- freenet DSL GmbH (freenet) fordert original Lieferschein für Gewährleistung
- Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz klagte erfolgreich gegen diese Praxis
Eine Kundin wurde darauf hingewiesen, dass es ohne Originallieferschein keine Gewährleistung für das gekaufte Handy gebe. „Das ist ein klarer Verstoß gegen das Gewährleistungsrecht,“ so Stefan Brandt, Referent kollektive Rechtsdurchsetzung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Wenn freenet diesen Nachweis verlangt, weicht das von den gesetzlichen Bestimmungen ab. Ein Lieferschein ist nicht notwendig, um von dem Gewährleistungsrecht Gebrauch zu machen“ Aus diesem Grund wurde das Unternehmen im April von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. abgemahnt. Da das Unternehmen keine Unterlassungserklärung abgeben hat, klagte die Verbraucherzentrale und hat Recht bekommen.