Klage gegen Ernestine Partnervermittlung GmbH i.L.
Die Ernestine Partnervermittlung GmbH i.L. hat vorvertraglich nicht über das Widerrufsrecht auf einem dauerhaften Datenträger bei einem Vertrag, der außerhalb der Geschäftsräume geschlossen wurde, informiert / Urteil ergangen (nicht rechtskräftig).
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte im Zusammenhang mit einer entgeltpflichtigen Partnervermittlung nicht die nach dem Gesetz zwingend zu leistenden Pflichtinformationen erteilt und darüber hinaus in rechtswidriger Weise im Falle eines Verbraucherwiderrufs die geleistete Vergütung im Anschluss an die rechtswidrige Information über Folgen eines Widerrufs nicht erstattet.
Durch das Landgericht Kempten ist ein teilweise klageabweisendes Urteil ergangen. Hiergegen hat sowohl die Verbraucherzentrale als auch das Unternehmen Berufung eingelegt