Welche Inhaltsstoffe sind in "Fatburnern" enthalten?
Nahrungsergänzungsmittel, die als "Fatburner" vertrieben werden, sind sehr unterschiedlich zusammengesetzt, enthalten aber meist eine oder mehrere der folgenden Substanzen.
Die Hydroxycitronensäure (HCA) wird aus der indischen Gewürzpflanze Garcinia cambogia (Malabar Tamarinde) gewonnen und als Garcinia-cambogia-Extrakt in "Fatburnern" eingesetzt. In Tierversuchen wurde ermittelt, dass Garcinia-cambogia-Extrakte bzw. die Substanz HCA ein wichtiges Enzym im Fettstoffwechsel hemmt. Für den Menschen konnte diese Wirkung bisher nicht wissenschaftlich plausibel nachgewiesen werden.
HCA-haltige Extrakte haben in Tierversuchen allerdings auch zu Schäden an den Hoden geführt. In Studien am Menschen konnten deshalb keine Versuche mit höheren Dosierungen gemacht werden. Außerdem gibt es Berichte über Leberschäden. Und so bestehen starke Zweifel nicht nur an der Wirksamkeit, sondern auch an der Sicherheit HCA-haltiger Schlankheitsmittel.
Die Industriechemikalie 2,4-Dinitrophenol (DNP) ist eine giftige, fettlösliche Substanz, die zur Gruppe der Nitrophenole gehört. Sie wird heute oft unerlaubt in Nahrungsergänzungsmitteln für Sporttreibende, vor allen Dingen für Bodybuilder:innen, eingesetzt.
DNP stört den normalen Energiestoffwechsel in den Körperzellen. Es verhindert die Bildung des Energieträgers ATP in den Zellen. Die entstehende Energie wird stattdessen als Wärme frei, was sich in Fieber oder Schweißausbrüchen äußert. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) warnte schon 2015 vor Nahrungsergänzungsmitteln mit DNP, da es in Europa zu Todesfällen nach Verzehr solcher Produkte kam. Über das Europäische Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel RASFF wurde 2019 bis 2021 rund 130 mal die Verwendung von DNP in online angebotenen Nahrungsergänzungsmitteln gemeldet. DNP steht seit dem 1. Januar 2024 auch auf der Dopingliste (Verbotsliste) der Welt-Anti-Doping-Agentur.
Synephrin wird oft als Alternative zum verbotenen Ephedrin bzw. Ephedrakraut eingesetzt. Es kommt natürlicherweise unter anderem in der Bitterorange (auch Pomeranze oder Citrus Aurantium) vor, ist in Fatburnern häufig zusammen mit Koffein (bzw. koffeinhaltigen Zutaten wie Guarana, Grüntee- oder Kaffeeextrakt) anzutreffen. Beide Stoffe wirken auf das Herz-Kreislauf-System und können sich in ihrer Wirkung gegenseitig verstärken. Über Früchte können Sie kaum zu viel Synephrin aufnehmen, aber über Nahrungsergänzungsmittel kann das schnell passieren. Mehr als 21 mg Synephrin insgesamt pro Tag sollten es nicht sein. In vielen Produkten wird diese Menge aber deutlich überschritten.
Neben der Wirkung des Koffeins sollen die häufig verwendeten Mate- und Guarana-Extrakte eine appetithemmende Wirkung haben.
Tribulus terrestris, Carnitin und Piperin aus Pfefferextrakten können ebenfalls Zutaten sein. Laut BfR sollten Erwachsene nicht mehr als 2 Milligramm isoliertes Piperin pro Tag über Nahrungsergänzungsmittel aufnehmen.
Ketone (meist Himbeerketon) werden ebenfalls zur Leistungssteigerung beim Sport und als "Fatburner" zur Gewichtsabnahme angeboten. Fundierte wissenschaftliche Studien, die diese Wirkungen belegen, gibt es nicht. Die Aussagen mit Bezug auf Gewichtsreduktion wurden von der EFSA aufgrund mangelnder Belege bereits als wissenschaftlich nicht gesichert zurückgewiesen.
Das verbotene Yohimbin aus der Rinde des afrikanischen Yohimbe-Baumes kommt in "Fatburnern" meist als Yohimbinhydrochlorid (Yohimbin-HCL) vor. Es wird für Bodybuilder zum Fettabbau bzw. zur Verbesserung der sportlichen Leistung beworben. Yohimbin kann zwar die Konzentration freier Fettsäuren im Plasma erhöhen, das fördert aber nicht zwangsläufig eine Gewichtsreduktion, die von vielen weiteren Faktoren abhängt. Als gesundheitliche Risiken von Yohimbin werden u. a. Schlaflosigkeit, Angst und Erbrechen genannt. Yohimbin-HCl erhöht die Herzleistung, was u. a. zu erhöhtem Blutdruck führt.
Das BfR bewertet Yohimbin wegen bekannter Risiken als "nicht für die Verwendung in Lebensmitteln geeignet". Yohimbe wurde im April 2019 mit der EU-Verordnung 2015/650 als ein Stoff eingestuft, dessen Verwendung in Lebensmitteln – und damit auch in Nahrungsergänzungsmitteln – in der Europäischen Union verboten ist (gemäß Anhang III, Teil A, VO (EG) 1925/2006).
Allein von Mai 2023 bis März 2025 erfolgten mehr als 50 Warnmeldungen im Europäischen Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF) wegen Yohimbin oder Yohimbe-Rinde in Nahrungsergänzungsmitteln. Mehrfach waren auch die ebenfalls verbotenen Stoffe DMAA, DMHA und Ephedrin mit enthalten.
Zum ebenfalls vereinzelt enthaltenen Tongkat Ali (Eurycoma longifolia) hat die EFSA im Dezember 2021 eine Sicherheitsbewertung zu einem Wurzelextrakt aus der Pflanze als neuartiges Lebensmittel (NF) gemäß der Verordnung (EU) 2015/2283 abgegeben. Darin konnte eine potentiell DNA-schädigenden Wirkung, insbesondere bei Magen-Darm-Schleimhäuten, die den ersten Kontakt mit dem Extrakt darstellen, nicht ausgeschlossen werden. Der Extrakt wurde als nicht sicher bewertet.
Weitere Zutaten können Açaí-Beere, Nopal sowie Chrom, Magnesium, Zink, Vitamin C, Vitamin D und konjugierte Linolsäure (CLA) sein. Keine dieser Zutaten führt zu einer verstärkten Fettverbrennung.