Telefonwerbung und unwirksame Kündigungen bei Stromlieferverträgen

Stand:
KG Berlin vom 29.06.2021 (5 U 154/18)
LG Berlin vom 04.07.2018 (15 O 170/17)
Off

Das KG Berlin hat das Teilurteil des LG Berlin bestätigt und dem Strom- und Gasanbieter voxenergie untersagt, Verbraucher ohne deren vorherige ausdrückliche Einwilligung anzurufen, um Energielieferverträge abzuschließen.

Ohne ihre Einwilligung dürfen Verbraucher:innen nicht durch Werbeanrufe belästigt werden, das ist in § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG geregelt. Dass Verbraucher:innen in den Anruf eingewilligt haben, muss der Anrufer beweisen. Für den Nachweis des Einverständnisses muss der Werbende die konkrete Einverständniserklärung jedes einzelnen Verbrauchers vollständig dokumentieren. Im Fall elektronisch übermittelter Einverständniserklärungen setzt das deren Speicherung und jederzeitige Möglichkeit voraus, sie auszudrucken.

Voxenergie hat Verbraucher:innen ohne deren vorherige ausdrückliche Einwilligung angerufen.

Das Urteil ist rechtskräftig.

LG Berlin vom 04.07.2018 (15 O 170/17)

KG Berlin vom 29.06.2021 (5 U 154/18)

Zwei Hände auf der Tastatur eines aufgeklappten Laptops, auf dem Display eine Phishing-Mail mit AOK-Bezug

Neue Gesundheitskarte: Betrugsversuche mit Phishing-Mails

Im Phishing-Radar der Verbraucherzentrale NRW sind betrügerische E-Mails aufgetaucht, die angeblich von der AOK kommen. Man soll eine neue Gesundheitskarte beantragen, weil mit der alten keine Kosten mehr übernommen würden. Die Behauptung ist gelogen!
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Nach Abmahnungen: Rundfunkbeitrag-Service kündigt Rückzahlungen an

Nachdem die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und der Verbraucherzentrale Bundesverband die Betreiber der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de abgemahnt haben, kündigt das Unternehmen an, in vielen Fällen die Widerrufe der Verbraucher:innen zu akzeptieren und Rückzahlungen vorzunehmen.
mehrere Küken stehen in einem Stall auf Stroh

Verbraucher lehnen Kükentöten ab und wünschen sich klare Informationen

Eine repräsentative Umfrage im Auftrag der Verbraucherzentralen von Dezember 2020 zeigt, dass die Mehrheit der befragten Personen Kükentöten ablehnt. Sie wollen außerdem deutlich erkennen, was hinter Hinweisen wie "ohne Kükentöten" steckt.