Werbung für Nahrungsergänzungsmittel mit gesundheitsbezogenen Angaben / Versäumnisurteil ergangen (nicht rechtskräftig)
Die Klägerin wendet sich gegen die Werbung mit unzulässigen gesundheitsbezogenen Angaben für ein Lebensmittel in einer Zeitschrift.
Gegen den Anbieter ist antragsgemäß Versäumnisurteil ergangen. Hiergegen hat der Anbieter Einspruch eingelegt.