Stromliefervertrag: 36 Monaten Grundlaufzeit als AGB unwirksam

Stand:
LG Karlsruhe vom 04.10.2018 (10 O 156/17)
Off

Das LG Karlsruhe hat dem Strom- und Gasanbieter SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH  Co. KG per Anerkenntnisurteil untersagt, Auftragsbestätigungen an Verbraucher zu versenden, wenn am Telefon lediglich Informationsmaterial angefordert worden war.

Zudem dürfen solche Auftragsbestätigungen nicht mehr eine Grundlaufzeit von 36 Monaten vorsehen, wenn Verbraucher die Laufzeit am Telefon gar nicht individuell aushandeln konnten. Konnten Verbraucher nämlich keinen Einfluss auf die Laufzeit des Vertrags nehmen, liegt eine Allgemeine Geschäftsbedingung vor. Diese dürfen laut Gesetz keine längeren Vertragslaufzeiten als 24 Monate vorsehen.

Das Unternehmen hatte die Klage der Verbraucherzentrale NRW in den genannten Fällen anerkannt. In einem solchen Fall ergeht ein Anerkenntnisurteil, das keine weitere Begründung enthält. Das Unternehmen hat sich darüber hinaus im Wege des Vergleichs dazu verpflichtet, Verbraucher, denen eine Grundlaufzeit von 36 Monaten ohne Verhandlungsspielraum angeboten worden war, mit sechswöchiger Frist aus dem Vertrag zu entlassen.

Das Urteil ist rechtskräftig.

LG Karlsruhe vom 04.10.2018 (10 O 156/17)

Zwei Hände auf der Tastatur eines aufgeklappten Laptops, auf dem Display eine Phishing-Mail mit AOK-Bezug

Neue Gesundheitskarte: Betrugsversuche mit Phishing-Mails

Im Phishing-Radar der Verbraucherzentrale NRW sind betrügerische E-Mails aufgetaucht, die angeblich von der AOK kommen. Man soll eine neue Gesundheitskarte beantragen, weil mit der alten keine Kosten mehr übernommen würden. Die Behauptung ist gelogen!
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Nach Abmahnungen: Rundfunkbeitrag-Service kündigt Rückzahlungen an

Nachdem die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und der Verbraucherzentrale Bundesverband die Betreiber der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de abgemahnt haben, kündigt das Unternehmen an, in vielen Fällen die Widerrufe der Verbraucher:innen zu akzeptieren und Rückzahlungen vorzunehmen.
mehrere Küken stehen in einem Stall auf Stroh

Verbraucher lehnen Kükentöten ab und wünschen sich klare Informationen

Eine repräsentative Umfrage im Auftrag der Verbraucherzentralen von Dezember 2020 zeigt, dass die Mehrheit der befragten Personen Kükentöten ablehnt. Sie wollen außerdem deutlich erkennen, was hinter Hinweisen wie "ohne Kükentöten" steckt.