Am 7. Juni 2023 ist die überarbeitete EU-Bahngastrechteverordnung in Kraft getreten. Neu ist dabei die Einführung von "außergewöhnlichen Umständen" bzw. "höherer Gewalt" für Entschädigungsansprüche bei Zugreisen.
Eisenbahnunternehmen wie die Deutsche Bahn müssen demnach bei Verspätungen, verpassten Anschlüssen oder Zugausfällen keine Entschädigungen zahlen, wenn diese auf Ursachen zurückzuführen sind, die nicht im Verantwortungsbereich des Eisenbahnunternehmens liegen oder nicht von diesem abgewendet werden konnten. Dazu zählen unter anderem extreme Witterungsbedingungen oder Naturkatastrophen, das Verhalten Dritter wie Betreten der Gleise, Kabeldiebstahl oder Notfälle im Zug. Streiks oder Handlungen anderer Eisenbahnunternehmen, die den Fahrbetrieb negativ beeinflussen, zählen explizit nicht als "außergewöhnliche Umstände" bzw. "höhere Gewalt".
Genauere Informationen zu den Rechten von Reisenden im Eisenbahnverkehr sind in diesen Artikeln zusammengefasst: