Was ist ein Widerruf?
Bei Strom- und Gaslieferverträgen, die Sie als Verbraucher
- im sogenannten Fernabsatz, also zum Beispiel per Brief, E-Mail, SMS oder im Internet, oder
- außerhalb geschlossener Geschäftsräume als "Haustürgeschäft", zum Beispiel bei einem Vertreterbesuch in Ihrer Wohnung, oder
- an einem Werbestand in der Fußgängerzone
abschließen, haben Sie ein gesetzliches Widerrufsrecht. Machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch, sind Sie nicht mehr an Ihre Vertragserklärung gebunden. Zwischen Ihnen und dem Unternehmen besteht also kein Vertrag.
Achtung! Seit dem 27. Juli 2021 können Sonderverträge nicht mehr telefonisch geschlossen werden. Ein Energieliefervertrag außerhalb der Grundversorgung bedarf der Textform. Das bedeutet, dass beide Vertragsparteien ihre jeweilige Vertragserklärung (Angebot und Annahme) in Textform abgeben müssen. Die Textform wird beispielsweise durch Vertragserklärungen per Brief, Fax, E-Mail oder SMS eingehalten. Eine telefonische Vertragsanbahnung ist auch weiterhin möglich.
Das Textformerfordernis steht auch Vertragsabschlüssen über Vergleichsportale oder die Internetseite des Anbieters nicht grundsätzlich entgegen.
Welche Fristen gelten bei einem Widerruf?
Die Frist zur Erklärung des Widerrufs beträgt 14 Tage und beginnt üblicherweise mit Vertragsschluss (§ 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Wann der Vertrag geschlossen ist, ist unterschiedlich:
- Wenn Sie den Vertrag über das Internet schließen, geben Sie durch den "Jetzt kaufen"- Button nur ein Angebot ab. Dieses Angebot muss der Versorger dann annehmen, sonst besteht noch kein Vertrag. Die "Bestellbestätigung" gilt in der Regel noch nicht als Annahme des Angebots. Erst wenn Sie eine Vertragsbestätigung erhalten, oftmals ein "Begrüßungsschreiben", ist der Vertrag zustande gekommen.
- Bei einer Vertragsanbahnung über das Telefon ist die erste Vertragserklärung in Textform das Angebot. Mit Zugang der zweiten Vertragserklärung, der Annahme des Vertragsangebots, wird der Vertrag geschlossen.
Beispiel: Ein Anbieter ruft Sie an und möchte, dass Sie einen neuen Stromliefervertrag abschließen. Nach dem Telefonat schickt er Ihnen wegen des Textformerfordernisses per E-Mail ein Angebot zum Abschluss eines neuen Belieferungsvertrags. Sie können nun die Vertragsdetails genau prüfen und die Tarifkonditionen in Ruhe mit denen von anderen Anbietern vergleichen. Falls Ihnen der Tarif gefällt und Sie den Vertrag schließen möchten, müssten Sie wegen des Textformerfordernisses dem Anbieter ebenfalls per E-Mail (oder SMS, Fax oder Brief) mitteilen, dass Sie sein Vertragsangebot annehmen. Mit Zugang Ihrer E-Mail käme es dann zu einem Vertragsschluss, da das Textformerfordernis (auf beiden Seiten) erfüllt wäre.