Klage gegen dm-drogerie markt

Werbung auf Tee-Packungen mit Früchten, obwohl diese nur in einem verschwindend geringen Anteil enthalten sind
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Zuständiges Gericht
Landgericht Karlsruhe
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

dm-drogerie markt GmbH + Co. KG
Am dm-Platz 1
76227 Karlsruhe
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
nein
Standdatum

Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte von ihr produzierten Tee Verbrauchern zum Kauf anbietet, bei dem auf der Verpackungsoberseite plakativ mit einer enthaltenen Frucht geworben wird, wobei entweder die Frucht nur in einem verschwindend geringem Um-fang im Tee vorhanden ist, oder wenn der Fruchtgeschmack durch Aromatisierung erzielt wird, ohne hierauf transparent hinzuweisen.