Amazon Alexa: Wann ist der Sprachassistent ganz Ohr?

Stand:
Reagiert Alexa nur auf das festgelegte Signalwort? Das Team der Verbraucherzentrale NRW hat getestet.
Off

Digitale Sprachassistenten sind mit dem Internet verbunden und haben stets ein offenes Ohr, um auf mögliche Sprachbefehle reagieren zu können. Das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale NRW wollte am Beispiel von Amazon Alexa herausfinden, ob der Sprachservice ausschließlich auf das vorher festgelegte Signalwort reagiert. Denn: Aufgezeichnet und auf Anbieterserver übertragen werden die Befehle – laut Anbieter Amazon – erst, wenn Alexa das festgelegte Signalwort erkennt.

Reaktions-Check zeigt: Alexa reagiert auch ungefragt

Bei Alexa – verbaut im Amazon-Lautsprecher Echo – können Nutzer zwischen vier Signalwörtern (Alexa, Amazon, Echo, Computer) wählen, die den Dienst auslösen sollen. Doch der Marktwächter-Reaktions-Check zeiget: Amazons Sprachassistent kann auch reagieren und aufzeichnen, wenn das Signalwort in leicht abgewandelter oder erweiterter Form erwähnt wird. So wurde Alexa bereits ungewollt aktiviert, wenn die Testpersonen „Alexander“ anstelle von „Alexa“ am Satzanfang verwendet haben. Aber auch wenn ähnlich klingende Worte mitten im Satz genutzt wurden – etwa bei der Aussage „Ich möchte unbedingt Urlaub am Amazonas machen“. In Einzelfällen hat der Sprachservice auch auf starke Abwandlungen wie „komm Peter“ statt „Computer“ reagiert. Dies zeigt, dass Alexa auch ganz alltägliche Gesprächsinhalte aufzeichnen kann, die sich nicht an sie richten.

Ungewollte Einblicke in die Privatsphäre möglich

„Unser Reaktions-Check zeigt, dass sich Verbraucher nicht darauf verlassen können, dass digitale Sprachassistenten nur dann aufzeichnen und Gesprächsinhalte an die Anbieterserver weitergeben, wenn der Nutzer es auch wirklich beabsichtigt. Das sehen wir kritisch“, so Dr. Ayten Öksüz vom Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale NRW. „Denn durch das ungewollte Aufzeichnen von Gesprächen kann Amazon Einblick in die Privatsphäre nehmen, ohne dass der Nutzer dies möchte – im Zweifel bekommt er es nicht einmal mit.“ Laut eigenen Angaben will Amazon die gespeicherten Daten unter anderem zur Verbesserung seiner Dienste nutzen. „Dies ist aber nur vage und konkretisiert nicht die genaue Datenverwendung“, folgert Öksüz. „Somit können neben dem Alexa-Sprachservice auch alle anderen Amazon-Dienste darunter fallen, die die Informationen unter Umständen auch für die Erstellung von Nutzerprofilen einsetzen könnten.“

Methode des Reaktions-Checks

Beim Reaktions-Check der Marktwächter wurde das voreingestellte Signalwort im Original und in abgewandelter bzw. erweiterter Form genannt. Das vorbereitete Textmaterial wurde durch zwei Sprecher separat eingesprochen. Jeder Testsatz wurde dabei pro Sprecher zehn Mal genannt (Textmaterial und weitere Informationen: siehe Kurzbericht).

Marktwächter nehmen digitale Sprachassistenten unter die Lupe

Amazon Echo zusammen mit dem Sprachservice Alexa war einer der ersten smarten Lautsprecher auf dem Markt – einige weitere Anbieter zogen nach, beispielweise Google Home. „Die insbesondere für den Heimgebrauch konzipierten Produkte lösen bei einigen Verbrauchern die Sorge aus, durch die smarten Alltagshelfer abgehört zu werden – wie wir durch Verbraucherbeschwerden wissen“, so Öksüz. „Deswegen werden wir nach diesem ersten Reaktions-Check auch 2018 am Thema Digitale Sprachassistenten dran bleiben.“

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Eine lächelnde Frau blickt über ihre Schulter, während sie in einer Gruppe von drei Personen steht, die sich gegenseitig umarmen. Im Hintergrund ist eine grüne Landschaft zu sehen. Rechts im Bild befindet sich eine Grafik mit einem roten Herz aus einem Seil und dem Schriftzug: "STÄRKEN, WAS ALLE STÄRKT – VERBRAUCHERSCHUTZ" auf hellblauem Hintergrund.

Verbraucherschutz stärkt alle: Forderungen zur Bundestagswahl 2025

Die Bundestagswahl 2025 findet in einer Zeit der Krisen statt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat konkrete Vorschläge zusammengestellt, wie sich der Verbraucheralltag verbessern lässt. Denn: Verbraucherschutz stärkt alle.