Klage gegen Rückgrat Sport-und Gesundheitscenter GmbH Freiburg

Klage gegen Betreiber eines Sportstudios, da im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Vertrages mit einer zwölfmonatigen Laufzeit nicht der Gesamtpreis angegeben wird. / Urteil ergangen
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
12 O 85/23 KfH
Zuständiges Gericht
LG Freiburg
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

Rückgrat Sport-und Gesundheitscenter GmbH Freiburg
Mooswaldallee 4
79108 Freiburg
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Datum der Zustellung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder der Klage an den Gegner (soweit bekannt)
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
ja
Standdatum

 

Die Klägerin macht geltend, dass die Beklagte eine Premiummitgliedschaft mit einer Laufzeit von zwölf Monaten auf ihrer Internetseite bewirbt und dabei nicht den Gesamtpreis für zwölf Monate, sondern lediglich den Preis pro Woche angibt.

Das Landgericht Freiburg hat die Klage der Verbraucherzentrale mit Urteil vom 20.09.2024 abgewiesen. Es bestehe kein Anspruch darauf, dass für die Mindestlaufzeit eines Vertrages ein Gesamtpreis anzugeben sei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.