Ins Ausland gehen: Wie vorbereiten?

Ins Ausland gehen - wie vorbereiten? Hier findest du alle Infos zu den kostenlosen Online-Vorträgen.
Fokuswoche Ziele nach der Schule
Off

Worum geht es im Online-Vortrag?

Du bist (bald) raus aus der Schule und willst die Welt sehen? Viele junge Menschen nehmen sich eine Auszeit zwischen zwei Lebensabschnitten. Work-and-Travel, Freiwilligendienst oder Sprachreise – es gibt unzählige Möglichkeiten. Besonders, wenn du eine längere Zeit im Ausland verbringen willst, solltest du dich mit ausreichend Vorlauf um offizielle Papiere, Versicherungen und finanzielle Angelegenheiten kümmern. In diesem Online-Vortrag geben wir Tipps für die praktische Vorbereitung. Deine Fragen kannst du im Chat stellen. 

Du erfährst: 

  • Welche Versicherungen für die Zeit im Ausland sinnvoll, welche überflüssig sind
  • Wie es weltweit mit dem Geld abheben und bezahlen klappt 
  • Weitere praktische Tipps und To-Dos zur Vorbereitung eines Auslandsaufenthalts

Termine und Anmeldung

Montag, 12.05.2025, 17-18 Uhr: Hier zum Vortrag anmelden

Mittwoch, 14.05.2025, 14-15 Uhr: Hier zum Vortrag anmelden


Die Veranstaltungen der Verbraucherzentrale Rheinland Pfalz werden in Kooperation mit dem Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland angeboten.

EVZ-Logo

BMUV-Logo

Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Streikende Menschen in Gewerkschaftsjacken und mit Fahnen

Streik bei der Bahn, im ÖPNV, am Flughafen: Das sind Ihre Rechte

Verdi kündigt Warnstreiks an Flughäfen für Montag (24.02.) an. Freitag wurde der ÖPNV in sechs Bundesländern bestreikt. Welche Rechte Betroffene haben, wenn der Zug oder Flug ausfällt, fassen die Verbraucherzentralen hier zusammen.
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH – eine Tochter des Otto-Konzerns – hat ihr Schwesterunternehmen beauftragt, offene Forderungen von Kund:innen einzutreiben. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hat sie dabei künstlich überhöhte Inkasso-Gebühren verlangt. Deswegen hat der vzbv das Unternehmen verklagt. Der Bundesgerichtshof ist der Begründung der Verbraucherschützer nicht gefolgt und hat die Klage abgewiesen.