2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
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Termine
Dienstag, 16. August 2022 Wir klagen Der vzbv reicht beim Kammergericht in Berlin Musterfeststellungklage gegen die GASAG AG ein.
Montag, 26. September 2022 Verbraucher:innen können sich für Klage anmelden Das Bundesamt für Justiz (BFJ) öffnet das Klageregister. Betroffene können sich beim BFJ für die Klage anmelden.
Samstag, 26. November 2022 Mindestens 50 Verbraucher:innen haben sich für Klage angemeldet Mindestens 50 Verbraucher:innen haben sich bis zu diesem Stichtag in das Register eingetragen, damit das Verfahren weiterläuft.
Donnerstag, 20. März 2025 Letzte Chance zur Anmeldung Betroffene können sich bis zum Ablauf des Tages vor der mündlichen Verhandlung zur Klage anmelden.
Freitag, 21. März 2025 Mündliche Verhandlung Das Kammergericht entscheidet. Verbraucher:innen können ihre Anmeldung nach Ablauf dieses Tages nicht mehr zurücknehmen.
offener Zeitpunkt Prozessende Das Verfahren wird durch endgültiges Urteil oder Vergleich beendet.
Häufig gestellte Fragen
Warum klagt der vzbv gegen die GASAG?
Die GASAG ist in Berlin der Gasgrundversorger: Wer keinen anderen Anbieter gewählt hat (Grundversorgung) oder wen der einst gewählte Versorger nicht mehr beliefert (Ersatzversorgung), bezieht sein Gas automatisch von der GASAG.
Bislang galten in der Grund- und Ersatzversorgung einheitliche Tarife, die allenfalls je nach Verbrauch leicht variierten. Ende letzten Jahres spaltete die GASAG ihre Tarife dagegen auf: Wer bereits Kunde war, zahlte weiterhin zirka sieben Cent je Kilowattstunde. Wer ab dem 2. Dezember 2021 neu als Kunde/in hinzukam, musste über 18 Cent je Kilowattstunde zahlen. Mehr als das Doppelte. Dieser Unterschied summiert sich schnell auf Hunderte von Euro und viele Verbraucher:innen wissen nicht, wie sie das Geld aufbringen sollen. Der vzbv hält diese Preisspaltung für unzulässig. Die GASAG hätte auch Neukund:innen zum Tarif der Bestandskund:innen beliefern müssen.
Was passiert, wenn der vzbv gewinnt?
Sofern Sie sich an der Musterfeststellungsklage beteiligt haben, müsste die GASAG Ihnen dann für den Zeitraum, in dem Sie von der Tarifspaltung betroffen waren, eine neue Rechnung nach dem Bestandskundentarif stellen. Was Sie demnach zu viel gezahlt haben, müsste die GASAG Ihnen erstatten.
Warum hält der vzbv die Preisspaltung für unzulässig?
Wir meinen, dass es unzulässig ist, in den Tarifen der Grund- und Ersatzversorgung zu unterscheiden, wann jemand erstmalig beliefert wurde. Die GASAG durfte von einem Menschen nicht mehr für das Gas verlangen als von dessen Nachbarn, nur weil dieser einen Tag später in seine Wohnung eingezogen ist. Verbraucher:innen dürfen nicht dafür bestraft werden, dass zu dem Zeitpunkt, als sie Kunde der GASAG wurden, das Gas im Einkauf teurer war als zu einem früheren Zeitpunkt. Auch dafür müssen Verbraucher:innen nicht aufkommen müssen. Diese Rechtsauffassung ist aber umstritten.
Was passiert, wenn der vzbv verliert?
Falls der vzbv die Klage verliert, sind Verbraucher:innen, die sich an der Klage beteiligt haben, an das Urteil gebunden. Die Abrechnungspraxis der GASAG würde bestätigt. Etwaige Kosten der Musterfeststellungsklage trägt der vzbv. Auch im Falle einer verlorenen Musterfeststellungsklage entstehen den Verbraucher:innen keine Kosten für die Teilnahme. Mehr Informationen dazu finden Sie unter Antworten auf allgemeine Fragen zu Musterfeststellungsklagen.
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG
Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet
Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.
Gratis-Glasfaser gegen Zahlungsdaten: Giga Fiber abgemahnt wegen Werbung
Schnelles Internet dank Glasfaser-Anschluss ganz ohne Kosten? Damit wirbt der Anbieter Giga Fiber. Als Bedingung nennt er, dass Sie regelmäßige Zahlungen wie Miete, Mobilfunkrechnung und sogar Kredittilgung über einen noch unbekannten Dienstleister abwickeln sollen.