Unterlassung das Verlangen von Verbrauchern, ein Zahlungskonto zukünftig als Pfändungsschutzkonto zu führen, deshalb zurückzuweisen, weil dieses einen negativen Saldo aufweist.
Allgemeine Verfahrensdaten
Gerichts-Aktenzeichen
6 UKl 7/24
Zuständiges Gericht
OLG Köln
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale NRW
Geht vor gegen
Kreissparkasse Köln
Neumarkt 18 - 24
50667 Köln
Deutschland
Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
02.10.2024
Datum der Zustellung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder der Klage an den Gegner (soweit bekannt)
08.10.2024
Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?
nein
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
nein