Unzulässige Verweigerung der Auszahlung des Pfandes. Urteil ergangen.
Es wurde beantragt, dass der Beklagten untersagt wird, einem Verbraucher, der in den Geschäftsräumen einen Pfandbon innerhalb der Verjährungsfrist vorlegt, die Auszahlung des Pfandes zu verweigern. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen.