Klage gegen freenet

Die Verbraucherzentrale klagt gegen Unwirksame Klausel auf Lieferschein
  • freenet DSL GmbH (freenet) fordert original Lieferschein für Gewährleistung
  • Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz klagte erfolgreich gegen diese Praxis
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
6 UKI4/24
Zuständiges Gericht
Schleswig-Holsteinisches OLG
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Geht vor gegen

freenet DSL GmbH, vertr. d. d. Geschäftsführer Ingo Arnold, Antonius Fromme und Rickmann von Platen
Hollerstr. 126
24782 Büdesdorf
Deutschland

Standdatum

Eine Kundin wurde darauf hingewiesen, dass es ohne Originallieferschein keine Gewährleistung für das gekaufte Handy gebe. „Das ist ein klarer Verstoß gegen das Gewährleistungsrecht,“ so Stefan Brandt, Referent kollektive Rechtsdurchsetzung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Wenn freenet diesen Nachweis verlangt, weicht das von den gesetzlichen Bestimmungen ab. Ein Lieferschein ist nicht notwendig, um von dem Gewährleistungsrecht Gebrauch zu machen“ Aus diesem Grund wurde das Unternehmen im April von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. abgemahnt. Da das Unternehmen keine Unterlassungserklärung abgeben hat, klagte die Verbraucherzentrale und hat Recht bekommen.