Der Fall in Kürze:
- Amazon hat am 5. Februar 2024 deutschlandweit zusätzliche Werbung für seinen Videodienst Amazon Prime Video eingeführt sowie die Qualität von Bild und Ton verringert.
- Das Unternehmen kündigte dies durch eine E-Mail im Januar 2024 an und setze sein Vorhaben ohne Zustimmung der geschätzt 17 Millionen Kund*innen um. Man konnte der Maßnahme nur entgehen, wenn man ein zusätzliches Abo für weitere 2,99 Euro im Monat abschloss.
- Mit der Klage will die Verbraucherzentrale Sachsen erreichen, dass die Geschädigten einen Teil ihrer monatlichen Gebühren zurückbekommen. Sie und viele Rechtsexpert*innen halten die Maßnahme für rechtswidrig. Es hätte eine Zustimmung der Nutzer*innen eingeholt werden müssen.
- Seit 23. Mai 2024 ist das Klageregister geöffnet: >> Hier können Sie sich eintragen <<
- Wer ist anspruchsberechtigt?
Einen Anspruch haben alle, die vor dem 5. Februar 2024 ein Amazon-Prime-Abo hatten, das bis mindestens zum 6. Februar 2024 lief.
Ich habe das Zusatzabo für 2,99 Euro im Monat abgeschlossen. Kann ich mich zur Sammelklage anmelden?
--> Ja, sie können sich zur Sammelklage anmelden. Denn nach unserer Auffassung muss Amazon die Zusatzbeiträge für werbefreies Streaming zurückerstatten.
Ich habe das Zusatzabo für 2,99 Euro im Monat nicht abgeschlossen. Kann ich mich zur Sammelklage anmelden?
--> Ja, sie können sich zur Sammelklage anmelden. Denn nach unserer Auffassung steht Ihnen eine Entschädigung im Wert des Zusatzabos für werbefreies Streaming zu (mind. 2,99 pro Monat).
Ich habe eine Amazon-Prime-Abo, wusste aber gar nicht, dass man damit auch Videos anschauen kann. Kann ich mich zur Sammelklage anmelden?
--> Ja, sie können sich zur Sammelklage anmelden.
- Ich habe Amazon Prime, schaue aber gar keine Videos. Bin ich anspruchsberechtigt?
Ja.
- Ich habe mein Abo nach dem 5. Februar 2024 gekündigt. Bin ich anspruchsberechtigt?
Ja, aber nur für den Zeitraum bis zur Kündigung.
- Um wie viel Geld geht es?
Es geht um die Rückerstattung von 2,99 Euro pro Monat, also 35,88 Euro pro Jahr und Abo. Da das Verfahren vermutlich mehrere Jahre läuft, können so mehrere Jahresbeträge zusammenkommen.
- Ist Amazon einsichtig?
Nein. Das Unternehmen ist der Meinung, alles richtig gemacht zu haben.
- Bei welchem Gericht läuft die Klage?
Die Klage läuft beim Bayerischen Oberlandesgericht, weil die beklagte Amazon Digital Germany GmbH ihren Sitz in München hat. Revisionsinstanz ist der Bundesgerichtshof.
- Wie kann ich mich zur Sammelklage anmelden?
Das geht online über das Fomular des Bundesamtes für Justiz. Das Ausfüllen dauert etwa 10 Minuten.
- Kostet die Anmeldung etwas?
Nein, die Anmeldung ist kostenfrei. Für Mitkläger*innen entstehen zu keiner Zeit Kosten im Zusammenhang mit der Klage.
SO FÜLLEN SIE DAS ANMELDEFORMULAR ZUR SAMMELKLAGE AUS:
1. Anmeldung
Hier „Verbraucherin/Verbraucher“ anhaken.
2. Angaben zur eigenen Person
Hier muss der Name und Vorname der Person eingetragen werden, die das Abo abgeschlossen hat. Wer sich nicht sicher ist, kann im Amazon-Konto unter „Mein Konto“ und dort unter „Anmeldung und Sicherheit“ nachschauen. Von welchem Konto die Zahlungen abgehen, spielt keine Rolle. Das Feld „Angaben zur Geschäftsführung des Unternehmens“ bleibt frei.
3. Anschrift
Hier tragen Sie Ihre Adresse sowie Ihr Land ein.
4. Vertretung
Das lassen Sie frei. Ausnahme: Minderjährige. Hier sind die Eltern als „sonstige Vertretungsberechtigte“ anzuhaken und mit dazu gehöriger Adresse einzutragen.
5. Angaben zur Verbandsklage (bereits ausgefüllt)
Das bleibt alles so.
6. Gegenstand und Grund des geltend gemachten Anspruchs oder Rechtsverhältnisses
Wir empfehlen folgenden Text:
„Ich habe ein Amazon-Prime-Abo, was vor dem 5. Februar 2024 abgeschlossen wurde und über diesen Tag hinauslief. Für die Anmeldung benutzte ich die E-Mail-Adresse AUSFÜLLEN@AUSFÜLLEN.DE. Das Angebot von Amazon, für 2,99 Euro werbefrei zu sehen, habe ich (falls zutreffend: nicht) angenommen. Die Änderungen der Bedingungen von Amazon halte ich für rechtswidrig und fordere die Auszahlung aller unzulässig kassierter Beträge.“
7. Angaben zur Höhe des Anspruchs
Hier müssen Sie nichts eintragen. Das legt das Gericht fest.
Hinweis zur Anmeldung:
Setzen Sie die zwei Haken bei „Ich habe den Hinweis zur Kenntnis genommen“ und „Ich versichere die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben“. Dann klicken Sie auf „Senden“.
Nun sehen sie eine Bestätigungsseite und erhalten anschließend eine Anmeldebestätigung per Post.
Falls noch Fragen offen geblieben sind, finden Sie HIER die offizielle Ausfüllanleitung des Bundesamts für Justiz.
- Was passiert, wenn ich das Formular nicht sehen kann?
Versuchen Sie es zu einem anderen Zeitpunkt noch einmal. Das Formular ist phasenweise schwer erreichbar.
- Was tue ich, wenn ich keine Bestätigungsseite angezeigt bekomme?
Füllen Sie das Formular noch einmal aus und senden Sie es erneut.
- Was tue ich, wenn ich keine Anmeldebestätigung per Post bekomme?
Falls Sie nach zwei Wochen keine Post erhalten, wenden Sie sich bitte an das Bundesamt für Justiz.
- Wie lange kann ich mich anmelden?
Eine fristgerechte Anmeldung ist bis zum Ablauf von 3 Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung möglich. Derzeit (Stand: 28. Mai 2024) ist noch kein Verhandlungstermin bestimmt.
- Kann ich die Anmeldung später ändern oder zurücknehmen?
Ja. Das Bundesamt für Justiz stellt zu diesem Zweck HIER eine Reihe von Formularen zur Verfügung.
- Muss ich bei der Anmeldung negative Konsequenzen seitens Amazons befürchten?
Das ist sehr unwahrscheinlich. Zwar besteht die Möglichkeit, dass Amazon das Abo kündigt. Allerdings verdient das Unternehmen mit Abos sein Geld und wird nicht ohne Not einer großen Anzahl von Kund*innen kündigen. Auch ist nicht zu befürchten, dass Filme oder E-Books im Konto verschwinden. Diese müssen nach dem Ende des Abos verfügbar abrufbar bleiben.