Ins Ausland gehen: Wie vorbereiten?

Ins Ausland gehen - wie vorbereiten? Hier findest du alle Infos zu den kostenlosen Online-Vorträgen.
Fokuswoche Ziele nach der Schule
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Worum geht es im Online-Vortrag?

Du bist (bald) raus aus der Schule und willst die Welt sehen? Viele junge Menschen nehmen sich eine Auszeit zwischen zwei Lebensabschnitten. Work-and-Travel, Freiwilligendienst oder Sprachreise – es gibt unzählige Möglichkeiten. Besonders, wenn du eine längere Zeit im Ausland verbringen willst, solltest du dich mit ausreichend Vorlauf um offizielle Papiere, Versicherungen und finanzielle Angelegenheiten kümmern. In diesem Online-Vortrag geben wir Tipps für die praktische Vorbereitung. Deine Fragen kannst du im Chat stellen. 

Du erfährst: 

  • Welche Versicherungen für die Zeit im Ausland sinnvoll, welche überflüssig sind
  • Wie es weltweit mit dem Geld abheben und bezahlen klappt 
  • Weitere praktische Tipps und To-Dos zur Vorbereitung eines Auslandsaufenthalts

Termine und Anmeldung

Montag, 12.05.2025, 17-18 Uhr: Hier zum Vortrag anmelden

Mittwoch, 14.05.2025, 14-15 Uhr: Hier zum Vortrag anmelden


Die Veranstaltungen der Verbraucherzentrale Rheinland Pfalz werden in Kooperation mit dem Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland angeboten.

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Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding: Unternehmen erstatten teils vierstellige Beträge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Bis zum 31. Dezember 2024 konnten Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH beauftragt mit der Beitreibung eigener Forderungen an Verbraucher:innen die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID). Das Unternehmen treibt so nach Ansicht des vzbv Inkassokosten künstlich zu Lasten der Betroffenen in die Höhe.

Nachberechnungen Prämiensparverträge: Hartnäckigkeit von Betroffenen lohnt sich

Die Urteile des Oberlandesgerichts Naumburg gegen die Sparkassen Mansfeld-Südharz und Stendal sind rechtskräftig. Damit steht fest, wie die Sparkassen die Prämiensparverträge nachberechnen müssen. Kund:innen sollen Nachberechnungen aktiv einfordern und sich die Angebote der Sparkassen genau anschauen.