Hilfsmittel von der Krankenkasse oder der Pflegekasse bekommen

Infos in Leichter Sprache

Stand:
Hilfsmittel sind besondere Gegenstände.
Sie helfen Menschen mit Krankheiten oder Behinderungen im Alltag.
Wir erklären:
Wie bekommen Sie Hilfsmittel?
Wer bezahlt die Hilfsmittel?
Was ist dabei wichtig?
Rollstuhl vor einem Transporter, aus dem zwei Personen aussteigen. Links im Bild ein Symbol für "Leichte Sprache" mit einer lächelnden Figur, die ein Dokument mit Daumen-hoch-Zeichen liest.

Die Verbraucherzentrale wünscht sich,

dass alle Menschen die Informationen auf der Internet-Seite gut verstehen können.

Deswegen gibt es die Informationen jetzt auch in Leichter Sprache.


 

On

Dieser Text ist eine Zusammenfassung von einem längeren Text.

Das heißt: Es gibt noch weitere Informationen zu diesem Thema.

Den längeren Text können Sie hier lesen:  Hilfsmittel - Was ist das?
Der längere Text ist nicht in Leichter Sprache geschrieben.

In diesem Text erklären wir:
Pflege-Hilfsmittel


 

Hilfsmittel sind besondere Gegenstände.
Diese Gegenstände helfen Menschen im Alltag. 
Sie sind für Menschen mit Krankheiten oder Behinderungen gemacht.
Zum Beispiel:
•    Rollatoren
•    Rollstühle
•    Prothesen
•    Hör-Geräte
•    Seh-Hilfen und Brillen
•    Kompressions-Strümpfe
•    Inkontinenz-Produkte
 

Grafik: Ein Rollator, ein Rollstuhl, eine Bein-Schiene

Inkontinenz-Produkte sind Sachen für Menschen mit Blasen-Schwäche.
Oder für Menschen mit Darm-Schwäche.
 

Wichtig: 
Dieser Text gilt für Menschen, die gesetzlich krankenversichert sind. 
Er gilt nicht für Menschen, die privat krankenversichert sind. 


Sind Sie privat versichert? 
Dann schauen Sie in Ihren Vertrag mit der privaten Krankenkasse. 
Denn: Die Hilfsmittel bekommen Menschen von ihrer Krankenkasse. 


Wenn die Hilfsmittel
•    bei der Behandlung einer Krankheit helfen.
•    eine Behinderung verhindern.
•    eine Behinderung ausgleichen.
Das steht so im Gesetz. 

 

Grafik: Ein dickes Buch, darauf ist ein großes Paragrafen-Zeichen auf dem Titel abgebildet

Es werden nur Gegenstände bezahlt, 
die die Menschen im Alltag wegen ihrer Krankheit oder Behinderung dringend brauchen.


Zum Beispiel: einen Rollstuhl.
Aber: Es gibt auch Gegenstände, 
die Menschen nicht von der Krankenkasse bekommen.


Die Krankenkasse bezahlt keine Sachen,
die alle Menschen für ihren Alltag brauchen.
Zum Beispiel: ein Telefon.
Diese Gegenstände heißen Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens. 
Sie sind keine Hilfsmittel

 

Grafik: Frau in einem roten Warndreieck zeigt mit dem Finger warnend nach oben

Wie bekommen Sie die Hilfsmittel?

Die Hilfsmittel bekommen Sie von der Krankenkasse.
Manchmal kauft die Krankenkasse für Sie die Hilfsmittel. 
Oder die Krankenkasse leiht das Hilfsmittel aus.

Leihen bedeutet: Das Hilfsmittel gehört ihnen nicht.
Aber Sie können das Hilfsmittel für eine bestimmte Zeit benutzen.
Die Krankenkasse bezahlt die Leih-Gebühr.

Vielleicht brauchen Sie auch Hilfe bei dem Hilfsmittel.
Zum Beispiel:
•    wenn das Hilfsmittel gewartet werden muss
•    wenn das Hilfsmittel kaputt ist
•    wenn Sie lernen sollen, das Hilfsmittel zu benutzen
Die Krankenkasse bezahlt diese Hilfen. 
Manche Hilfsmittel verbrauchen Strom. 
Die Krankenkasse bezahlt auch die Stromkosten. 

 

Grafik: Ein Mensch hakt verschiedene Punkte auf einer Liste ab

Wie bekommen Sie die Hilfsmittel?

Die Hilfsmittel bekommen Sie von der Krankenkasse.
Manchmal kauft die Krankenkasse für Sie die Hilfsmittel. 
Oder die Krankenkasse leiht das Hilfsmittel aus.

Leihen bedeutet: Das Hilfsmittel gehört ihnen nicht.
Aber Sie können das Hilfsmittel für eine bestimmte Zeit benutzen.
Die Krankenkasse bezahlt die Leih-Gebühr.

Vielleicht brauchen Sie auch Hilfe bei dem Hilfsmittel.
Zum Beispiel:
•    wenn das Hilfsmittel gewartet werden muss
•    wenn das Hilfsmittel kaputt ist
•    wenn Sie lernen sollen, das Hilfsmittel zu benutzen
Die Krankenkasse bezahlt diese Hilfen. 
Manche Hilfsmittel verbrauchen Strom. 
Die Krankenkasse bezahlt auch die Stromkosten. 

Wie beantragen Sie ein Hilfsmittel?

Zuerst brauchen Sie eine Verordnung von Ihrem Arzt.
Man sagt auch: ein Rezept. 
Achten Sie darauf:
Ihr Arzt muss genau schreiben:
•    Was brauchen Sie für ein Hilfsmittel?
•    Warum brauchen Sie das Hilfsmittel?

Grafik: Ein Arzt misst einer Frau mit einer Frau den Blutdruck

Sie müssen dann einen Antrag stellen.
Der Antrag ist ein Brief an die Krankenkasse mit der Verordnung.
Die Krankenkasse prüft den Antrag.
Die Krankenkasse sagt dann:

  • Ja, Sie bekommen das Hilfsmittel

oder 

  • Nein, Sie bekommen das Hilfsmittel nicht.
Grafik: Ein Briefumschlag und ein Dokument, das in den Briefumschlag passt

Was tun bei Ablehnung von der Krankenkasse?

Manches Mal ist es so: 
Die Krankenkasse schickt eine Ablehnung.
Das bedeutet: 
Die Krankenkasse möchte Ihnen das Hilfsmittel nicht geben.

Dann können Sie einen Widerspruch machen.
Das heißt:
Sie schreiben an die Krankenkasse, 
dass Sie nicht mit der Ablehnung einverstanden sind.
Und dass die Krankenkasse den Antrag noch einmal prüfen soll.
Für den Widerspruch haben Sie 1 Monat Zeit.

Wo bekommen Sie Ihr Hilfsmittel?

Oft ist es so: Die Krankenkasse hat ihren Antrag genehmigt.
Das heißt: Sie bekommen das Hilfsmittel.
Die Krankenkasse sagt Ihnen:
Sie bekommen Ihr Hilfsmittel von einem bestimmten Anbieter.
Zum Beispiel von einem bestimmten Sanitäts-Haus.

Welche Kosten müssen Sie selbst bezahlen?

Sie müssen bei Hilfsmitteln eine Zuzahlung bezahlen.
Das ist ein kleiner Teil von den Kosten für das Hilfsmittel.
Das ist wie bei Medikamenten.
Oder bei einem Krankenhaus-Aufenthalt.

Grafik: Verschiedene Medikamente: Tabletten in einer Verpackung; Augentropfen

Kinder bis zum 18. Geburtstag müssen nichts bezahlen.
Ab dem 18. Geburtstag müssen Sie 10 Prozent von den Kosten bezahlen.
Sie müssen mindestens 5 Euro bezahlen.
Und Sie müssen höchstens 10 Euro bezahlen.

Grafik: Ein Mensch hält einen 5 Euro Schein in der Hand

Manche Menschen müssen keine Zuzahlungen bezahlen. 
Sie sind von den Zuzahlungen befreit.


Mehr Informationen dazu bekommen Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Von der Krankenkasse bekommen Sie im Normalfall ein 
Standard-Hilfsmittel.

Das heißt:
Es ist ein einfaches Hilfsmittel.
Ohne zusätzliche Funktionen. 
So ein Hilfsmittel muss Ihnen das Sanitätshaus zeigen.

 

Grafik: Frau mit erhobenem Zeigefinger im roten Warndreieck

Sie wollen aber ein besseres Hilfsmittel?
Zum Beispiel mit mehr Funktionen? 

Diese Hilfsmittel sind auch teurer.
Dann müssen Sie mehr Geld bezahlen.
Die Krankenkasse zahlt nicht mehr Geld.
Das nennt man dann Aufzahlung.

Manchmal braucht man einen bestimmten Gegenstand im Alltag.
Und der Gegenstand hilft auch bei der Behandlung. 
Zum Beispiel: orthopädische Schuhe. 
Dann muss man einen Eigenanteil zahlen.
Der Eigenanteil ist dann so viel wie der Preis für normale Schuhe. 
Den Eigenanteil müssen Sie selbst bezahlen.

Was sind Pflege-Hilfsmittel?

Pflege-Hilfsmittel sind Sachen für die Pflege zu Hause.
•    Sie helfen bei der Pflege.
•    Sie lindern Beschwerden.
•    Sie machen eine pflegebedürftige Person selbstständiger.
Zum Beispiel ein Pflegebett. 
Das Pflegebett ist verstellbar. 
Deshalb ist es einfacher eine Person dort zu waschen als in einem normalen Bett. 
Pflege-Hilfsmittel bekommen Sie von der Pflegekasse. 
Dafür müssen Sie einen Pflegegrad haben. 
Es gibt die Pflegegrade 1 bis 5. 
 

Wie beantragen Sie ein Pflegehilfsmittel?

Sie müssen bei der Pflegekasse einen Antrag stellen.
Dafür müssen Sie sagen:
Was für ein Pflegehilfsmittel brauchen Sie?
Warum brauchen Sie das Hilfsmittel?
Die Pflegekasse prüft den Antrag.


Dann sagt die Pflegekasse:
Sie bekommen das Pflegehilfsmittel. 
Oder: Sie bekommen das Pflegehilfsmittel nicht.
Dann können Sie einen Widerspruch machen.
Das heißt:
Sie schreiben an die Pflegekasse, 
dass Sie nicht mit der Ablehnung einverstanden sind.
Und dass die Pflegekasse den Antrag noch einmal prüfen soll.
Für den Widerspruch haben Sie 1 Monat Zeit.

Sie wissen nicht, ob die Krankenkasse oder die Pflegekasse zuständig ist? 
Das macht nichts. 
Sie können den Antrag bei der Krankenkasse oder bei der Pflegekasse stellen. 
Dort wird beides geprüft. 

Grafik: Logo der reha gGmbH

Die Prüf-Gruppe Altenkirchen hat den Text geprüft.

 

Dudweilerstraße 72

66 111 Saarbrücken

0 681 93 62 15 05

www.leicht-sprechen.de

Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache

Grafik: Logo des Netzwerk Leichte Sprache


Die Bilder sind von:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

Der Zeichner ist Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.

Grafik: Logo des Prüfsigels für Leichte Sprache

Das Europäische Zeichen für Leichte Sprache:

© Europäisches Logo für einfaches Lesen:
Inclusion Europe.
Weitere Informationen finden Sie hier:
www.leicht-lesbar.eu


Hinweis:

Ein Computer hat diesen Text in Leichte Sprache übertragen.
Wir benutzen ein Computer-Programm.
Das Programm heißt: SUMM AI.
Das Programm hilft uns.
So können wir Texte in Leichte Sprache übersetzen.


Hier können Sie mehr darüber lesen.
Die Infos sind in Leichter Sprache.


 

Wir schreiben in dem Text nur die männliche Form.

Zum Beispiel: Berater.

Weil das leichter zu lesen ist.

Gemeint sind aber immer auch alle Menschen.

Eine Zeichnung verschiedener Menschen.

Informationen in Leichter Sprache

Die Verbraucherzentrale wünscht sich,
dass alle Menschen die Informationen auf der Internet-Seite gut verstehen können.
Deshalb gibt es jetzt auch Informationen in Leichter Sprache.

Ratgeber-Tipps

Das Pflegegutachten
Der aktualisierte Ratgeber „Das Pflegegutachten“ der Verbraucherzentrale hilft, sich gut auf den wichtigen Termin mit…
Ratgeber Demenz
Den Schlüssel verlegt? Einen Termin vergessen? Immer öfter das passende Wort nicht parat? Keine Lust mehr auf Treffen…

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Eine lächelnde Frau blickt über ihre Schulter, während sie in einer Gruppe von drei Personen steht, die sich gegenseitig umarmen. Im Hintergrund ist eine grüne Landschaft zu sehen. Rechts im Bild befindet sich eine Grafik mit einem roten Herz aus einem Seil und dem Schriftzug: "STÄRKEN, WAS ALLE STÄRKT – VERBRAUCHERSCHUTZ" auf hellblauem Hintergrund.

Verbraucherschutz stärkt alle: Forderungen zur Bundestagswahl 2025

Die Bundestagswahl 2025 findet in einer Zeit der Krisen statt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat konkrete Vorschläge zusammengestellt, wie sich der Verbraucheralltag verbessern lässt. Denn: Verbraucherschutz stärkt alle.