richtige…
Neben- und Wechselwirkungen von Medikamenten
Viele Menschen müssen dauerhaft Medikamente einnehmen - Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten oder mit…
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding: Unternehmen erstatten teils vierstellige Beträge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Bis zum 31. Dezember 2024 konnten Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH beauftragt mit der Beitreibung eigener Forderungen an Verbraucher:innen die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID). Das Unternehmen treibt so nach Ansicht des vzbv Inkassokosten künstlich zu Lasten der Betroffenen in die Höhe.

Nachberechnungen Prämiensparverträge: Hartnäckigkeit von Betroffenen lohnt sich

Die Urteile des Oberlandesgerichts Naumburg gegen die Sparkassen Mansfeld-Südharz und Stendal sind rechtskräftig. Damit steht fest, wie die Sparkassen die Prämiensparverträge nachberechnen müssen. Kund:innen sollen Nachberechnungen aktiv einfordern und sich die Angebote der Sparkassen genau anschauen.