Strompreiserhöhung: Kostenbestandteile einzeln gegenüberstellen

Stand:
BGH vom 21.12.2022 (VIII ZR 199/20)
OLG Köln vom 26.06.2020 (6 U 304/19)
LG Köln vom 26.11.2019 (31 O 329/18)
Off

Der Bundesgerichtshof hat die Pflicht zur Gegenüberstellung aller Bestandteile, die nach dem Vertrag Bestandteil des zu zahlenden Strompreises sind, bestätigt.

Die Aufführung der einzelnen Preisbestandteile ist wichtig, damit Verbraucher:innen nachvollziehen können, welche Änderung zu einer Erhöhung geführt hat und welche Rechte sie deswegen haben. So kann unter Umständen ein Anbieterwechsel sinnvoll sein, wenn die Preisänderung auf einem vom Energieversorger beeinflussbaren Preisbestandteil beruht.

Auch das Recht auf eine Sonderkündigung kann überprüft werden oder ob gegen die Preiserhöhung vorgegangen werden kann. Die Pflicht zur Gegenüberstellung gilt auch unter dem aktuellen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG 2021), das heißt auch für alle zukünftigen Preisänderungsschreiben.

BGH vom 21.12.2022 (VIII ZR 199/20)

Urteil OLG Köln vom 26.06.2020 (6 U 304/19)

LG Köln vom 26.11.2019 (31 O 329/18)

Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.