Das Wichtigste in Kürze:
- Das Internet ist für viele Menschen in Gesundheitsfragen eine der ersten Informationsquellen.
- Doch manche Angebote sind teuer und nutzlos, andere sind sogar schädlich.
- Wir zeigen, wie Verbraucher:innen sich besser informieren können und wie sie besser geschützt werden sollten.
Warum es uns gibt
Eigentlich soll alles so einfach sein: Gut informierte Patient:innen besprechen auf Augenhöhe mit ihren Ärzt:innen eine Therapie oder wissen, welche Mittel aus dem Internet, aus der Drogerie oder Apotheke wirklich der Gesundheit nutzen und welche nicht. Die Wirklichkeit sieht anders aus. Denn die Suche nach Gesundheitsinformationen im Netz ist heikel. Gut Geprüftes steht hier schnell neben wirkungslosen oder teils gefährlichen Angeboten.
Wie also findet man sich im Informationsdschungel zurecht? Helfen teure Quantenenergiesteine wirklich gegen Krebs? Schützt Vitamin D vor dem Corona-Virus? Welche Selbstzahlerleistungen in der Arztpraxis sind wirklich nötig? Verbraucher:innen sind hier bislang nicht gut geschützt. Nur selten gehen Aufsichtsbehörden gegen wirkungslose oder gar gefährliche Angebote vor. Und auch in Arztpraxen werden teilweise Untersuchungen oder Behandlungen als Selbstzahlerleistungen angeboten, deren Nutzen nicht belegt ist.
Deshalb bietet das Projekt "Faktencheck Gesundheitswerbung" eine unabhängige, interaktive Informationsplattform mit dem Ziel, mehr Transparenz im Bereich der digitalen Gesundheitsinformationen zu schaffen, die Gesundheitskompetenz zu stärken und Verbraucher:innen vor Schäden durch falsche oder irreführende Gesundheitsinformationen zu schützen.
Wer wir sind
Das Projekt "Faktencheck Gesundheitswerbung" der Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz wird gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV). Der offizielle Titel lautet seit August 2023 "Gesundheitlicher Verbraucherschutz im digitalen Health-Style-Markt".
Die Verbraucherzentralen setzen sich als unabhängige, überwiegend öffentlich finanzierte Organisation für mehr Durchblick und mehr Verbraucherschutz im unübersichtlichen Gesundheitsmarkt ein. Dafür wenden wir uns an Anbieter und an die Politik. Denn Verbraucher:innen und Patient:innen brauchen eine gute Grundlage für ihre Entscheidung, unbedenkliche Produkte und transparente Informationen.
Schon 2014 startete das Portal www.igel-aerger.de für Probleme rund um Selbstzahlerleistungen bei Ärztinnen und Ärzten. 2016 folgte das Portal www.kostenfalle-zahn.de für Informationen rund um zahnmedizinische Behandlungen. Beide Webseiten werden im Rahmen des aktuellen Projekts weiter betreut und eingehende Verbraucher:innen-Beschwerden werden beantwortet.
Was wir tun
- Wir klären auf rund um irreführende oder unzulässige Gesundheits- und Produktinformationen oder Werbung im Internet.
- Wir identifizieren unlauteres Wettbewerbsverhalten im Gesundheitsbereich und mahnen Anbieter, Hersteller und Influencer:innen bei rechtlichen Verstößen ab.
- Wir binden Verbraucher:innen aktiv ein und schaffen die Möglichkeit, fragwürdige, schlechte oder gefährliche Gesundheitsinformationen zu melden. Dafür bieten wir ein Kontaktformular, einen Instagram-Kanal und einen TikTok-Kanal an.
- Wir setzen uns für mehr Verbraucherschutz ein: Behörden und die ärztliche Selbstverwaltung müssen ihren Kontrollpflichten nachkommen.
- Wir fordern von der Politik, Lücken in der Gesetzgebung zu schließen.
- Wir fördern die Gesundheitskompetenz und geben Tipps für mehr Sicherheit bei der Suche nach digitalen Gesundheitsinformationen. Hier gibt es eine hilfreiche Checkliste für Gesundheitsinformationen. Außerdem haben wir für die junge Zielgruppe ein "Kahoot!"-Quiz zum Thema Gesundheitswerbung entwickelt (Registrierung notwendig).
Unsere Erfolge
Die bisherige Bilanz des Projekts: 63 Abmahnungen und 16 Klageverfahren, rund 3.000 bearbeitete Verbraucherbeschwerden und Hunderte öffentlichkeitswirksame Warnungen vor falschen Versprechungen der Gesundheitswerbung (für den Zeitraum 08/2020-12/2024).
Eine Auswahl der gewonnenen Verfahren:
Im Fall Linola sept ging es bis vor den Bundesgerichtshof (Az.: I ZR 24/23) - mit Erfolg. Die Details zum Gerichtsverfahren können Sie hier nachlesen.
Auch gegen den Hersteller von Meditonsin konnten wir einen gerichtlichen Erfolg erzielen (Az. 25 O 22/22), mehr dazu lesen Sie in unserer Urteilsdatenbank.
Gegen einen Augenarzt aus Solingen konnten wir gerichtlich erwirken, dass dieser gesetzlich versicherten Patient:innen in deren Sprechstundenzeiten Sachleistungen statt Selbstzahlerleistungen anbieten muss (Az.: 34 O 107/22), weitere Infos hier.
Eine Protein Brownie-Backmischung der Marke „More Nutrition“ (Quality First GmbH) darf nicht mit „95% weniger Zucker“ und „70% weniger Fett“ beworben werden, wenn nicht erkennbar ist, worauf sich der Vergleich bezieht (Az.: 315 O 175/22), mehr dazu hier.
Erfolgreich sind wir auch gegen das Werbeversprechen „DAOSiN® Tabletten unterstützen den Abbau des mit der Nahrung im Darm aufgenommenen Histamins“ der STADA Arzneimittel AG vorgegangen (Az.: 3-12 O 28/22), wie hier in der Urteilsdatenbank nachzulesen ist.
Und der Zahnschienen-Anbieter "DrSmile" (Urban Technology AG) darf nicht mehr mit dem „Perfektem Lächeln“ werben (Az.: 52 O 224/21), mehr Details unter diesem Link.