Thema des Online-Vortrags - worum geht es?
Wer infolge Krankheit oder Unfall seine finanziellen und rechtlichen Angelegenheit nicht mehr selbst regeln kann, benötigt einen Menschen, der sich darum kümmert. Grundsätzlich bestimmt das Betreuungsgericht, wer für eine nicht entscheidungsfähige Person die gesetzliche Vertretung übernimmt. Wer hierzu konkrete Vorstellungen hat, kann in einer Betreuungsverfügung festlegen, wen das Gericht auswählen soll.
Der Patientenverfügung eine Stimme geben oder Vorkehrungen für die Vertretung in rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten treffen – das geht auch mit einer Vorsorgevollmacht. Gleichzeitig kann damit eine gerichtlich angeordnete Betreuung vermieden werden.
In den Online-Vorträgen zeigen die Verbraucherzentralen, was im Einzelnen zu beachten ist und wo Stolpersteine liegen können. Die Vorträge richten sich an Menschen jeglichen Alters, die ihre Vertretung in rechtlichen, finanziellen oder gesundheitlichen Angelegenheiten selbst regeln wollen.
Termine und kostenlose Anmeldung
Es stehen 8 Termine zum Thema "Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung: Wer entscheidet, bestimmen Sie" zur Auswahl. Hier können Sie sich zu den Vorträgen anmelden.
Anmeldung: 06.11.2023, 15 Uhr (Verbraucherzentrale Bremen)
Anmeldung: 06.11.2023, 18 Uhr (Verbraucherzentrale Niedersachsen - ausgebucht)
Anmeldung: 07.11.2023, 18 Uhr (Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz - abgesagt)
Anmeldung: 08.11.2023, 15 Uhr (Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern)
Anmeldung: 08.11.2023, 18 Uhr (Verbraucherzentrale Baden-Württemberg)
Anmeldung: 09.11.2023, 15 Uhr (Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern)
Anmeldung: 09.11.2023, 18 Uhr (Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt - ausgebucht)
Anmeldung: 10.11.2023, 18 Uhr (Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt- ausgebucht)