Telefonwerbung und unwirksame Kündigungen bei Stromlieferverträgen

Stand:
KG Berlin vom 29.06.2021 (5 U 154/18)
LG Berlin vom 04.07.2018 (15 O 170/17)
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Das KG Berlin hat das Teilurteil des LG Berlin bestätigt und dem Strom- und Gasanbieter voxenergie untersagt, Verbraucher ohne deren vorherige ausdrückliche Einwilligung anzurufen, um Energielieferverträge abzuschließen.

Ohne ihre Einwilligung dürfen Verbraucher:innen nicht durch Werbeanrufe belästigt werden, das ist in § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG geregelt. Dass Verbraucher:innen in den Anruf eingewilligt haben, muss der Anrufer beweisen. Für den Nachweis des Einverständnisses muss der Werbende die konkrete Einverständniserklärung jedes einzelnen Verbrauchers vollständig dokumentieren. Im Fall elektronisch übermittelter Einverständniserklärungen setzt das deren Speicherung und jederzeitige Möglichkeit voraus, sie auszudrucken.

Voxenergie hat Verbraucher:innen ohne deren vorherige ausdrückliche Einwilligung angerufen.

Das Urteil ist rechtskräftig.

LG Berlin vom 04.07.2018 (15 O 170/17)

KG Berlin vom 29.06.2021 (5 U 154/18)

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
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Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
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Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.