Irreführende gesundheitsbezogene Werbung für ein Getränk. Versäumnisurteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen.
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte Verbrauchern im Internet den Kauf eines „Vitaldrinks“ anbietet, ohne dass die Beklagte ihre Identität in gesetzeskonformer Weise offenbart, außerdem nicht den Grundpreis der Getränke angibt und schließlich mit unzulässigen gesundheitsbezogenen Angaben sowie mit einem nicht bestehenden Patent wirbt. Das Landgericht Karlsruhe hat antragsgemäß Versäumnisurteil erlassen.