1N Telecom GmbH sendet Verbrauchern postalische Angebote über den Abschluss von Telekommunikationsverträgen mit einer Laufzeit von 24 Monaten zu, ohne darin den Abschluss eines Vertrags mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten anzubieten.
Das OLG Düsseldorf hat am 19.12.2024 sein Urteil gesprochen. Der vzbv prüft nun die Einlegung der Revision.