Fehlerhafte Widerrufsbelehrung und unvollständiges Impressum
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte im Impressum auf ihrer Internetseite, über die Verbraucher:innen Kauf- und Mietverträge angeboten werden, nicht den Vertretungsberechtigten benannt hat. Weiter beanstandet die Klägerin die von der Beklagten verwendete fehlerhafte Widerrufsbelehrung.