Brotauflauf

Stand:
Ob süß oder deftig, Vollkornbrot ist vielseitig einsetzbar, hier in einem Brotauflauf.
Off

Zutaten: Für 4 Portionen

4 Scheibenaltbackenes Vollkornbrot
2 ELButter
2 ELKonfitüre (gut geeignet: Aprikosenkonfitüre)
2Eier
250 mlMilch (3,5 % Fett)
4 ELZucker
1 Pck.Vanillinzucker
2 ELgemahlene Mandeln
 Butter und Mehl für die Auflaufform

 

Zubereitung:

  • Auflaufform fetten und mit Mehl bestreuen.
  • Brotscheiben toasten, mit Butter und Konfitüre bestreichen und danach in die Form legen.
  • In einer Schüssel Milch, Zucker, Vanillezucker und Eier mit einem Schneebesen verquirlen. Mandeln unterrühren und die Mischung über die Brotscheiben gießen.
  • Brotauflauf im Backofen bei 175 °C 40-45 Minuten goldgelb backen.


Zubereitungszeit: 15 Minuten; Backzeit: 40-45 Minuten

Ein Schildchen mit der Aufschrift "Zero Waste" liegt zwischen Lebensmittel auf einem Tisch.

Resteverwertung von A-Z

Für die unterschiedlichsten Lebensmittelreste gibt es tolle Verwendungsmöglichkeiten. Auf dieser Seite finden Sie alphabetisch nach Lebensmitteln geordnet Vorschläge zur Verwertung von Resten und Rezeptbeispiele.

Zwei übereinander liegende Aktenordner, einer mit der Aufschrift Insolvenz, einer mit Insolvenzverfahren

Sachversicherer Element Insurance insolvent: Das müssen Sie dazu wissen

Die Element Insurance AG befindet sich in einem vorläufigen Insolvenzverfahren. Im Laufe des Monats Februar wird mit der Eröffnung des endgültigen Insolvenzverfahrens gerechnet. Was das für Sie als Kund:innen bedeutet, erfahren Sie in diesem Artikel.
Fußball-Fans vor Fernseher

Sammelklage gegen DAZN Limited

Der Streaming-Anbieter DAZN erhöhte seine Preise 2021 und 2022 in laufenden Verträgen ohne Zustimmung der Kunden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die zugrundeliegenden AGB-Klauseln für unangemessen benachteiligend und die damaligen Preiserhöhungen für Bestandskunden für rechtswidrig.
Bundesgerichtshof

Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.