Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.
So profitieren Sie von der Klage gegen die Sparkasse Märkisch-Oderland:
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Termine
- Montag, 13. Dezember 2021
Wir klagen
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reicht Musterfeststellungklage gegen die Sparkasse Märkisch-Oderland beim Brandenburgischen Oberlandesgericht ein. - Montag, 14. März 2022
Verbraucher:innen können sich für Klage anmelden
Das Bundesamt für Justiz (BFJ) eröffnet das Register. Ab jetzt können Verbraucher:innen sich in das Register eintragen. - Samstag, 14. Mai 2022
Mindestens 50 Verbraucher:innen haben sich für Klage angemeldet
Innerhalb von zwei Monaten nach Registeröffnung müssen sich mindestens 50 Verbraucher:innen in das Register eingetragen haben. Diese Zahl wurde übertroffen. - Dienstag, 17. Januar 2023
Letzte Chance zur Anmeldung
Am Tag vor der mündlichen Verhandlung besteht die letzte Möglichkeit für Verbraucher:innen, sich in das Register einzutragen. Das Bundesamt für Justiz hat 168 Eintragungen gezählt. - Mittwoch, 18. Januar 2023
Mündliche Verhandlung
Die mündliche Verhandlung findet in Brandenburg an der Havel statt. Der vzbv hat in seiner News über den Verlauf informiert. Mit dem Ablauf dieses Tages wird das Register geschlossen. Danach ist keine Austragung mehr möglich. - Mittwoch, 20. November 2024
Fortsetzung mündliche Verhandlung
Die Fortsetzung der mündliche Verhandlung findet in Brandenburg an der Havel statt. Der vzbv informiert über den Verlauf. - offener Zeitpunkt
Oberlandesgericht erlässt Urteil
Das Oberlandesgericht urteilt. Parteien können Rechtsmittel einlegen. - offener Zeitpunkt
Prozessende
Das Verfahren wird durch endgültiges Urteil oder Vergleich beendet.
- Welche Ziele verfolgt die Klage?
Das Gericht soll der Sparkasse Märkisch-Oderland vorgeben, nach welchen Kriterien sie die Zinsen in den Sparverträgen neu berechnen muss. Mit weiteren Feststellungen soll das Gericht klären, dass die Ansprüche der Sparer:innen noch nicht verjährt sind.
- Kostet mich die Teilnahme am Verfahren etwas?
Das Verfahren und die Anmeldung zum Klageregister sind für Sie kostenfrei. Für die Anmeldung zum Klageregister müssen Sie keinen Rechtsbeistand beauftragen. Falls Sie sich jedoch anwaltlich beraten lassen, kann das mit Kosten verbunden sein.
- Kann auch ich von der Klage profitieren?
Die Klage kann für Sie interessant sein, wenn
1) Sie bei der Sparkasse Märkisch-Oderland einen Sparvertrag „S-Prämiensparen flexibel“ abgeschlossen haben
und
2) die Sparkasse bei Ihnen eine der folgenden Klauseln verwendet hat:
a) „Die Spareinlage wird variabel, z.Zt. mit […] % verzinst“
b) „Die Sparkasse zahlt neben dem jeweils gültigen Zinssatz, z.Zt. […] % am Ende eines Kalender-/Sparjahres eine verzinsliche Prämie […]“
Sparkasse Märkisch-Oderland: Bericht der mündlichen Verhandlung
Das Brandenburgische Oberlandesgericht fällte heute in der mündlichen Verhandlung zu Prämiensparverträgen der Kreissparkasse Märkisch-Oderland noch kein Urteil. Das Gericht wird zunächst ein Sachverständigengutachten einholen. 168 Verbraucher:innen haben sich der Klage angeschlossen.